Antwort Anfrage CDU betr. Deicherhöhung im Bereich der Harburger Schleuse und anliegender Grundstücke
Letzte Beratung: 14.06.2022 Hauptausschuss Ö 1.4
Wie in der Stellungnahme auf den gemeinsamen Antrag 21-1907 vom 16.02.2022 bzgl. der Deichsicherheit und dem Erhalt der traditionsreichen Knief-Werft am bisherigen Standort deutlich wurde, präferiert der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Argrarwirtschaft (BUKEA) eine Gründeicherhöhung in diesem Bereich.
Der Vorschlag einer Spundwand mit schließbarem Tor auf der Deichkrone war in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 15.11.21 von Vertretern des LSBG seinerzeit aus verschiedenen Gründen abgelehnt worden.
Wir fragen bei der Fachbehörde nach:
1) Ist geprüft worden, ob eine Spundwand mit Fluttor auf diesem Deich von einer Person bedient/geschlossen werden kann?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, fragen wir: Mit welchem Aufwand/Personen ist so ein Tor zu schließen?
2) Ist geprüft worden, welchen Kostenrahmen eine Spundwand mit dem erforderlichem Flutschutz erzeugt?Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Kosten entstehen?
3) Ist geprüft worden, welchen Kostenrahmen eine Deicherhöhung und somit einhergehend eine Deichverbreiterung mit dem erforderlichen Flutschutz erzeugt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Kosten entstehen?
4) Ist geprüft worden, welche zusätzlichen Kosten bei einer Deicherhöhung einhergehend mit der Deichverbreiterung erzeugt werden?
Zu berücksichtigen sind auch die Kosten für Abriss und Ersatzbauten von Gebäuden und eventuelle Verlagerung von Hallen und Slipanlagen oder der Bau von zusätzlichen Krananlagen.
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Kosten entstehen?
5) Sind die Kosten von 2) im Gegensatz zu 3) mit Position 4) gegenüber gestellt worden?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welches Ergebnis wurde erzielt?
6) Ist geprüft worden, ob der vorhandenen Deich fest steht oder sich bewegt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welches Ergebnis wurde erzielt?
7) Ist geprüft worden, ob eine Spundwand den vorhandenen Deich stabilisiert?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welches Ergebnis wurde erzielt?
Hamburg, den 06.04.2022
Ralf--Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 23.05.2022
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beantwortet unter Beteiligung des Landesbetriebes Brücken, Straßen und Gewässer die o.g. Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-2118) wie folgt:
1) Ist geprüft worden, ob eine Spundwand mit Fluttor auf diesem Deich von einer Person bedient/geschlossen werden kann?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, fragen wir: Mit welchem Aufwand/Personen ist so ein Tor zu schließen?
Im Zuge der Variantenuntersuchung wurden auch Möglichkeiten mit einer Spundwand und einem Flutschutztor untersucht. Diese Lösung stellt jedoch aus hochwasserschutztechnischen und auch aus finanziellen Gründen die deutlich schlechtere Lösung dar.
Aus Gründen der Betriebssicherheit wird ein Hochwasserschutztor von zwei Personen bedient. Der Freien und Hansestadt Hamburg entstehen durch den Bau von Hochwasserschutztoren dauerhaft zusätzliche Personalkosten.
2) Ist geprüft worden, welchen Kostenrahmen eine Spundwand mit dem erforderlichem Flutschutz erzeugt?Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Kosten entstehen?
Die Kosten für eine Spundwand mit Hochwasserschutztor wurden auf 4.250.000 € brutto geschätzt.
3) Ist geprüft worden, welchen Kostenrahmen eine Deicherhöhung und somit einhergehend eine Deichverbreiterung mit dem erforderlichen Flutschutz erzeugt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Kosten entstehen?
Die Kosten für eine Deicherhöhung ohne konstruktive Bauwerke wurden auf 3.427.000 € brutto geschätzt.
4) Ist geprüft worden, welche zusätzlichen Kosten bei einer Deicherhöhung einhergehend mit der Deichverbreiterung erzeugt werden?
Zu berücksichtigen sind auch die Kosten für Abriss und Ersatzbauten von Gebäuden und eventuelle Verlagerung von Hallen und Slipanlagen oder der Bau von zusätzlichen Krananlagen.
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Kosten entstehen?
Bei der Kostenschätzung für die Deicherhöhung wurden Rückbaukosten berücksichtigt. Diese betragen 275.000 € brutto und sind in der unter der Antwort zu 3. genannten Summe enthalten. Eventuelle Neubaukosten bei Verlagerung der Halle sind nicht mit eingeflossen, da keine konkrete Verlagerung Zuspruch fand und somit eine Kostenschätzung nicht möglich war. Angaben vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen zur Höhe einer eventuell zu leistenden Entschädigung liegen bislang nicht vor.
5) Sind die Kosten von 2) im Gegensatz zu 3) mit Position 4) gegenüber gestellt worden?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welches Ergebnis wurde erzielt?
Die Kosten der ausgearbeiteten Varianten wurden im Abwägungsprozess berücksichtigt. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Kosten einer Deicherhöhung gegenüber einer Spundwandlösung deutlich geringer ausfallen.
6) Ist geprüft worden, ob der vorhandenen Deich fest steht oder sich bewegt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welches Ergebnis wurde erzielt?
Standsicherheitsberechnungen und Setzungsberechnungen werden bei allen Deichbaumaßnahmen regelhaft durchgeführt. Die Standsicherheit wurde nachgewiesen. Die Setzungsberechnung ergab ein Setzungsmaß von 5 bis 30 cm. Das Setzungsmaß wird durch eine Überhöhung beim Bau des Deiches ausgeglichen.
7) Ist geprüft worden, ob eine Spundwand den vorhandenen Deich stabilisiert?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welches Ergebnis wurde erzielt?
Eine solche Betrachtung ist nicht erforderlich, da der Deich auch ohne Spundwand standsicher ist.
Gez. Heimath
F.d.R. Martens
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