Antwort Anfrage AfD-Fraktion: Überfall auf Polizisten am Falkembergsweg - Wie ist der Sachstand?
Letzte Beratung: 11.05.2021 Hauptausschuss Ö 3.4
Am 21.12.2020 wurden zwei Polizisten bei einem Einsatz auf einem Wanderweg in der Verlängerung des Falkenbergsweg bei einer Personenüberprüfung schwer verletzt. Zuvor waren von dort Hilfeschreie von einer Frau gemeldet worden.
Am 23.12.2020 wurde ein Tatverdächtiger in einer Migrantenunterkunft in der Cuxhavener Straße festgenommen, gegen den Haftbefehl erlassen wurde. Laut Medienberichten soll es sich um einen 37 Jahre alten Syrer handeln. In diesem Zusammenhang bat die Polizei auch um Informationen zu einem Damenfahrrad, das in Tatortnähe gefunden wurde.
Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen:
1. Welche Verletzungen wurden den beiden Polizeibeamten zugefügt?
1.1 Sind die beiden Polizeibeamten inzwischen wieder im Dienst? Wenn ja, wie lange waren sie dienstunfähig?
1.2 Handelt es sich bei den Polizisten um Beamte des Polizeikommissariats 47? Wenn nicht, zu welcher Dienststelle gehören die beiden Polizisten?
2. Hat sich der Tatverdacht gegen den Festgenommenen erhärtet?
2.1 Wenn ja, befindet er sich gegenwärtig in Untersuchungshaft?
2.1.1 Wenn er sich nicht mehr in Untersuchungshaft befindet, warum und wann wurde er entlassen? Ist sein gegenwärtiger Aufenthaltsort bekannt?
2.1.2 Ist gegen ihn Anklage erhoben worden?
2.1.2.1 Wenn ja wann und wie lautet die Anklage? Hat es inzwischen eine Gerichtsverhandlung gegeben? Wann war die Verhandlung und welches Urteil ist ergangen?
2.1.2.2 Wenn nein, warum ist keine Anklage erhoben worben?
2.2 Wenn sich der Tatverdacht gegen den Festgenommenen nicht erhärtet habe sollte, hat sich dann ein Tatverdacht gegen eine andere Person ergeben? Wenn ja, bitte die Fragen unter 2.1 sinngemäß beantworten.
3. Welcher Sachverhalt hat sich hinsichtlich der Hilfeschreie ergeben?
3.1 Konnte festgestellt werden, wer die Hilfeschreie gemeldet hat?
3.2 Konnte festgestellt werden, ob tatsächlich eine Frau um Hilfe gerufen hat?
3.2.1 Befand sich tatsächlich eine Frau in einer Notitituation?
3.2.2 Stand der Tatverdächtige in irgendeiner Verbindung mit dieser Notsituation?
3.2.3 War für diese Notsituation eine andere Person verantwortlich?
4. Welcher Sachverhalt hat sich hinsichtlich des Damenfahrrads ergeben?
4.1 Hat das Damenfahrrad etwas mit dem Angriff auf die Polizisten zu tun? Wenn ja, was?
4.2 Wenn das Damenfahrrad nichts mit dem Angriff auf die Polizisten zu tun hat, warum befand es sich am Auffindeort? Konnte der Eigentümer des Fahrrads festgestellt werden?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 20.04.2021
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (Fragenkomplex 2) und die Behörde für Inneres und Sport nehmen zu der Anfrage der AfD (Drs. 21-1246) wie folgt Stellung:
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz:
Gegen den Beschuldigten besteht ein dringender Tatverdacht. Er befindet sich seit dem 24. Dezember 2020 in Untersuchungshaft.
Es wurde keine Anklage erhoben, sondern unter dem 10. Februar 2021 eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren an das Landgericht Hamburg, Große Strafkammer, übersandt, mit dem Ziel, den Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Hintergrund ist, dass nach einer forensisch-psychiatrischen Begutachtung nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war.
