21-0920.01

Antwort Anfrage AfD-Fraktion: Erneut Jugendbande in Neugraben aktiv?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 24.11.2020 Hauptausschuss Ö 3.18

Sachverhalt

Unter dem Titel „Wehret den Anfängen“ berichtete die Wochenzeitung „Der Neue Ruf“ in ihrer Ausgabe Süderelbe vom 08.08.2020 über eine Wiederkehr von Jugendbanden im Bereich Süderelbe mit allen Folgeerscheinungen wie in den 1990er Jahren (http://www.neuerruf.de/pages/archiv/2020/media_Archiv_2020/NRS_KW_32-20.pdf). Nach Aussagen des Mitglieds des Stadtteilvereins Neuwiedenthal René Clair häuften sich in letzter Zeit drastische Beschwerden von Bürgern in der Nähe von Spielplätzen. Diese würden ab 21 Uhr von Jugendlichen und Heranwachsenden für ausschweifende Partys zweckentfremdet. Extrem laute Musik, Vermüllungen und Vandalismus seien an der Tagesordnung. „Wehret den Anfängen“, warnt Clair und bezieht sich dabei auf die 1990er Jahre, in denen Jugendbanden in Neuwiedenthal, Sandbek oder Neugraben ihr Unwesen trieben.

Doch soweit braucht man gar nicht zurückgreifen: Ende 2019/Anfang 2020 sorgten mit Gullideckeln eingeworfene Schaufensterscheiben und geklaute Luxus-Jacken bei den Ladenbesitzern in der Neugrabener Bahnhofstraße für Unruhe (https://www.mopo.de/hamburg/polizei/nach-kinder-einbruechen-in-hamburg-stadtteil-machtlos---bezirk-sieht-aber-kein-problem-33709576). Das Ganze gipfelte am 21.01.2020 in einer Attacke zweier 15-Jähriger auf einen Gleichaltrigen im P+R Parkhaus in Neugraben. Gegen einen als Täter ermittelten Jugendlichen wurde Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Totschlags erlassen (https://www.harburg-aktuell.de/news/polizei-feuerwehr/19052-attacke-im-parkhaus-haftbefehl-gegen-15-jaehrigen-aus-neugraben.html).

Der 15-jährige Tatverdächtige soll zum Umfeld der Gruppe Jugendlicher gehört haben, die zuvor die Geschäftsleute in Neugraben terrorisiert hatten.

Laut der Antwort auf eine Senatsanfrage des MdHB André Trepoll vom 14.01.2020 (Bürgerschaftsdrucksache 21/19538) hat die Polizei Hamburg seit dem 8. März 2019 eine Häufung von Geschäftseinbruchdiebstählen im Stadtteil Neugraben-Fischbek mit einem Schwerpunkt in Bereich der Marktpassage und angrenzender Straßen registriert. Bis zum Stichtag 5. Januar 2020 handelte es sich dabei um 14 vollendete Einbruchdiebstähle und zwei versuchte Taten. Insgesamt konnten bisher neun Tatverdächtige (TV) ermittelt werden; bei zehn Taten liegen derzeit keine Täterhinweise vor. Bei den ermittelten TV handelt es sich um zwei Kinder, fünf Jugendliche, einen Heranwachsenden und einen Erwachsenen. Die Polizei hat bei den festgestellten tatverdächtigen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden neben den strafrechtlichen Ermittlungen soweit möglich Norm- und Hilfegespräche geführt sowie in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Gegen den erwachsenen TV wurde im Dezember 2019 nach seiner vorläufigen Festnahme nach einem Einbruchdiebstahl in der Marktpassage Haftbefehl erlassen. Nach den Feststellungen der Polizei gehören die tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen zu einer Gruppe Minderjähriger, die im Bereich Neugraben-Fischbek und im angrenzenden Neu Wulmstorf wohnhaft sind. Sie gehören zu einer größeren Gruppe von weiblichen und männlichen Kindern und Jugendlichen, die zum überwiegenden Teil alle miteinander bekannt sind und in wechselnder Zusammensetzung ihre Freizeit verbringen. Nach den Erkenntnissen der Polizei handelt es sich nicht um eine Jugendbande, sondern um einen losen Zusammenschluss von Kindern und Jugendlichen (https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/69276/einbruchserie_nach_neujahr_hat_der_stadtteil_neugraben_fischbek_ein_problem_mit_jugendkriminalitaet.pdf).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Ist der Täterkreis der neuerlichen Störungen der öffentlichen Ordnung der Polizei bzw. der Verwaltung bekannt?
  2. Handelt es sich, zumindest hinsichtlich der Haupttäter, um denselben Täterkreis wie bei den Vorfällen 2019 bis Anfang 2020? Wenn nein, inwieweit hat sich die Zusammensetzung geändert?
  3. Wie viele Personen gehören zu dem der Polizei bzw. der Verwaltung bekannten Täterkreis und wie setzt sich dieser zusammen? Bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund.
  4. Welche Maßnahmen wurden bislang gegen die bekannten Täter/Tatverdächtigen eingeleitet?
  5. Befinden sich Personen aus dem bekannten Täterkreis/-umfeld derzeit in stationären Maßnahmen der Jugendhilfe oder im Strafvollzug? Wenn ja, wie viele (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund) und in welchen Maßnahmen?
  6. Wurden bei dem bekannten Täterkreis/-umfeld Haus- bzw. Wohnungsdurchsuchungen zur Auffindung von Beweismitteln durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  7. Wurden bei dem bekannten Täterkreis/-umfeld Waffen oder nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände festgestellt? Wenn ja, welche?
  8. Wurden bei dem bekannten Täterkreis/-umfeld nach dem Betäubungsmittelgesetz verbotene Substanzen festgestellt? Wenn ja, welche?
  9. Wie hoch beziffert sich der Gesamtschaden der durch sog. Jugendbanden im Raum Süderelbe seit Beginn des Jahres 2019 angerichteten Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Fällen)?
  10. Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Verwaltung bzw. die Polizei in Zukunft gegen die sich ständig wiederholenden Straftaten und Verstöße gegen die öffentliche Ordnung durch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende vorzugehen?

