Antwort Anfrage CDU betr. Digitale Beschlussfassung im Rahmen von Bebauungsplänen und Bauanträgen
Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 3.21
Augenblicklich werden Beschlussfassungen im Rahmen von Bebauungsplanverfahren im Stadtentwicklungsausschuss nur in Sitzungen in digitaler Form vorgenommen. Der Nachvollzug durch Bezirksversammlung oder Hauptausschuss erfolgt in gleicher Weise.
Auch Bauanträge, die zuständigkeitshalber in den beiden Regionalausschüssen behandelt werden, werden entsprechend beraten und abgestimmt.
Insoweit sind rechtliche Zweifel daran entstanden, ob die entsprechenden Beschlüsse im Rahmen gerichtlicher Überprüfung Bestand haben können. Dieses ist darauf zurückzuführen, dass die abstimmenden Abgeordneten und Ausschussmitglieder im Rahmen digitaler Sitzungen die entsprechenden Vorlagen zu Bebauungsplänen und Bauanträgen auf dem Bildschirm überhaupt nicht im Detail erkennen können. Dieses dürfte insoweit bedenklich sein, als sie zu einem erheblichen Teil die Vorlagen nicht zuvor auf andere Weise wahrnehmen konnten.
Die Bezirksversammlung Altona hat daraus bereits den Schluss gezogen, dass Beschlussfassungen über Bebauungspläne und Bauangelegenheiten im Stadtentwicklungsausschuss und den zuständigen Bau- oder Regionalausschüssen nicht in digitaler Form abschließend behandelt werden können, weil rechtliche Unsicherheiten bestehen, die zur Aufhebung von Bebauungsplänen und Bauentscheidungen in gerichtlichen Verfahren führen könnten.
Der Umstand, dass die abstimmenden Ausschussmitglieder und Abgeordneten die Pläne nicht erkennen können, ist bereits auch in Harburg bei den Vorträgen der eingeschalteten Stadtplaner in den jüngsten Fällen deutlich geworden, zumal mehrfach darauf hingewiesen werden musste, dass im Rahmen der Erklärungen von Planungsdetails diese offenbar für die Ausschussmitglieder nicht deutlich erkennbar waren.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Teilt die Bezirksverwaltung die Auffassung, dass Bebauungsplanentscheidungen und Bauentscheidungen, die durch die zuständigen Ausschüsse in digitalen Sitzungen getroffen werden, der Gefahr ausgesetzt sind, dass sie in gerichtlichen Verfahren zur Aufhebung der Entscheidung führen können?
2. Hält die Bezirksverwaltung unter diesen Umständen es für geboten, die rechtlich relevanten Entscheidungen nicht in digitaler Form sondern nur in Präsenzsitzungen treffen zu lassen?
3. Gibt es insoweit zwischen der Bezirksverwaltung und anderen Bezirksämtern und den zuständigen Fach- und Aufsichtsbehörden Abstimmungen bezüglich der Verfahrensweisen?
Hamburg, am 22.02.2021
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Robert Timmann
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 01.03.2021
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1221) wie folgt:
Nein. Nach Auffassung der Verwaltung sind Entscheidungen der Ausschüsse in Bebauungsplanverfahren oder einzelnen Bauvorhaben nicht allein deshalb der Gefahr ausgesetzt, in einem gerichtlichen Verfahren aufgehoben zu werden, weil diese in digitalen Sitzungen getroffen werden. Die Sitzungen erfolgen nach Maßgabe des § 13 Absatz 3 BezVG.
Der Umstand, dass Ausschussmitglieder im Rahmen digitaler Sitzungen die entsprechenden Vorlagen zu Bebauungsplänen und Bauanträgen auf dem Bildschirm ggf. nicht im Detail erkennen können, ist dabei unbeachtlich, da wesentliche Vorlagen auch im AllRIS-System elektronisch hinterlegt sind.
2. Hält die Bezirksverwaltung unter diesen Umständen es für geboten, die rechtlich relevanten Entscheidungen nicht in digitaler Form sondern nur in Präsenzsitzungen treffen zu lassen?
Nein.
3. Gibt es insoweit zwischen der Bezirksverwaltung und anderen Bezirksämtern und den zuständigen Fach- und Aufsichtsbehörden Abstimmungen bezüglich der Verfahrensweisen?
Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Bekannt ist der Verwaltung, dass auch in einem anderen Bezirksamt von einzelnen Fraktionen Fragen zur Zulässigkeit von digitalen Sitzungen gestellt worden sind.
Fredenhagen
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