Antwort Anfrage CDU betr. Erhalt von inklusiven Arbeitsplätzen im Rieckhof
Letzte Beratung: 14.06.2022 Hauptausschuss Ö 1.7
Im Hinblick auf die von der Verwaltung angestrebte Veränderung der Trägerschaft im Kulturzentrum Rieckhof hat die PSAG Hamburger Süden (Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft) ihre Sorgen gegenüber den politischen Entscheidungsträgern zum Ausdruck gebracht.
Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist die Verbesserung der Lebenssituation psychisch erkrankter Menschen im Bezirk. Man weist darauf hin, dass derzeit die Elbe-Werkstätten GmbH in der Einrichtung knapp 50 Personen mit einer psychischen Behinderung in den Bereichen Haushaltsmeisterei, Veranstaltungsservice, Gastronomie und Catering beschäftigen. Darüber hinaus nutzt die PSAG die Räumlichkeiten des Rieckhofes für verschiedene Treffen. Die Mitglieder veranstalten im Haus regelmäßig Seminare und Tagungen oder nutzen das Catering-Angebot. Die professionellen Leistungen der Beschäftigten der Elbe-Werkstätten werden von allen Besuchern sehr geschätzt.
Die Arbeitsplätze im Rieckhof tragen maßgeblich zur Stabilisierung der Beschäftigten bei und stellen vielfach einen Zwischenschritt zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt da. Es handelt sich bisher um einen Ort der Begegnung zwischen Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen. Die PSAG Hamburger Süden hält es für dringend erforderlich, dass bei etwaiger Umwandlung des Kulturzentrums Rieckhof die inklusiven Arbeitsplätze der Behinderten unbedingt erhalten bleiben. Dabei ist eine Destabilisierung der Betroffenen durch Wegfall oder Veränderung der bisherigen sinnstiftenden Tätigkeit zu vermeiden.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. In welcher Weise wird im Rahmen einer angestrebten Veränderung der Trägerschaft des Kulturzentrums Rieckhof sichergestellt, dass die inklusiven Arbeitsplätze uneingeschränkt erhalten bleiben können?
2. Haben ins Auge gefasste neue Träger der Einrichtung, die bisher keinen Harburg Bezug nachweisen konnten, sichergestellt, dass bei Übernahme der Trägerschaft die inklusiven Arbeitsplätze uneingeschränkt erhalten bleiben?
3. Ist durch etwaige zukünftige Träger rechtlich sichergestellt, dass die Räumlichkeiten auch zukünftig für Veranstaltungen der PSAG Hamburger Süden uneingeschränkt und kostenlos zur Verfügung gestellt werden?
4. Sind die ins Auge gefassten eventuellen Träger rechtlich in der Lage, derartige Vereinbarungen zu treffen?
5. Steht gegebenenfalls die Konstruktion von Stiftungen der Übernahme von Beschäftigungsverhältnissen der bisherigen Mitarbeiter des Rieckhofes entgegnen?
6. Welche Vereinbarungen hat die Verwaltung zur Absicherung der Übernahme von Mitarbeitern und der inklusiven Arbeitsplätze sowie der Nutzungsmöglichkeiten der PSAG bereits getroffen?
7. Wie sollen diese gegebenenfalls für die Zukunft rechtlich eindeutig abgesichert werden?
Hamburg, 05.05.2022
Ralf-Dieter Fischer Michael Schaefer
Fraktionsvorsitzender Brit-Meike Fischer-Pinz
Dr. Antje Jaeger
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 17.05.2022
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-2180) wie folgt:
Vorbemerkung:
Arbeitgeber für die in der Anfrage benannten inklusiven Arbeitsplätze ist die Elbe-Werkstätten GmbH. Diese betreibt eigenverantwortlich diverse Arbeitsstätten im gesamten Stadtgebiet. Eine der Arbeitsstätten ist das Bürgerhaus „Kulturzentrum Rieckhof“. Der derzeitige Träger des Bürgerhauses hat Verträge mit den Elbe-Werkststätten bezüglich der Arbeitsstätte im „Rieckhof“ abgeschlossen. Das Bezirksamt ist hier nicht Vertragspartei und hat keinen direkten Einfluss auf Entscheidungen der Geschäftsführung bzw. den Geschäftsbetrieb der Elbe-Werkstätten GmbH.