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 29.10.2020

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu der Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 21-0920) wie folgt Stellung:

Vorbemerkung:

Das Auskunftsersuchen bezieht sich auf die Berichterstattung der lokalen und wöchentlich erscheinenden Zeitung im Bereich Süderelbe "Neuer Ruf“ vom 8. August 2020. In diesem Zeitungsbericht schildert ein Straßensozialarbeiter Umstände, die sich mit den Erkenntnissen sowie dem Lagebild des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 47 sowie des zuständigen Landeskriminalamtes (LKA) 18 nicht decken. Im Rahmen eines gemeinsamen Austausches mit der Leitung des Bezirksamtes Harburg, den verantwortlichen Fachamtsleitungen sowie den Dienststellenleitungen der Region Harburg (PK 46 und PK 47) wurde am 13. August 2020 unter anderem auch der in Rede stehende Pressebericht erörtert. Alle Beteiligten kamen zu dem Schluss, dass die hier geschilderten Zustände, insbesondere die Verantwortlichkeit einer sogenannten Jugendbande, nicht den bekannten Lageerkenntnissen entsprechen.

Nach Auswertung der Einsatz- und Beschwerdelage aus dem laufenden Kalenderjahr und einer Einbeziehung örtlich zuständiger Stadtteilpolizisten sowie des polizeilichen Jugendschutzes liegt nach Kenntnis der Polizei keine erkennbare Häufung von Ein-sätzen bzw. Beschwerden im Bereich Neuwiedenthal im Sinne der Anfrage vor.

Eine Steigerung möglicher in Frage kommender Delikte (z. B. Unzulässiger Lärm gemäß § 117 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB)) ist ebenfalls nicht erkennbar.

Vielmehr ist, wahrscheinlich aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, ein Rückgang der saisontypischen Phänomene "Ruhestörungen in Parks oder Spielplätzen", "randalierende Jugendliche" etc. in der Region Harburg zu verzeichnen. Bei den im Einzelfall angetroffenen Personen vor Ort handelte es sich um Anwohner jeglichen Alters in unterschiedlichen Konstellationen, die sich entsprechend der Jahreszeit in den Naherholungsgebieten des Stadtteils aufgehalten hatten.

Die Polizei kann daher auch keinen Zusammenhang zu der Gruppe Jugendlicher herstellen, die zum Jahreswechsel 2019/2020 mehrfach deliktisch in Erscheinung getreten war. Bei der in Rede stehenden „Jugendbande“ handelte es sich um eine lose Jugendgruppierung und nicht um eine „Bande“ im Sinne des StGB. Dieser Personenkreis hatte vornehmlich im vierten Quartal 2019 und im ersten Quartal 2020 in den Bereichen Neugraben und Neu Wulmstorf (Niedersachsen) Straftaten mit einhergehenden Sachschäden im privaten und öffentlichen Bereich begangen. Im Übrigen siehe Drs. 21/19538.

Ein Zusammenhang mit dem in Rede stehenden versuchten Tötungsdelikt besteht nach Kenntnissen der Polizei nicht. Ähnliche Zustände, verglichen mit der Jugendproblematik aus den 1990er Jahren, liegen ebenfalls nicht vor.

