21-1246.01

Antwort Anfrage AfD-Fraktion: Überfall auf Polizisten am Falkembergsweg - Wie ist der Sachstand?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 11.05.2021 Hauptausschuss Ö 3.4

Sachverhalt

 

Am 21.12.2020 wurden zwei Polizisten bei einem Einsatz auf einem Wanderweg in der Verlängerung des Falkenbergsweg bei einer Personenüberprüfung schwer verletzt. Zuvor waren von dort Hilfeschreie von einer Frau gemeldet worden.
Am 23.12.2020 wurde ein Tatverdächtiger in einer Migrantenunterkunft in der Cuxhavener Straße festgenommen, gegen den Haftbefehl erlassen wurde. Laut Medienberichten soll es sich um einen 37 Jahre alten Syrer handeln. In diesem Zusammenhang bat die Polizei auch um Informationen zu einem Damenfahrrad, das in Tatortnähe gefunden wurde.
 

 

Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen:

1. Welche Verletzungen wurden den beiden Polizeibeamten zugefügt?
1.1 Sind die beiden Polizeibeamten inzwischen wieder im Dienst? Wenn ja, wie lange waren sie dienstunfähig?
1.2 Handelt es sich bei den Polizisten um Beamte des Polizeikommissariats 47? Wenn nicht, zu welcher Dienststelle gehören die beiden Polizisten?

 

2. Hat sich der Tatverdacht gegen den Festgenommenen erhärtet?
2.1 Wenn ja, befindet er sich gegenwärtig in Untersuchungshaft?
2.1.1 Wenn er sich nicht mehr in Untersuchungshaft befindet, warum und wann wurde er entlassen? Ist sein gegenwärtiger Aufenthaltsort bekannt?
2.1.2 Ist gegen ihn Anklage erhoben worden?
2.1.2.1 Wenn ja wann und wie lautet die Anklage? Hat es inzwischen eine Gerichtsverhandlung gegeben? Wann war die Verhandlung und welches Urteil ist ergangen?
2.1.2.2 Wenn nein, warum ist keine Anklage erhoben worben?
2.2 Wenn sich der Tatverdacht gegen den Festgenommenen nicht erhärtet habe sollte, hat sich dann ein Tatverdacht gegen eine andere Person ergeben? Wenn ja, bitte die Fragen unter 2.1 sinngemäß beantworten.

 

3. Welcher Sachverhalt hat sich hinsichtlich der Hilfeschreie ergeben?
3.1 Konnte festgestellt werden, wer die Hilfeschreie gemeldet hat?
3.2 Konnte festgestellt werden, ob tatsächlich eine Frau um Hilfe gerufen hat?
3.2.1 Befand sich tatsächlich eine Frau in einer Notitituation?
3.2.2 Stand der Tatverdächtige in irgendeiner Verbindung mit dieser Notsituation?
3.2.3 War für diese Notsituation eine andere Person verantwortlich?

 

4. Welcher Sachverhalt hat sich hinsichtlich des Damenfahrrads ergeben?
4.1 Hat das Damenfahrrad etwas mit dem Angriff auf die Polizisten zu tun? Wenn ja, was?
4.2 Wenn das Damenfahrrad nichts mit dem Angriff auf die Polizisten zu tun hat, warum befand es sich am Auffindeort? Konnte der Eigentümer des Fahrrads festgestellt werden?

 

 

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