21-2725.01

Antwort Anfrage AfD (neu) betr. Rattenplage in Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.03.2023 Hauptausschuss Ö 1.6

Sachverhalt

Ratten sind seit langer Zeit ein ernstzunehmendes Problem, da sie Krankheiten übertragen, Schäden an Gebäuden und Waren verursachen und sich schnell ausbreiten können. Sie können bis zu 120 verschiedene Krankheiten übertragen, wie z.B. Salmonellen, Cholera, Typhus und Leptospirose. Einige dieser Krankheiten können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben, insbesondere bei älteren Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem.

Im Phoenix-Viertel in Harburg, ist das Problem mit Ratten bekannt und das Institut für Hygiene und Umwelt hat im vergangenen Jahr 21 Mal Schädlingsbekämpfer ins Viertel geschickt. Auf privaten Grundstücken muss der Eigentümer etwas gegen die Ratten unternehmen, auf öffentlichen Grundstücken ist das Institut für Hygiene und Umwelt zuständig. Bürger sind in Hamburg dazu verpflichtet, Ratten oder Zeichen eines Rattenbefalls zu melden.

Quelle: https://www.elbe-wochenblatt.de/2023/01/20/phoenix-viertel-ueberall-ratten-auch-auf-dem-spielplatz/

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um das Rattenproblem in Harburg zu bekämpfen?

2. Welche Optionen gibt es für Eigentümer privater Grundstücke, um Ratten zu verhindern?

3. Welche Risiken bestehen, wenn Ratten nicht rechtzeitig gemeldet werden?

4. Welche Regeln müssen Hausbesitzer einhalten, um eine Rattenplage zu verhindern?

5. Welche Rolle spielt das Institut für Hygiene und Umwelt bei der Bekämpfung von Ratten in Harburg?

6. Wie viele Einsätze gab es im Phoenix-Viertel in den letzten 5 Jahren?

7. Wie hoch ist die Ratte-Population im Vergleich zu früheren Jahren?

8. Wie hat sich die Anzahl der Rattenbefälle in den letzten 5 Jahren entwickelt?

9. Welche Strategien wurden in den letzten 5 Jahren angewandt, um das Rattenproblem im Phoenix-Viertel zu bekämpfen?

10. Welche Maßnahmen wurden in den letzten 5 Jahren ergriffen, um die Rattenpopulation zu kontrollieren?

11. Welche technischen Mittel werden eingesetzt, um Ratten zu bekämpfen?

12. Welche Rattenabwehrmaßnahmen werden für öffentliche Gebäude empfhlen?

13. Wie wird das Rattenproblem im Phoenix-Viertel in Zukunft angegangen?

14. Welche Rolle spielt die öffentliche Aufklärung über Ratten bei der Bekämpfungdes Problems?

15. Welche Präventionsmöglichkeiten gibt es für Hausbesitzer, um eine Rattenplage zu Verhindern?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 20.02.2023

Das Bezirksamt Harburg beantwortert die Anfrage der AfD-Fraktion (neu) Drs. 21-2725 wie folgt:

Vorbemerkung:

Die rechtliche Grundlage für die Bekämpfung von Ratten ist in Hamburg die „Verordnung über Rattenbekämpfung“, die auf dem Bundesseuchengesetz beruht. Die entsprechenden Zuständigkeiten sind in Hamburg über die „Anordnung über Zuständigkeiten im Infektionsschutzrecht“ geregelt.

Gemäß Abschnitt VI der ZustAO und der Anlage zur ZustAO werden die sich aus der Verordnung über Rattenbekämpfung ergebenden Aufgaben im Auftrag der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Institut für Hygiene und Umwelt) wahrgenommen. Eine Zuständigkeit des Bezirksamtes ergibt sich nur für § 7 der Rattenbekämpfungsverordnung, im Übrigen erfolgt die Aufgabenwahrnehmung durch das Institut für Hygiene und Umwelt. Entsprechende Fragen können insoweit nicht durch das Bezirksamt beantwortet werden, sondern wären entsprechend § 27 BezVG an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zu richten und von dort bzw. durch das Institut für Hygiene und Umwelt zu beantworten.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um das Rattenproblem in Harburg zu bekämpfen?

Die Bekämpfung von Ratten richtet sich in Hamburg nach der Verordnung über Rattenbekämpfung. Das Bezirksamt überwacht anlassbezogen u. a. im Rahmen der Kontrolle von Lebensmittelbetrieben die Einhaltung der sich aus § 7 Rattenbekämpfungsverordnung ergebenden Pflichten. Beim Bezirksamt anfallende Meldungen über Rattenbefall werden an das Institut für Hygiene und Umwelt weitergegeben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

2. Welche Optionen gibt es für Eigentümer privater Grundstücke, um Ratten zu verhindern?

Entsprechende Maßnahmen und Pflichten sind in der Rattenbekämpfungsverordnung benannt. Informationen zur Rattenprävention auch für Eigentümer privater Grundstücke werden durch die FHH außerdem unter https://www.hamburg.de/ratten/ und in einer über diese Website abrufbaren Informationsbroschüre des Institut für Hygiene und Umwelt bereitgestellt.

3. Welche Risiken bestehen, wenn Ratten nicht rechtzeitig gemeldet werden?

Siehe Vorbemerkung.

4. Welche Regeln müssen Hausbesitzer einhalten, um eine Rattenplage zu verhindern?

Siehe Antwort zu 2.

5. Welche Rolle spielt das Institut für Hygiene und Umwelt bei der Bekämpfung von Ratten in Harburg?

Siehe Vorbemerkung.

6. Wie viele Einsätze gab es im Phoenix-Viertel in den letzten 5 Jahren?

Dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt, siehe Vorbemerkung.

7. Wie hoch ist die Ratte-Population im Vergleich zu früheren Jahren?

Dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt, siehe Vorbemerkung.

8. Wie hat sich die Anzahl der Rattenbefälle in den letzten 5 Jahren entwickelt?

Dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt, siehe Vorbemerkung.

9. Welche Strategien wurden in den letzten 5 Jahren angewandt, um das Rattenproblem im Phoenix-Viertel zu bekämpfen?

Siehe Vorbemerkung.

10. Welche Maßnahmen wurden in den letzten 5 Jahren ergriffen, um die Rattenpopulation zu kontrollieren?

Siehe Vorbemerkung.

11. Welche technischen Mittel werden eingesetzt, um Ratten zu bekämpfen?

Siehe Vorbemerkung.

12. Welche Rattenabwehrmaßnahmen werden für öffentliche Gebäude empfohlen?

Siehe Vorbemerkung.

13. Wie wird das Rattenproblem im Phoenix-Viertel in Zukunft angegangen?

Siehe Vorbemerkung.

14. Welche Rolle spielt die öffentliche Aufklärung über Ratten bei der Bekämpfungdes Problems?

Dies ist durch die zuständige Stelle zu beurteilen, siehe Vorbemerkung.

15. Welche Präventionsmöglichkeiten gibt es für Hausbesitzer, um eine Rattenplage zu Verhindern?

Siehe Antwort zu 2..

In Vertretung

Trispel

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