Antwort Anfrage CDU betr. Francoper Straße - Baustellenverkehr für A26 Baustelle
Letzte Beratung: 24.11.2020 Hauptausschuss Ö 3.10
Die Bauarbeiten für den Bau der Autobahn A26 auf Hamburger Gebiet haben begonnen. Für die Materialtransporte zur Trasse wird die Francoper Straße genutzt. Gemäß Antwort zum Antrag 20-2020 sind Transporte über die Francoper Straße zur Einrichtung der Baustelle erforderlich. Das ist nachvollziehbar.
Dieses vorausgeschickt, fragen wir die zuständige Fachbehörde:
1. Wurde die Francoper Straße vor einigen Jahren im Hinblick auf die Bauarbeiten an der A26 erneuert und damit für die schweren Transporte "ertüchtigt"?
2. Wurden die Anlieger über die "erforderlichen" Transporte informiert? Auch hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer.
3. Was versteht die BWVI in ihrer Antwort auf oben genannten Antrag der CDU unter "im Wesentlichen über die Waltershofer Straße und die B3 angefahren"? Bedeutet das, dass auch Massentransporte für die Trasse der A26 durch die Francoper Straße erfolgen werden?
4. Wo erfolgt der Abtransport der angefahrenen Massen? Über die Francoper Straße oder über die Waltershofer Straße?
5. Sind die Transporte mit der Denkmalschutz-Behörde abgestimmt oder wurde diese wenigstens informiert?
6. Warum werden zum Schutz der Anlieger im Bereich der Wohnbebauung nicht 30 km/h für LKW vorgeschrieben? Wäre eine solche Reduzierung im Bereich der Wohnbebauung nicht sinnvoll und angebracht?
7. Warum endet die Hauptverkehrsstraße Francoper Straße am Baufeld der A26? Wer hat den Bereich wann zur Hauptverkehrsstraße erklärt?
Hamburg, am 06.10.2020
Ralf-Dieter Fischer Lars Frommann
Fraktionsvorsitzender Brit-Meike Fischer-Pinz
Robert Timmann
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 11.11.2020
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie die Behörde für Inneres und Sport (zu Frage 6) nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-0948) wie folgt Stellung:
Der Neubau der BAB 26 West liegt in der Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes. Planung und Bau der BAB 26 West erfolgen durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES). Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende teilweise auf Grundlage von Auskünften der Autobahn GmbH und der DEGES wie folgt Stellung:
1. Wurde die Francoper Straße vor einigen Jahren im Hinblick auf die Bauarbeiten an der A26 erneuert und damit für die schweren Transporte "ertüchtigt"?
Die Francoper Straße ist für den Schwerlastverkehr nur von Süden kommend bis zur Jungfernbrücke freigegeben. Diese Zufahrt wird entsprechend genutzt. Die Baustellenzufahrten wurden in der Planfeststellungsunterlage beschrieben und dargestellt. Eine Ertüchtigung durch die DEGES im Vorfeld wurde nicht durchgeführt.
2. Wurden die Anlieger über die "erforderlichen" Transporte informiert? Auch hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer.
Eine Anliegerinformation hat nicht stattgefunden, da es im unmittelbaren Bereich der vorgesehenen Baustellenzufahrt südlich der Jungfernbrücke keine Anliegerinnen und Anlieger gibt.
Im weiteren Verlauf reichen Bereiche mit Wohnbebauung bis an die Francoper Straße heran. Diese ist eine Hauptverkehrsstraße, die im Sinne des Gemeingebrauchs allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zur Benutzung zur Verfügung steht. Eine Gewichtsbeschränkung ist in diesem Bereich nicht vorhanden. Die Nutzung der Baustellenverkehre wurde im Planfeststellungsbeschuss festgesetzt und öffentlich bekanntgegeben.
3. Was versteht die BWVI in ihrer Antwort auf oben genannten Antrag der CDU unter "im Wesentlichen über die Waltershofer Straße und die B3 angefahren"? Bedeutet das, dass auch Massentransporte für die Trasse der A26 durch die Francoper Straße erfolgen werden?
