20-4307.01

Antwort Anfrage AfD betr. Elektroladesäulen in Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 12.02.2019 Hauptausschuss Ö 4.9

Sachverhalt

Die rund 5.000 öffentlichen Elektro-Ladesäulen in Deutschland sind noch immer kompliziert zu handhaben und vor allem zu teuer. Das ist zumindest das Ergebnis des zweiten Ladesäulen-Checks des Stromanbieters LichtBlick in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut Statista[1][1]. Verwirrende Tarifstrukturen, unterschiedliche Zugangsvorrausetzungen sowie eine Vielfalt von Abrechnungsmethoden verkomplizierten den Alltag der Kunden. In vielen Gegenden hätten sie darüber hinaus nur einen Anbieter zur Verfügung, so die Kritik des Stromanbieters.

Hamburg baut seine Vorreiterrolle im Bereich Elektromobilität immer weiter aus. Dafür wurde bereits im Rahmen des Masterplans öffentlich-zugängliche Ladeinfrastruktur [2][2]viel getan. Hiermit wurde die Basis für eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur in Hamburg geschaffen mit dem Ziel, möglichst jedem E-Fahrzeugnutzer jederzeit das Laden seines Fahrzeuges zu ermöglichen.

Mit dem Programm „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland[3][3]“ soll der flächendeckende Ausbau von Ladesäulen auf deutschen Straßen und Parkplätzen unterstützt werden. Das Programm wurde am 18. Mai 2016 beschlossen. Insgesamt sollen bis zum Jahr 2020 300 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt werden. Neben der Anschaffung kann auch die Installation bezuschusst werden[4][4].

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1.       Wie viele Ladesäulen gibt es in Harburg auf öffentlichen und privaten Plätzen? Bitte differenzieren nach Betreiber (privatwirtschaftlich/öffentlich) und Kilowattstunde.

a) Existieren hierunter auch kostenfreie Schnellladestationen?

b) An wie vielen dieser Stationen muss sich der potentielle Nutzer vorab anmelden?

c) An wie vielen dieser Ladestationen wird nach Verbrauch, an wie vielen nach Zeit abgerechnet?

 

2.       Welche weiteren Unternehmen wollen künftig eine Ladeinfrastruktur errichten und betreiben?

 

3.       Nach welchen Kriterien vergibt der Bezirk Standorte mit den dazu gehörigen Genehmigungen?

a)       Wie viele Anträge wurden seit Januar 2018 aus welchen Gründen abgelehnt?

b)      Was kostet die Beantragung einer Lizenz, eine Ladestation im Bezirk zu installieren?

 

4.       Wie hoch ist die Auslastung sämtlicher im Bezirk Harburg befindlicher Ladestationen?

 

5.       Gibt es Ladestationen, die verhältnismäßig selten genutzt werden? Und was geschieht mit diesen?

 

6.       Sind weitere Ladestationen geplant? Wenn ja, wann, wo und durch wen?

 

7.       Wie viele Parkplätze sind durch das Einrichten von E-Tankstellen insgesamt weggefallen? Und wie viele Plätze des öffentlichen Parkmanagements?

 

8.       Welchen Gewinn erzielt der Bezirk durch die Vermietung öffentlichen Raumes für die Nutzung einer Elektro-Ladesäule?

 

9.       Verfügt der Bezirk über eigene Ladestationen? Wenn ja, wie teuer sind Anschaffungs- und Unterhaltskosten jährlich? Und welchen Gewinn verzeichnet der Bezirk jährlich?

 

10.   Wie wird an den E-Tankstellen im Bezirk bezahlt (App, Kreditkarte etc.) und welche Gebühren fallen hierfür an?

 

11.   Wie viele Fördergelder hat der Bezirk seither aus welchen Programme (Bund/Land) erhalten und wie viele in die Infrastruktur von Ladestationen für E-Autos im Bezirk investiert?



 

[1] https://www.focus.de/auto/elektroauto/ladestationen-und-preise-studie-klagt-an-stromanbieter-zocken-durch-regionale-monopole-elektroauto-fahrer-ab_id_9269270.html

[2] Bürgerschaftsdrucksache20/12811

[3] https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/konsolidierte-foerderrichtlinie-lis-29-06-2017.pdf?__blob=publicationFile

[4] https://old.newmotion.com/de_DE/elektrisch-fahren/blog/offentliche-forderung-von-ladestationen

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