20-4187.01

Antwort Anfrage AfD betr. Beschwerden im Bäderland

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 15.01.2019 Hauptausschuss Ö 3.17

Sachverhalt

Immer öfter äußern Harburger Bäderlandbesucher, dass sie sich in „ihrem“ Bad nicht mehr wohlfühlen. Sie beklagen eine allgemeine Zunahme von Verschmutzungen und dass Hygienevorschriften bspw. das Duschen vor dem Zutritt ins Bad als auch das Duschen nach dem Saunagang und vor dem Sprung ins kühle Nass immer öfter ignoriert werden würden. Überhaupt fehlten Hinweisschilder zur Saunanutzung, sodass immer öfter zu beobachten sei, dass Saunagäaste in Badekleidung die Sauna besuchten. Auch werde vermehrt Sicherheitspersonal im „empfindlichen“ Saunabereich gesichtet.

Wie sich aktuell einer Bürgerschaftsdrucksache (21/14302) entnehmen lässt, sind die erteilten Hausverbote bei Bäderland Hamburg (BLH) eklatant angestiegen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Was sind die meist genannten Gründe für Beschwerden in den Bädern Midsommerland und Bäderland Süderelbe?
  2. Wie stellt sich die Entwicklung der Hausverbote in diesen Bädern seit 2013 bis heute dar?
  3. Trifft es zu, dass vermehrt Personal im Saunabereich eingesetzt wird? Wenn ja, warum?
  4. Stimmt es, dass keine Hinweisschilder zur Saunanutzung direkt im Saunabereich existieren?
  5. Mehr als 320.000 Euro wird BLH bis Jahresende allein für den Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten bezahlen müssen (Drs. 21/13920), was eine Vervierfachung der Kosten seit 2013 bedeutet. Auf welche Jahressummen belaufen sich die Kosten jeweils für das Midsommerland und das Bäderland Süderelbe seit 2013?
  6. Wie hat sich das Besucheraufkommen in Midsommerland und Bäderland Süderelbe seit 2013 allgemein und insbesondere bzgl. der Saunaauslastung entwickelt?
  7. Wie hat sich das Personalaufkommen in Midsommerland und Bäderland Süderelbe seit 2013 entwickelt?
  8. Der Senat antwortet in Drs. 21/14302, dass das Personal sämtlicher eingesetzter Sicherheitsdienste nach DIN EN ISO9001 zertifiziert ist und den behördlichen Anforderungen entspricht. Garantiert die Behörde dies in genannten Schwimmbädern? Und was ist hierunter als auch unter „behördlichen Anforderungen“ zu verstehen?
  9. In Drs. 21/14302 erklärt der Senat, dass die Beauftragung externer Sicherheitsunternehmen auch dem „geänderten Besucherverhalten“ geschuldet ist. Was ist hierunter zu verstehen? Bitte nicht die „Prävention von Schrankeinbrüchen“ benennen.
  10. Inwiefern haben sich die BLH-Baderegeln in den vergangenen fünf Jahren bis heute verändert?
  11. Wo ist die BLH-eigene Akademie beheimatet, welche Betriebskosten fallen seit 2013 an und wie viel Personal arbeitet hier in Vollzeit/Teilzeit fest angestellt, wie viel mit zeitlich befristeten Arbeitsverträgen?

11.1. Wie viele externe Fachreferenten wurden seit 2013 zu welchen Themen gebucht. Welche Kosten entstanden hierdurch?

11.2. Welche Trainings werden hier für wen angeboten und abgehalten und welche sind für wen in welcher Art verpflichtend?

11.3. Wie ist die Auslastung der BLH-Akademie?

Ulf Bischoff - Fraktionsvorsitzender

Harald Feineis - stellv. Fraktionsvorsitzender AfD

Ludwig Bodó

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Die Vorsitzende

29. November 2018

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beantwortet die Anfrage der AFD-Fraktion,

Drs. 20-4187 wie folgt:

Die Bäderland Hamburg GmbH (BLH) hat allgemein erklärt, dass das Gästeverhalten nicht auffällig sei.

Des Weiteren ist der Senat durch die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht gem. §§ 52 GmbHG i. V. m. 394, 395 AktG an der Beantwortung einiger Fragen gehindert. Dies betrifft die Fragen 5, 6, 7 und 11. Zu den Geschäftsgeheimnissen der Gesellschaft, die durch die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht geschützt werden, zählt die Rechtsprechung etwa auch Umsätze, Ertragslagen, Marktstrategien und Kalkulationsunterlagen, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können. Hierzu zählen auch konkrete Kostenpunkte einzelner Standorte, Besucherzahlen und Auslastungszahlen einzelner Angebotsbereiche, konkrete Personalaufkommen und daraus resultierende Kosten sowie Kosten für externe Dienstleister. Die mit dieser Drucksache erfragten Daten sind eine gute Grundlage für eine Marktanalyse der Wettbewerber (Fitnessclubs und Hotels), die von ihnen mit eigenen Daten verglichen und so zu einer Angebotsoptimierung der Konkurrenzangebote genutzt werden könnten. Dies würde sich negativ auf die Wettbewerbssituation von Bäderland auswirken.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) die Fragen auf Grundlage von Auskünften der BLH wie folgt:

Zu 1.:

Eine statistische Erfassung und Auswertung von Beschwerden findet bei der BLH nicht statt.

