Antwort Anfrage AfD (neu) betr. Wohnungsberechtigungsscheine und Dringlichkeitsscheine in Harburg
Letzte Beratung: 14.03.2023 Hauptausschuss Ö 1.5
Die Wohnungsnot plagt auch Harburg im vollen Umfang, und so ist der Senat bestrebt, durch einige Anstrengungen die Situation abzumildern. Es zeigt sich jedoch, dass die Versäumnisse der Vergangenheit kurzfristig nicht auszugleichen sind. Um gegebenenfalls nachsteuern zu können, ist es wichtig, den aktuellen Stand zu evaluieren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Wie viele Wohnungsberechtigungsscheine (§-5-Schein), Dringlichkeitsscheine oder Dringlichkeitsbestätigungen wurden in Harburg in den letzten 5 Jahren ausgestellt?
2. Wie viele Personen umfassten diese Haushalte? Bitte seit 2019 nach Jahren aufführen.
3. Wie viele §-5-Schein-, Dringlichkeitsschein- oder Dringlichkeitsbestätigungs-Anspruchsberechtigte gibt es nach Annahmen der zuständigen Behörde in Harburg zum jetzigen Zeitpunkt?
4. Wie viele dieser Dringlichkeitsinhaber haben tatsächlich eine Wohnung erhalten? Wie viele sind noch immer wohnungssuchend? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
5. Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um einen Dringlichkeitsschein zu erhalten?
6. Wie hoch ist die Gebühr für die Erteilung eines Dringlichkeitsscheins?
7. Erhalten auch Personen, die lediglich einen Duldungsstatus innehaben, einen Dringlichkeitsschein? Wenn ja, wie viele Personen haben in den letzten 5 Jahren diesen erhalten und welche Begründung wird hierfür verwandt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 20.02.2023
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der AfD (neu) Drs. 21-2723 wie folgt:
Die Anzahl wird in den Dienststellen händisch nicht erfasst. Eine Auswertung kann nur in den Fachbehörden über das jeweilige Fachverfahren DIWA (Wohnberechtigungsscheine und Dringlichkeitsscheine) sowie PROSOZ (Dringlichkeitssbestätigung) erfolgen. Zu diesem Zweck müsste eine an die Fachbehörde gerichtete Anfrage nach § 27 BezVG durch die Fraktion gestellt werden.
2. Wie viele Personen umfassten diese Haushalte? Bitte seit 2019 nach Jahren aufführen.
S. Antwort zu Frage 1.
3. Wie viele §-5-Schein-, Dringlichkeitsschein- oder Dringlichkeitsbestätigungs-Anspruchsberechtigte gibt es nach Annahmen der zuständigen Behörde in Harburg zum jetzigen Zeitpunkt?
S. Antwort zu Frage 1.
4. Wie viele dieser Dringlichkeitsinhaber haben tatsächlich eine Wohnung erhalten? Wie viele sind noch immer wohnungssuchend? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
S. Antwort zu Frage 1.
5. Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um einen Dringlichkeitsschein zu erhalten?
Der Dringlichkeitsschein ist ausschließlich vordringlich Wohnungssuchenden vorbehalten. Dies sind Personen, die nachweislich nicht selbstständig in der Lage, sind sich mit Wohnraum zu versorgen, aber in ihrer Wohnung nicht bleiben können (z.B. schwerkranke oder sehr alte Menschen). Oder Personen, die plötzlich in eine Notlage geraten sind, die sie nicht selbst verschuldet haben (z.B. Frauen aus dem Frauenhaus). Erforderlich: Stellungnahme (z. B. ASD oder JA) oder Attest.
Eine weitere Grundvoraussetzung für den Dringlichkeitsschein ist, dass der Antragsteller die letzten 3 Jahre ununterbrochen mit Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet war.
6. Wie hoch ist die Gebühr für die Erteilung eines Dringlichkeitsscheins?
18 Euro bzw. ermäßigt 9 Euro bei Bezug von:
- Arbeitslosengeld 1 (Drittes Buch Sozialgesetzbuch)
- Arbeitslosengeld 2 bzw. Bürgergeld (zweites Buch Sozialgesetzbuch)
7. Erhalten auch Personen, die lediglich einen Duldungsstatus innehaben, einen Dringlichkeitsschein? Wenn ja, wie viele Personen haben in den letzten 5 Jahren diesen erhalten und welche Begründung wird hierfür verwandt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
Generell besteht ein Anspruch bei :
Duldung von jungen Flüchtlingen (minderjährig eingereist und inzwischen über 18 Jahre):
- mehr als 12 Monate geduldet in Hamburg,
- als Minderjährige Betreuung im Rahmen der Jugendhilfe und
- in Schul-/Berufsausbildung oder Aufnahme derselben steht bevor
Auch hier ist eine Auswertung nur über das Fachverfahren DIWA möglich.
In Vertretung
Trispel
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