Antwort Anfrage AfD betr. Beschwerden im Bäderland
Letzte Beratung: 15.01.2019 Hauptausschuss Ö 3.17
Immer öfter äußern Harburger Bäderlandbesucher, dass sie sich in „ihrem“ Bad nicht mehr wohlfühlen. Sie beklagen eine allgemeine Zunahme von Verschmutzungen und dass Hygienevorschriften bspw. das Duschen vor dem Zutritt ins Bad als auch das Duschen nach dem Saunagang und vor dem Sprung ins kühle Nass immer öfter ignoriert werden würden. Überhaupt fehlten Hinweisschilder zur Saunanutzung, sodass immer öfter zu beobachten sei, dass Saunagäaste in Badekleidung die Sauna besuchten. Auch werde vermehrt Sicherheitspersonal im „empfindlichen“ Saunabereich gesichtet.
Wie sich aktuell einer Bürgerschaftsdrucksache (21/14302) entnehmen lässt, sind die erteilten Hausverbote bei Bäderland Hamburg (BLH) eklatant angestiegen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
11.1. Wie viele externe Fachreferenten wurden seit 2013 zu welchen Themen gebucht. Welche Kosten entstanden hierdurch?
11.2. Welche Trainings werden hier für wen angeboten und abgehalten und welche sind für wen in welcher Art verpflichtend?
11.3. Wie ist die Auslastung der BLH-Akademie?
Ulf Bischoff - Fraktionsvorsitzender
Harald Feineis - stellv. Fraktionsvorsitzender AfD
Ludwig Bodó
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Die Vorsitzende
29. November 2018
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beantwortet die Anfrage der AFD-Fraktion,
Drs. 20-4187 wie folgt:
Die Bäderland Hamburg GmbH (BLH) hat allgemein erklärt, dass das Gästeverhalten nicht auffällig sei.
Des Weiteren ist der Senat durch die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht gem. §§ 52 GmbHG i. V. m. 394, 395 AktG an der Beantwortung einiger Fragen gehindert. Dies betrifft die Fragen 5, 6, 7 und 11. Zu den Geschäftsgeheimnissen der Gesellschaft, die durch die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht geschützt werden, zählt die Rechtsprechung etwa auch Umsätze, Ertragslagen, Marktstrategien und Kalkulationsunterlagen, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können. Hierzu zählen auch konkrete Kostenpunkte einzelner Standorte, Besucherzahlen und Auslastungszahlen einzelner Angebotsbereiche, konkrete Personalaufkommen und daraus resultierende Kosten sowie Kosten für externe Dienstleister. Die mit dieser Drucksache erfragten Daten sind eine gute Grundlage für eine Marktanalyse der Wettbewerber (Fitnessclubs und Hotels), die von ihnen mit eigenen Daten verglichen und so zu einer Angebotsoptimierung der Konkurrenzangebote genutzt werden könnten. Dies würde sich negativ auf die Wettbewerbssituation von Bäderland auswirken.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) die Fragen auf Grundlage von Auskünften der BLH wie folgt:
Zu 1.:
Eine statistische Erfassung und Auswertung von Beschwerden findet bei der BLH nicht statt.
Zu 2.:
2013: MidSommerland 1Süderelbe 0
2014: MidSommerland 2Süderelbe 0
2015: MidSommerland 2Süderelbe 0
2016: MidSommerland 4Süderelbe 1
2017: MidSommerland 4Süderelbe 0
2018: MidSommerland 4Süderelbe 0
Zu 3.:
Es wird vermehrt Bäderland-Personal zur Steigerung der Service-Qualität im Saunabetrieb eingesetzt (Nachfragen zu Aufgüssen, Beratung zu gesundem Saunabaden, Vorbereitung der Zeremonien, Erläuterung zu verwendeten Kräutern/Ölen/Suden). Der Einsatz des Sicherheitspersonals wurde nicht erhöht.
Zu 4.:
Nein. Saunaregeln und Saunaordnung sind in allen Saunaanlagen ausgehängt. Siehe auch Drs. 21/14302.
Zu 5.:
Siehe Vorbemerkung.
Zu 6.:
Siehe Vorbemerkung.
Im Übrigen werden nur Jahresgesamtbesucherzahlen genannt.
Jahr |
MidSommerland* |
Hallenbad Süderelbe** |
2013 |
248.400 |
136.200 |
2014 |
242.000 |
136.700 |
2015 |
238.300 |
134.800 |
2016 |
206.000 |
128.800 |
2017 |
215.300 |
126.800 |
* Das MidSommerland war im abgefragten Zeitraum von mehreren modernisierungsbedingten Schließzeiten betroffen, u.a. im Saunabereich (Neubau See-Sauna) und im Familienbereich (Neubau Wiki-Land). Gleichzeitig kam es zu Gästebewegungen hin zur neu eröffneten Schwimmhalle Inselpark im benachbarten Wilhelmsburg, nachdem dort nach einer baubedingten Zwischenzeit wieder ein öffentliches Badangebot existierte.
** Das Hallenbad Süderelbe war 2016 von einer größeren Baumaßnahme in der Nachbarschaft des Standortes betroffen und daher nicht gut erreichbar. Gäste, die in dieser Zeit für Sport/Fitness und zur (jugendlichen) Freizeitgestaltung ins BGZ Bildungs- und Gemeinschaftszentrum Süderelbe ausgewichen sind, konnten nicht zurück gewonnen werden.
Zu 7.:
Siehe Vorbemerkung.
Zu 8.:
Die Sicherheitsdienste müssen im Rahmen der Zertifizierung unter anderem folgende behördliche Auflagen erfüllen: Einhaltung des Mindestlohns, Vorhalten des Führungszeugnisses 34a, regelmäßige Schulungen auf Gesetzesänderungen usw. Siehe auch DIN EN ISO 9001:2015-11(D/E).
Dies gilt auch für den in den genannten Bädern eingesetzten Sicherheitsdienst.
Zu 9.:
Siehe Drs. 21/14302.
Zu 10.:
Die Baderegeln der DLRG sowie der anderen Verbände haben sich in den letzten fünf Jahren nicht geändert. BLH orientiert sich an diesen bzw. übernimmt diese etablierten Vorgaben. Die Haus- und Saunaordnung übernimmt ebenfalls die Vorgaben der jeweiligen Bundesverbände (Deutsche Gesellschaft für das Badewesen, Deutscher Saunabund).
Zu 11.:
Die Akademie der BLH ist Teil des Hallenbades St. Pauli. Eine Unterteilung der Kostenstellen findet nicht statt. Die Akademie wird vom Personalmanagement der BLH gesteuert und vom regulären Badpersonal vor Ort mit betreut.
Zu 11.1.:
Es wurden 12 externe Referenten eingesetzt. Im Übrigen siehe Antwort zu 11.2. und Vorbemerkung.
Zu 11.2.:
Siehe Drs. 21/14302. Die Seminare werden für interne und auch externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer angeboten. Verpflichtend sind Seminare für alle Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrer (intern+extern), die bei der BLH Schwimmunterricht erteilen (wollen). Ebenfalls verpflichtend für alle operativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind alle betrieblich notwendigen Schulungen (Erste Hilfe, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Chlorgasschulung, Einweisung in Systeme usw).
Zu 11.3.:
Siehe Vorbemerkung.
gez. Rajski
f.d.R.
Kühn
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