Im Hinblick auf Informationen zu Maßnahmen der Jugendhilfe teilte die Sozialbehörde Folgendes mit: „„Bei den erfragten Informationen handelt es sich um personenbezogene Daten aus dem Bereich der Jugendhilfe und damit um Sozialdaten (§ 67 Abs. 2 S. 1 SGB X), die der Senat gemäß § 67 b Abs. 1 SGB X nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Übermittlungsbefugnis im SGB oder gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. a DS-GVO mit Einwilligung der Betroffenen weitergeben darf. Das SGB enthält keine Übermittlungsbefugnis zugunsten der Beantwortung parlamentarischer Anfragen. Einwilligungen zur Datenübermittlung liegen nicht vor. Hinsichtlich der erfragten Informationen, die personenbezogene Daten aus dem Bereich der Jugendhilfe betreffen, ist der Senat daher aus Gründen des Sozialdatenschutzes nach § 35 SGB I, §§ 61 ff SGB VIII, §§ 67 ff SGB X an der Beantwortung der Fragen gehindert.“

Dieses vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Inneres und Sport die Fragen wie folgt:

1. Ist der Täterkreis der neuerlichen Störungen der öffentlichen Ordnung der Polizei bzw. der Verwaltung bekannt?

2. Handelt es sich, zumindest hinsichtlich der Haupttäter, um denselben Täterkreis wie bei den Vorfällen 2019 bis Anfang 2020? Wenn nein, inwieweit hat sich die Zusammensetzung geändert?

3. Wie viele Personen gehören zu dem der Polizei bzw. der Verwaltung bekannten Täterkreis und wie setzt sich dieser zusammen? Bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund.

4. Welche Maßnahmen wurden bislang gegen die bekannten Täter/Tatverdächtigen eingeleitet?

5. Befinden sich Personen aus dem bekannten Täterkreis/-umfeld derzeit in stationären Maßnahmen der Jugendhilfe oder im Strafvollzug? Wenn ja, wie viele (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund) und in welchen Maßnahmen?

6. Wurden bei dem bekannten Täterkreis/-umfeld Haus- bzw. Wohnungsdurchsuchungen zur Auffindung von Beweismitteln durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7. Wurden bei dem bekannten Täterkreis/-umfeld Waffen oder nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände festgestellt? Wenn ja, welche?

8. Wurden bei dem bekannten Täterkreis/-umfeld nach dem Betäubungsmittelgesetz verbotene Substanzen festgestellt? Wenn ja, welche?

Zu 1. bis 8.:

Ein einschlägiger „Täterkreis der neuerlichen Störungen“ ist den zuständigen Behörden bislang nicht bekannt.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

9. Wie hoch beziffert sich der Gesamtschaden der durch sog. Jugendbanden im Raum Süderelbe seit Beginn des Jahres 2019 angerichteten Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Fällen)?

Statistiken im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft nicht geführt.

Im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft werden weder die Schadenshöhe noch Stadtteile oder die Begehung von Straftaten durch „Jugendbanden“ erfasst.

Nach Kenntnis des Bezirksamts Harburg ist eine besonders auffallende Häufung von Beschädigungen an öffentlichem Eigentum im Bereich Neugraben generell nicht zu verzeichnen. Es gibt insbesondere keine Beschädigungen an öffentlichem Eigentum des Bezirksamts Harburg in Neugraben, die das Bezirksamt der Täterstruktur „Jugendbanden“ zurechnen könnte.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

10. Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Verwaltung bzw. die Polizei in Zukunft gegen die sich ständig wiederholenden Straftaten und Verstöße gegen die öffentliche Ordnung durch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende vorzugehen?

Einem potentiell auftretenden Fehlverhalten in Form von Straftaten und Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begegnet die Polizei sowohl in Form präventiver als auch repressiver Maßnahmen unter Berücksichtigung der Gesamtlage, der jeweils zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen und der daraus resultierenden Prioritätensetzungen. Dabei erfolgen präventive Maßnahmen - wie Präsenzmaßnahmen und Bürgergespräche - vornehmlich durch uniformierte Polizeikräfte aus verschiedenen Bereichen der örtlich zuständigen Ebene. Hervorzuheben sind hierbei die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des polizeilichen Jugendschutzes. Durch diese erfolgen unter anderem Jugendpräventionsstreifen, in deren Rahmen beispielsweise jugendgefährdende Orte und Jugendtreffpunkte wiederkehrend aufgesucht werden. Des Weiteren nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Funktion des Cop4U durch regelmäßige Präsenz an Schulen in Neugraben wahr und stehen den Schulen, aber auch Eltern und Schülern, als erster Ansprechpartner zur Verfügung. Darüber hinaus werden beispielsweise nach Gewaltdelikten Norm- und Hilfegespräche mit unter achtzehnjährigen Tatverdächtigen und Opfern sowie Präventionsgespräche / -unterrichte in Schulen und Jugendeinrichtungen (keine abschließende Aufzählung) durchgeführt. Zudem steht der zuständige Jugendbeauftragte Harburg in ständigem Kontakt mit dem Jugendamt.

Bei erkannten Kriminalitätsschwerpunkten werden durch das örtlich zuständige PK und der zuständigen Dienststelle des LKA grundsätzlich zeitnah Schwerpunkteinsätze unter Bündelung der eigenen Kräfte und im Bedarfsfall weiterer Kräfte koordiniert und eingesetzt.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Gez. Heimath

f.d.R. Martens

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.11.2020
Ö 3.13
Lokalisation Beta
Neugrabener Bahnhofstraße Sandbek Marktpassage

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Themen Beta

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