Gleichwohl hat das Bezirksamt, als zuwendungsgebende und fachlich verantwortliche Behörde, Vorgaben für den Betrieb des Bürgerhauses formuliert, vgl. Text des Interessenbekundungsverfahrens für ein neues Konzept für das Bürgerhaus in Harburg:
„Die gemeinnützige Elbe-Werkstätten GmbH ist seit 1999 Pächter der zum Gebäude gehörenden Gastronomie sowie mittlerweile auch für das Facility-Management im derzeitigen Bürgerhaus „Kulturzentrum Rieckhof“ verantwortlich. Grundlage hierfür ist ein Pachtvertrag zwischen dem derzeitigen Betreiber des Bürgerhauses sowie den Elbe-Werkstätten. Diese Verbindung soll weitergeführt werden – sie war bereits Anfang der 1980er Grundbestandteil des ersten Konzeptes eines Bürgerhauses in Harburg und ist betreiberseitig auch zukünftig sicherzustellen.
Zudem soll geprüft und in der Interessenbekundung erläutert werden, ob Möglichkeiten gesehen werden, einen Teil des bzw. das bisherige(n) Personal(s) weiter zu beschäftigen.“
Der Träger, für den sich die Jury ausgesprochen und den auch das Bezirksamt für den am besten geeigneten Betreiber hält, wird hierzu zu einem geeigneten Zeitpunkt Gespräche mit den Elbe-Werkstätten GmbH sowie mit den bisherigen Mitarbeitenden des Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V. führen.
Der Träger hat bereits Erfahrungen in Harburg und ist in der gesamten Freien und Hansestadt Hamburg gut vernetzt. Er wird auch Kontakt zu bisherigen NutzerInnen und anderen Akteuren im Bezirk Harburg aufnehmen, um bspw. Nutzungsanfragen für die Räumlichkeiten und weitere Fragestellungen zu besprechen.
Angesichts der ausstehenden Feststellung des Einvernehmens in der Bezirksversammlung (vgl. Drucksache 21-1392.07) kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage zu möglichen Vereinbarungen getroffen werden.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. In welcher Weise wird im Rahmen einer angestrebten Veränderung der Trägerschaft des Kulturzentrums Rieckhof sichergestellt, dass die inklusiven Arbeitsplätze uneingeschränkt erhalten bleiben können?
2. Haben ins Auge gefasste neue Träger der Einrichtung, die bisher keinen Harburg Bezug nachweisen konnten, sichergestellt, dass bei Übernahme der Trägerschaft die inklusiven Arbeitsplätze uneingeschränkt erhalten bleiben?
3. Ist durch etwaige zukünftige Träger rechtlich sichergestellt, dass die Räumlichkeiten auch zukünftig für Veranstaltungen der PSAG Hamburger Süden uneingeschränkt und kostenlos zur Verfügung gestellt werden?
4. Sind die ins Auge gefassten eventuellen Träger rechtlich in der Lage, derartige Vereinbarungen zu treffen?
5. Steht gegebenenfalls die Konstruktion von Stiftungen der Übernahme von Beschäftigungsverhältnissen der bisherigen Mitarbeiter des Rieckhofes entgegnen?
6. Welche Vereinbarungen hat die Verwaltung zur Absicherung der Übernahme von Mitarbeitern und der inklusiven Arbeitsplätze sowie der Nutzungsmöglichkeiten der PSAG bereits getroffen?
7. Wie sollen diese gegebenenfalls für die Zukunft rechtlich eindeutig abgesichert werden?
Zu Fragen 1. – 7.: Siehe Vorbemerkung.
Fredenhagen
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