Der Vorwurf der Antragsschrift lautet hinsichtlich der Tat vom 21. Dezember 2020 auf gefährliche Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB)) in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 Abs. 1 StGB) sowie – wegen einer weiteren Tat vom 6. April 2020 – auf Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Mit der Antragsschrift wurde zugleich beantragt, den Haftbefehl in einen einstweiligen Unterbringungsbefehl gemäß § 126a Strafprozessordnung umzuwandeln. Ein entsprechender Unterbringungsbefehl wurde dem Beschuldigten am 11. März 2021 verkündet und die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen.
Behörde für Inneres und Sport:
Vorbemerkung:
Die Polizei gab am 22. und am 27. Dezember 2020 offizielle Pressemeldungen zu dem Vorfall heraus, siehe hierzu https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4797793 und https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4799641. Die Herausgabe von darüberhinausgehenden Angaben zu den erlittenen Verletzungen und der Dienstfähigkeit der verletzten Angehörigen der Polizei erfolgen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes sowie des Datenschutzes nicht ohne Zustimmung der betroffenen Personen.
Die im weiteren Verlauf gewonnenen Erkenntnisse sind Bestandteil eines laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens. Die Entscheidung zur Herausgabe von diesbezüglichen Auskünften obliegt somit der Staatsanwaltschaft.
Bei den verletzten Polizisten handelt es sich um Angehörige des Polizeikommissariates 47. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
2 Hat sich der Tatverdacht gegen den Festgenommenen erhärtet?
2.1 Wenn ja, befindet er sich gegenwärtig in Untersuchungshaft?
2.1.1 Wenn er sich nicht mehr in Untersuchungshaft befindet, warum und wann wurde er entlassen? Ist sein gegenwärtiger Aufenthaltsort bekannt?
2.1.2 Ist gegen ihn Anklage erhoben worden?
2.1.2.1 Wenn ja wann und wie lautet die Anklage? Hat es inzwischen eine Gerichtsverhandlung gegeben? Wann war die Verhandlung und welches Urteil ist ergangen?
2.1.2.2 Wenn nein, warum ist keine Anklage erhoben worben?
2.2 Wenn sich der Tatverdacht gegen den Festgenommenen nicht erhärtet habe sollte, hat sich dann ein Tatverdacht gegen eine andere Person ergeben? Wenn ja, bitte die Fragen unter 2.1 sinngemäß beantworten.
Durch einen Zeugenaufruf in den Hamburger Medien konnte der Täter zu einem späteren Zeitpunkt identifiziert und festgenommen werden. Er wurde, mit dem Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung in Verbindung mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, dem AG-Hamburg zugeführt und es wurde ein Haftbefehl erlassen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
3 Welcher Sachverhalt hat sich hinsichtlich der Hilfeschreie ergeben?
3.1 Konnte festgestellt werden, wer die Hilfeschreie gemeldet hat?
3.2 Konnte festgestellt werden, ob tatsächlich eine Frau um Hilfe gerufen hat?
3.2.1 Befand sich tatsächlich eine Frau in einer Notitituation?
3.2.2 Stand der Tatverdächtige in irgendeiner Verbindung mit dieser Notsituation?
3.2.3 War für diese Notsituation eine andere Person verantwortlich?
Der Polizei liegen auch nach der Kontaktaufnahme mit Zeugen keine Erkenntnisse für das Vorhandensein einer Notsituation vor.
4 Welcher Sachverhalt hat sich hinsichtlich des Damenfahrrads ergeben?
4.1 Hat das Damenfahrrad etwas mit dem Angriff auf die Polizisten zu tun? Wenn ja, was?
4.2 Wenn das Damenfahrrad nichts mit dem Angriff auf die Polizisten zu tun hat, warum befand es sich am Auffindeort? Konnte der Eigentümer des Fahrrads festgestellt werden?
Die polizeilichen Ermittlungen führten zu dem Ergebnis, dass kein Zusammenhang mit dem Gegenstand der vorliegenden Anfrage besteht. Die Eigentumsverhältnisse konnten durch die Polizei nicht geklärt werden.
Gez. Heimath
F.d.R. Martens
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