20-4187.01

Antwort Anfrage AfD betr. Beschwerden im Bäderland

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 15.01.2019 Hauptausschuss Ö 3.17

Sachverhalt

Immer öfter äußern Harburger Bäderlandbesucher, dass sie sich in „ihrem“ Bad nicht mehr wohlfühlen. Sie beklagen eine allgemeine Zunahme von Verschmutzungen und dass Hygienevorschriften bspw. das Duschen vor dem Zutritt ins Bad als auch das Duschen nach dem Saunagang und vor dem Sprung ins kühle Nass immer öfter ignoriert werden würden. Überhaupt fehlten Hinweisschilder zur Saunanutzung, sodass immer öfter zu beobachten sei, dass Saunagäaste in Badekleidung die Sauna besuchten. Auch werde vermehrt Sicherheitspersonal im „empfindlichen“ Saunabereich gesichtet.

Wie sich aktuell einer Bürgerschaftsdrucksache (21/14302) entnehmen lässt, sind die erteilten Hausverbote bei Bäderland Hamburg (BLH) eklatant angestiegen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Was sind die meist genannten Gründe für Beschwerden in den Bädern Midsommerland und Bäderland Süderelbe?
  2. Wie stellt sich die Entwicklung der Hausverbote in diesen Bädern seit 2013 bis heute dar?
  3. Trifft es zu, dass vermehrt Personal im Saunabereich eingesetzt wird? Wenn ja, warum?
  4. Stimmt es, dass keine Hinweisschilder zur Saunanutzung direkt im Saunabereich existieren?
  5. Mehr als 320.000 Euro wird BLH bis Jahresende allein für den Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten bezahlen müssen (Drs. 21/13920), was eine Vervierfachung der Kosten seit 2013 bedeutet. Auf welche Jahressummen belaufen sich die Kosten jeweils für das Midsommerland und das Bäderland Süderelbe seit 2013?
  6. Wie hat sich das Besucheraufkommen in Midsommerland und Bäderland Süderelbe seit 2013 allgemein und insbesondere bzgl. der Saunaauslastung entwickelt?
  7. Wie hat sich das Personalaufkommen in Midsommerland und Bäderland Süderelbe seit 2013 entwickelt?
  8. Der Senat antwortet in Drs. 21/14302, dass das Personal sämtlicher eingesetzter Sicherheitsdienste nach DIN EN ISO9001 zertifiziert ist und den behördlichen Anforderungen entspricht. Garantiert die Behörde dies  in genannten Schwimmbädern? Und was ist hierunter als auch unter „behördlichen Anforderungen“ zu verstehen?
  9. In Drs. 21/14302 erklärt der Senat, dass die Beauftragung externer Sicherheitsunternehmen auch dem „geänderten Besucherverhalten“ geschuldet ist. Was ist hierunter zu verstehen? Bitte nicht die „Prävention von Schrankeinbrüchen“ benennen.
  10. Inwiefern haben sich die BLH-Baderegeln in den vergangenen fünf Jahren bis heute verändert?
  11. Wo ist die BLH-eigene Akademie beheimatet, welche Betriebskosten fallen seit  2013 an und wie viel Personal arbeitet hier in Vollzeit/Teilzeit  fest angestellt, wie viel mit zeitlich befristeten Arbeitsverträgen?

11.1. Wie viele externe Fachreferenten wurden seit 2013 zu welchen Themen gebucht. Welche Kosten entstanden hierdurch?

11.2. Welche Trainings werden hier für wen angeboten und abgehalten und welche sind für wen in welcher Art verpflichtend?

11.3. Wie ist die Auslastung der BLH-Akademie?

 

 

 

 

Ulf Bischoff - Fraktionsvorsitzender

Harald Feineis - stellv. Fraktionsvorsitzender AfD

Ludwig Bodó


 

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