21-2723.01

Antwort Anfrage AfD (neu) betr. Wohnungsberechtigungsscheine und Dringlichkeitsscheine in Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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14.03.2023
Sachverhalt

Die Wohnungsnot plagt auch Harburg im vollen Umfang, und so ist der Senat bestrebt, durch einige Anstrengungen die Situation  abzumildern. Es zeigt sich jedoch, dass die Versäumnisse der Vergangenheit kurzfristig nicht auszugleichen sind. Um gegebenenfalls nachsteuern zu können, ist es wichtig, den aktuellen Stand zu evaluieren.


Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1. Wie viele Wohnungsberechtigungsscheine (§-5-Schein), Dringlichkeitsscheine oder Dringlichkeitsbestätigungen wurden in Harburg in den letzten 5 Jahren ausgestellt?

 

2. Wie viele Personen umfassten diese Haushalte? Bitte seit 2019 nach Jahren aufführen.

 

3. Wie viele §-5-Schein-, Dringlichkeitsschein- oder Dringlichkeitsbestätigungs-Anspruchsberechtigte gibt es nach Annahmen der zuständigen Behörde in Harburg zum jetzigen Zeitpunkt?

 

4. Wie viele dieser Dringlichkeitsinhaber haben tatsächlich eine Wohnung erhalten? Wie viele sind noch immer wohnungssuchend? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

 

5. Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um einen Dringlichkeitsschein zu erhalten?

 

6. Wie hoch ist die Gebühr für die Erteilung eines Dringlichkeitsscheins?

 

7. Erhalten auch Personen, die lediglich einen Duldungsstatus innehaben, einen Dringlichkeitsschein? Wenn ja, wie viele Personen haben in den letzten 5 Jahren diesen erhalten und welche Begründung wird hierfür verwandt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.