Antwort Anfrage CDU betr. Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Personalsituation im Bezirksamt
Letzte Beratung: 12.09.2023 Hauptausschuss Ö 2.5
Der demographische Wandel macht auch vor der Harburger Verwaltung nicht halt. Die sogenannten „Baby-Boomer“ der geburtenstarken Jahrgänge bis 1969 nähern sich dem Rentenalter. Langjährige Beschäftigte haben einen großen Erfahrungsschatz und umfangreiches Wissen in ihren Tätigkeiten. Ein Wissenstransfer auf neue Mitarbeiter ist deshalb wünschenswert.
Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst nachzubesetzen, ist bereits jetzt schwierig. Denn die Verwaltung steht im Wettbewerb zu attraktiveren Arbeitsplätzen in der freien Wirtschaft. Auch wechseln immer wieder Bezirksmitarbeiter auf Positionen in Hamburger Fachbehörden oder ins Umland und gehen damit der Harburger Verwaltung verloren.
Die Nachbesetzung von Stellen ist aber von zentraler Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Bezirksverwaltung mit ihren über 800 Mitarbeitern. So kommt es in Teilbereichen ihrer Kernaufgabe, der Daseinsvorsorge für die über 167.400 Einwohner Harburgs, bereits jetzt zu langen Bearbeitungszeiten (z. B. Sterbeurkunden).
Dies vorausgeschickt fragen wir die Bezirksamtsleiterin und bitten um Aufschlüsselung der Antworten nach Dienststellen:
Hamburg, den 05.05.2023
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 22.05.2023
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-3005) wie folgt:
1 Wieviele Stellen umfasst die Harburger Bezirksverwaltung derzeit?
Die Harburger Bezirksverwaltung umfasst mit Stichtag 15.05.2023 derzeit 784,53 Stellen.
a) bitte nach Voll- und Teilzeitstellen gliedern
Das Bezirksamt Harburg gliedert nicht nach Voll- und Teilzeitstellen. Eine Auswertung ist nicht möglich.
b) Sind darunter auch Zeitarbeitnehmer beschäftigt? Wenn ja, wieviele?
Keine
2 Wieviele Stellen sind aktuell dauerhaft (mehr als 6 Monate) unbesetzt, weil sich kein passender Bewerber findet?
Keine.
3 Wieviele aus Altersgründen freiwerdende Stellen kommen in den Jahren 2023 - 2032 hinzu?
a) bitte möglichst nach Jahren aufschlüsseln. s. anl.Tabelle
b) Liegt eine Altersstrukturanalyse hierzu vor? Nein
4 Wie hoch ist die Fluktuation in den einzelnen Dienststellen?
Bitte durchschnittliche Beschäftigungsdauer bis Ausscheiden aufführen nach
a) Grundfluktuation = Verlassen der FHH – s. anl. Tabelle (Zeitraum 1.1.2023 – 30.4.2023)
b) Zusatzfluktuation = Temporäres Ausscheiden – s. anl. Tabelle (Zeitraum 1.1.2023 – 30.4.2023 soweit die temporäre Abwesenheit in diesem Zeitraum bestand; der Anfang der Abwesenheit kann aber bereits länger zurückliegen)
Wechsel innerhalb der FHH werden weder in Grundfluktuation, noch in Zusatzfluktuation erfasst, da diese Beschäftigten die FHH nicht verlassen und nicht entsprechend geschlüsselt werden. Das Bezirksamt kann diese Fälle nicht auswerten, da die Daten nicht zur Verfügung stehen.
5 Werden die Gründe der Fluktuation erfasst?
Wenn ja, diese bitte aufführen. In KoPers: Arbeitsunfähigkeit, Ablauf Zeitvertrag, Auflösungsvertrag, Kündigung seitens Arbeitnehmer/-geber, Rentenbeginn, Vorzeitiges Altersruhegeld, Elternzeit, Sonderurlaub, Abordnung, Versetzung, Rente auf Zeit, Tod.
Wechsel innerhalb der FHH werden weder in Grundfluktuation, noch in Zusatzfluktuation erfasst, da diese Mitarbeitenden die FHH nicht verlassen und nicht entsprechend geschlüsselt werden. Das Bezirksamt kann diese Fälle nicht auswerten, da die Daten nicht zur Verfügung stehen.
6
Wenn nein, warum nicht? Entfällt
In Vertretung
Trispel
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