4. Wo erfolgt der Abtransport der angefahrenen Massen? Über die Francoper Straße oder über die Waltershofer Straße?
Zu 3. und 4.:
Maßgeblich für die Abwicklung der Massentransporte sind die Festsetzungen im Planfeststellungsbeschluss vom 21.12.2018. Gemäß Planfeststellungsbeschluss wird die Linienbaustelle von der B3 im Westen und vom Moorburger Elbdeich/Waltershofer Straße im Osten aus erschlossen. Um eine möglichst kurze Bauzeit zu erreichen, sind die Massentransporte über diese beiden Zufahrten erforderlich. Sowohl für die zu Baubeginn erforderliche Neuordnung des Gewässersystems und der landwirtschaftlichen Wege als auch für die Ingenieurbauwerke östlich der Francoper Straße ist die östliche Baustellenzufahrt unerlässlich. Der überwiegende Anteil der Massentransporte in diesem Abschnitt muss hierüber abgewickelt werden.
Es ist unvermeidbar, für die ersten Bautätigkeiten zur Erschließung der Großbaustelle das bestehende Straßennetz an mehreren Stellen zu nutzen. Im ersten Schritt sind zur Querung der die Trasse kreuzenden Gewässer Behelfsbrücken sowie die Baustraßen zu diesen Behelfsbrücken-Baustellen anzulegen. Die hiermit zusammenhängenden Transporte müssen zwingend über das Straßennetz Moorburger Elbdeich (von der Waltershofer Straße kommend) und über die Francoper Straße von Süden angefahren werden.
5. Sind die Transporte mit der Denkmalschutz-Behörde abgestimmt oder wurde diese wenigstens informiert?
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden die Planungsunterlagen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt.
6. Warum werden zum Schutz der Anlieger im Bereich der Wohnbebauung nicht 30 km/h für LKW vorgeschrieben? Wäre eine solche Reduzierung im Bereich der Wohnbebauung nicht sinnvoll und angebracht?
Wie bereits in der hiesigen Stellungnahme vom 26.03.2019 zur Drucksache 20-4502 in Sachen Tempo 30 km/h auf der Francoper Straße ist weiterhin an Ermangelung rechtlicher Gründe eine Einrichtung von Tempo 30 km/h nach objektiver Bewertung nicht geboten. Hier fehlt es an einer nachvollziehbaren und begründbaren Gefahrenlage.
Die aktuelle Auswertung der Unfalllage der letzten drei Jahre ist zudem unauffällig, wobei hier nur in einem Fall ein LKW beteiligt war. Dieser LKW wartete an der LZA und dessen Außenspiegel wurde bei einem Abbiegevorgang durch eine selbstfahrende Arbeitsmaschine beschädigt. 2020 wurde kein Unfall mit Beteiligung eines LKW registriert. Ein Konflikt mit Fußgängern wurde in dieser Zeit nicht verzeichnet. Ebenfalls konnte in diesen drei Jahren der Auswertung lediglich ein Konflikt mit einem Radfahrer verzeichnet werden, welcher durch ein "Hupen" eines überholenden Kfz-Führers erschrak und zu Fall kam.
Somit ist eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, welche das allgemeine Risiko erheblich übersteigt, nicht nachzuweisen. Eine beschränkende Anordnung ggü. LKW ist rechtlich nicht begründbar.
Zudem ist aus hiesiger Sicht anzunehmen, dass es bei stetig wachsendem LKW Verkehr (i.S. Bau A 26) zu einer zwangsläufigen, natürlichen Verlangsamung des Verkehrs durch ein hohes Fahrzeugaufkommen kommt. Dieses dürfte durch die Gegebenheiten der Straße im Bereich der Wohnbebauung (Kurven) gefördert werden.
Das PK 47 sieht daher eine Änderung der bestehenden Situation und eine beschränkende Anordnung als nicht begründbar.
7. Warum endet die Hauptverkehrsstraße Francoper Straße am Baufeld der A26? Wer hat den Bereich wann zur Hauptverkehrsstraße erklärt?
Bedingt durch die Trassenfestlegung im Linienbestimmungsverfahren endet die Francoper Straße am Baufeld der A 26. Die Francoper Straße von Neuwiedenthaler Straße bis Hinterdeich ist eine alte Hauptverkehrsstraße. Im Übrigen siehe https://www.hamburg.de/bvm/start-hauptverkehrsstrassennetz/
Gez. Heimath
f.d.R. Martens
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