21-0920.01

Antwort Anfrage AfD-Fraktion: Erneut Jugendbande in Neugraben aktiv?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.11.2020
10.11.2020
Ö 3.13
Sachverhalt

Unter dem Titel „Wehret den Anfängen“ berichtete die Wochenzeitung „Der Neue Ruf“ in ihrer Ausgabe Süderelbe vom 08.08.2020 über eine Wiederkehr von Jugendbanden im Bereich Süderelbe mit allen Folgeerscheinungen wie in den 1990er Jahren (http://www.neuerruf.de/pages/archiv/2020/media_Archiv_2020/NRS_KW_32-20.pdf). Nach Aussagen des Mitglieds des Stadtteilvereins Neuwiedenthal René Clair häuften sich in letzter Zeit drastische Beschwerden von Bürgern in der Nähe von Spielplätzen. Diese würden ab 21 Uhr von Jugendlichen und Heranwachsenden für ausschweifende Partys zweckentfremdet. Extrem laute Musik, Vermüllungen und Vandalismus seien an der Tagesordnung. „Wehret den Anfängen“, warnt Clair und bezieht sich dabei auf die 1990er Jahre, in denen Jugendbanden in Neuwiedenthal, Sandbek oder Neugraben ihr Unwesen trieben.

 

Doch soweit braucht man gar nicht zurückgreifen: Ende 2019/Anfang 2020 sorgten mit Gullideckeln eingeworfene Schaufensterscheiben und geklaute Luxus-Jacken bei den Ladenbesitzern in der Neugrabener Bahnhofstraße für Unruhe (https://www.mopo.de/hamburg/polizei/nach-kinder-einbruechen-in-hamburg-stadtteil-machtlos---bezirk-sieht-aber-kein-problem-33709576). Das Ganze gipfelte am 21.01.2020 in einer Attacke zweier 15-Jähriger auf einen Gleichaltrigen im P+R Parkhaus in Neugraben. Gegen einen als Täter ermittelten Jugendlichen wurde Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Totschlags erlassen (https://www.harburg-aktuell.de/news/polizei-feuerwehr/19052-attacke-im-parkhaus-haftbefehl-gegen-15-jaehrigen-aus-neugraben.html).

Der 15-jährige Tatverdächtige soll zum Umfeld der Gruppe Jugendlicher gehört haben, die zuvor die Geschäftsleute in Neugraben terrorisiert hatten.

 

Laut der Antwort auf eine Senatsanfrage des MdHB André Trepoll vom 14.01.2020 (Bürgerschaftsdrucksache 21/19538) hat die Polizei Hamburg seit dem 8. März 2019 eine Häufung von Geschäftseinbruchdiebstählen im Stadtteil Neugraben-Fischbek mit einem Schwerpunkt in Bereich der Marktpassage und angrenzender Straßen registriert. Bis zum Stichtag 5. Januar 2020 handelte es sich dabei um 14 vollendete Einbruchdiebstähle und zwei versuchte Taten. Insgesamt konnten bisher neun Tatverdächtige (TV) ermittelt werden; bei zehn Taten liegen derzeit keine Täterhinweise vor. Bei den ermittelten TV handelt es sich um zwei Kinder, fünf Jugendliche, einen Heranwachsenden und einen Erwachsenen. Die Polizei hat bei den festgestellten tatverdächtigen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden neben den strafrechtlichen Ermittlungen soweit möglich Norm- und Hilfegespräche geführt sowie in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Gegen den erwachsenen TV wurde im Dezember 2019 nach seiner vorläufigen Festnahme nach einem Einbruchdiebstahl in der Marktpassage Haftbefehl erlassen. Nach den Feststellungen der Polizei gehören die tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen zu einer Gruppe Minderjähriger, die im Bereich Neugraben-Fischbek und im angrenzenden Neu Wulmstorf wohnhaft sind. Sie gehören zu einer größeren Gruppe von weiblichen und männlichen Kindern und Jugendlichen, die zum überwiegenden Teil alle miteinander bekannt sind und in wechselnder Zusammensetzung ihre Freizeit verbringen. Nach den Erkenntnissen der Polizei handelt es sich nicht um eine Jugendbande, sondern um einen losen Zusammenschluss von Kindern und Jugendlichen (https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/69276/einbruchserie_nach_neujahr_hat_der_stadtteil_neugraben_fischbek_ein_problem_mit_jugendkriminalitaet.pdf).

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Ist der Täterkreis der neuerlichen Störungen der öffentlichen Ordnung der Polizei bzw. der Verwaltung bekannt?
  2. Handelt es sich, zumindest hinsichtlich der Haupttäter, um denselben Täterkreis wie bei den Vorfällen 2019 bis Anfang 2020? Wenn nein, inwieweit hat sich die Zusammensetzung geändert?
  3. Wie viele Personen gehören zu dem der Polizei bzw. der Verwaltung bekannten Täterkreis und wie setzt sich dieser zusammen? Bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund.
  4. Welche Maßnahmen wurden bislang gegen die bekannten Täter/Tatverdächtigen eingeleitet?
  5. Befinden sich Personen aus dem bekannten Täterkreis/-umfeld derzeit in stationären Maßnahmen der Jugendhilfe oder im Strafvollzug? Wenn ja, wie viele (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund) und in welchen Maßnahmen?
  6. Wurden bei dem bekannten Täterkreis/-umfeld Haus- bzw. Wohnungsdurchsuchungen zur Auffindung von Beweismitteln durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  7. Wurden bei dem bekannten Täterkreis/-umfeld Waffen oder nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände festgestellt? Wenn ja, welche?
  8. Wurden bei dem bekannten Täterkreis/-umfeld nach dem Betäubungsmittelgesetz verbotene Substanzen festgestellt? Wenn ja, welche?
  9. Wie hoch beziffert sich der Gesamtschaden der durch sog. Jugendbanden im Raum Süderelbe seit Beginn des Jahres 2019 angerichteten Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Fällen)?
  10. Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Verwaltung bzw. die Polizei in Zukunft gegen die sich ständig wiederholenden Straftaten und Verstöße gegen die öffentliche Ordnung durch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende vorzugehen?