Zu 2.:

2013: MidSommerland 1Süderelbe 0
2014: MidSommerland 2Süderelbe 0
2015: MidSommerland 2Süderelbe 0
2016: MidSommerland 4Süderelbe 1
2017: MidSommerland 4Süderelbe 0
2018: MidSommerland 4Süderelbe 0

Zu 3.:

Es wird vermehrt Bäderland-Personal zur Steigerung der Service-Qualität im Saunabetrieb eingesetzt (Nachfragen zu Aufgüssen, Beratung zu gesundem Saunabaden, Vorbereitung der Zeremonien, Erläuterung zu verwendeten Kräutern/Ölen/Suden). Der Einsatz des Sicherheitspersonals wurde nicht erhöht.

Zu 4.:

Nein. Saunaregeln und Saunaordnung sind in allen Saunaanlagen ausgehängt. Siehe auch Drs. 21/14302.

Zu 5.:

Siehe Vorbemerkung.

Zu 6.:

Siehe Vorbemerkung.

Im Übrigen werden nur Jahresgesamtbesucherzahlen genannt.

Jahr

MidSommerland*

Hallenbad Süderelbe**

2013

248.400

136.200

2014

242.000

136.700

2015

238.300

134.800

2016

206.000

128.800

2017

215.300

126.800

* Das MidSommerland war im abgefragten Zeitraum von mehreren modernisierungsbedingten Schließzeiten betroffen, u.a. im Saunabereich (Neubau See-Sauna) und im Familienbereich (Neubau Wiki-Land). Gleichzeitig kam es zu Gästebewegungen hin zur neu eröffneten Schwimmhalle Inselpark im benachbarten Wilhelmsburg, nachdem dort nach einer baubedingten Zwischenzeit wieder ein öffentliches Badangebot existierte.

** Das Hallenbad Süderelbe war 2016 von einer größeren Baumaßnahme in der Nachbarschaft des Standortes betroffen und daher nicht gut erreichbar. Gäste, die in dieser Zeit für Sport/Fitness und zur (jugendlichen) Freizeitgestaltung ins BGZ Bildungs- und Gemeinschaftszentrum Süderelbe ausgewichen sind, konnten nicht zurück gewonnen werden.

Zu 7.:

Siehe Vorbemerkung.

Zu 8.:

Die Sicherheitsdienste müssen im Rahmen der Zertifizierung unter anderem folgende behördliche Auflagen erfüllen: Einhaltung des Mindestlohns, Vorhalten des Führungszeugnisses 34a, regelmäßige Schulungen auf Gesetzesänderungen usw. Siehe auch DIN EN ISO 9001:2015-11(D/E).

Dies gilt auch für den in den genannten Bädern eingesetzten Sicherheitsdienst.

Zu 9.:

Siehe Drs. 21/14302.

Zu 10.:

Die Baderegeln der DLRG sowie der anderen Verbände haben sich in den letzten fünf Jahren nicht geändert. BLH orientiert sich an diesen bzw. übernimmt diese etablierten Vorgaben. Die Haus- und Saunaordnung übernimmt ebenfalls die Vorgaben der jeweiligen Bundesverbände (Deutsche Gesellschaft für das Badewesen, Deutscher Saunabund).

Zu 11.:

Die Akademie der BLH ist Teil des Hallenbades St. Pauli. Eine Unterteilung der Kostenstellen findet nicht statt. Die Akademie wird vom Personalmanagement der BLH gesteuert und vom regulären Badpersonal vor Ort mit betreut.

Zu 11.1.:

Es wurden 12 externe Referenten eingesetzt. Im Übrigen siehe Antwort zu 11.2. und Vorbemerkung.

Zu 11.2.:

Siehe Drs. 21/14302. Die Seminare werden für interne und auch externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer angeboten. Verpflichtend sind Seminare für alle Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrer (intern+extern), die bei der BLH Schwimmunterricht erteilen (wollen). Ebenfalls verpflichtend für alle operativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind alle betrieblich notwendigen Schulungen (Erste Hilfe, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Chlorgasschulung, Einweisung in Systeme usw).

Zu 11.3.:

Siehe Vorbemerkung.

gez. Rajski

f.d.R.

Kühn

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Midsommerland
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