Antwort Anfrage CDU betr. Geplanter Verkauf des Grundstücks Harburger Rathausplatz, Harburger Rathausforum
Letzte Beratung: 24.11.2020 Hauptausschuss Ö 3.25
Nach vorliegenden Informationen, plant die Sprinkenhof GmbH die Veräußerung des gesamten Rathausforums, welches seinerzeit mit einem Generalmietvertrag übertragen worden ist.
Ein derartiger Verkauf hätte erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Nutzbarkeit der im Bereich des Rathausplatzes und des Rathausforums vorhandenen Verwaltungsgebäude.
Wir fragen die Bezirksverwaltung und die zuständigen Fachbehörden:
1. Ist der Verkauf des Grundstücks Harburger Rathausplatz, Harburger Rathausforum, Knoopstraße, Julius-Ludowieg-Straße beabsichtigt?
2. Aus welchem Grund soll dieser Verkauf ggf. vorgenommen werden?
3. Geht die Verwaltung davon aus, dass ein derartiger Verkauf der Zustimmung der Bürgerschaft bedarf?
4. Welche wirtschaftlichen Vorteile würden sich für die Freie und Hansestadt Hamburg aus einem Verkauf ergeben?
5. Ist davon auszugehen, dass ein evtl. Erwerber an die bisherigen Nutzungsvereinbarungen für das Harburger Rathaus und die weiteren Verwaltungsgebäude gebunden wird?
6. Ist bei einer Veräußerung mit kurz- oder mittelfristiger Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten für die Bezirksverwaltung und die Bezirksversammlung zu rechnen?
7. Ist seitens der beteiligten Behörden ein Konzept angedacht, ob und ggf. wie die Verwaltungseinheiten im Innenstadtbereich Harburgs anderweitig untergebracht werden könnten?
Hamburg, am 07.10.2020
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider
Helga Stöver
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 02.09.2020
Die Finanzbehörde nimmt zur Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-0947) wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Mit Drs. 20/14486 hat der Senat der Bürgerschaft die Ziele bei der Neuordnung und Optimierung des Immobilienmanagements (OPTIMA) in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) vorgestellt.
Die Grundzüge der Strategie umfassen unter anderem eine an dem Nutzungszweck orientierte systematische Zuordnung der städtischen Bestandsimmobilien zu den entsprechenden städtischen Immobilienunternehmen. Es ist vorgesehen, dass ein Großteil der derzeit vom Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) verwalteten Gebäude „schrittweise […] auf die städtischen Immobiliengesellschaften übertragen bzw. in geeignete Objektgesellschaften eingelegt“ werden sollen. In einer ersten Tranche wurden zum 1. Januar 2020 62 gewerblich genutzte Immobilien an die Sprinkenhof GmbH (SpriG) bzw. die FEG KG zu einem Preis von rd. 67,7 Mio. € verkauft (siehe Drs. 21/14986). In einem weiteren Schritt sollen auch einige strategische Großobjekte immobilienwirtschaftlich neu geordnet werden (sog. „Komplexe Immobilienstrukturen“).
Hierzu zählen Objekte mit einem Verkehrswert ≥ 9 Mio. € sowie Objekte, die aufgrund bau-spezifischer und/oder anderer sonstiger Besonderheiten (bspw. keine marktgängige oder drittmarktfähige Nutzung) nicht im Rahmen einer übergreifenden Portfoliobewertung bewertet werden können. Hier ist eine einzelne separate Objektbewertung notwendig.
Das Objekt Harburger Rathausform fällt in diese Kategorie, da es u.a. im Wesentlichen für eine Behördennutzung konzipiert ist. Das Grundstück ist mit einem Gebäudeensemble aus 3 Verwaltungsgebäuden bebaut. In 2011 wurde das Zentrum für Wirtschaft, Bauen und Um-welt (WBZ) mit ca. 2.374 m² Nutzfläche sowie einer Tiefgarage mit 65 Stellplätzen errichtet. Das Soziale Dienstleistungszentrum (SDZ) wurde in 2012 mit ca. 4.533 m² Nutzfläche und 17 Tiefgaragenstellplätzen errichtet. Darauf folgend wurde abschließend das Kundenzentrum des Bezirksamtes Harburg (KUZ) mit ca. 2.800 m² gebaut.
Ursprünglich sollte der Verkauf des Objektes an die Sprinkenhof GmbH von der Kommission für Bodenordnung (KfB) im Rahmen ihrer Funktion als Entscheidungsgremien über geplante Grundstücksan- und -verkäufe der Hamburger Verwaltung beschlossen werden. Dort wurde jedoch die Auffassung vertreten, dass ein solcher Verkauf nicht „zum regelmäßigen Gang der Verwaltung“ gehöre. Gehört ein Grundstücksgeschäft nicht zum regelmäßigen Gang der Verwaltung muss die Bürgerschaft gemäß Artikel 72 Abs. 6 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg um Zustimmung gebeten werden.
Ein Weiterverkauf des Harburger Rathausforums durch die Sprinkenhof GmbH ist dagegen nicht vorgesehen.
Unter Einbeziehung der Sprinkenhof GmbH beantwortet die Finanzbehörde die Anfrage wie folgt:
1. Ist der Verkauf des Grundstücks Harburger Rathausplatz, Harburger Rathausforum, Knoopstraße, Julius-Ludowieg-Straße beabsichtigt?
2. Aus welchem Grund soll dieser Verkauf ggf. vorgenommen werden?
3. Geht die Verwaltung davon aus, dass ein derartiger Verkauf der Zustimmung der
Bürgerschaft bedarf?
Siehe Vorbemerkung.
4. Welche wirtschaftlichen Vorteile würden sich für die Freie und Hansestadt Hamburg aus einem Verkauf ergeben?
Da eine Veräußerung des Harburger Rathausforums an einen außerhalb der Verwaltung stehenden Akteur nicht geplant wird, wurde sich mit dieser Frage nicht befasst.
5. Ist davon auszugehen, dass ein evtl. Erwerber an die bisherigen Nutzungsvereinbarungen für das Harburger Rathaus und die weiteren Verwaltungsgebäude gebunden wird?
Ja, die Erwerberin ist die städtische Sprinkenhof GmbH.
6. Ist bei einer Veräußerung mit kurz- oder mittelfristiger Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten für die Bezirksverwaltung und die Bezirksversammlung zu rechnen?
Nein.
7. Ist seitens der beteiligten Behörden ein Konzept angedacht, ob und ggf. wie die
Verwaltungseinheiten im Innenstadtbereich Harburgs anderweitig untergebracht werden könnten?
Nein, das ist auch nicht erforderlich (s.o. Antwort zu Frage 4).
Gez. Heimath
f. d. R. Martens
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