21-0053

Antrag SPD - GRÜNE betr. Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung Harburg und ihre Ausschüsse - Debatten und Redezeiten

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 27.08.2019 Bezirksversammlung Harburg Ö 3.1

Sachverhalt


In der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung Harburg vom 28.02.2017 werden die grundlegenden Verfahrensabläufe geregelt. Diese Regelungen sollen bis auf weiteres auch für die sich neu konstituierende Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse Gültigkeit behalten. Die Regelungen zu den Debattenbeiträgen laut §6 (3) und Redezeiten §7 (5) werden in einer Anlage zur Geschäftsordnung festgeschrieben. Diese sind der neuen Zusammensetzung anzupassen.

Petitum/Beschluss

 

Zu §6 (3) der Geschäftsordnung:

Die Fraktionen können pro Sitzung insgesamt maximal 8 Debatten anmelden. Das Recht zur

Anmeldung von Debatten wird wie folgt auf die Fraktionen verteilt:

 

Fraktion

max. Debatten

SPD

2

GRÜNE

2

CDU

1

LINKE

1

AfD

1

FDP

1

 

Für das Recht der Anmeldung von Debatten gilt eine rotierende Reihenfolge der Fraktionen beginnend mit der stärksten Fraktion - bei Gleichheit der Fraktionsstärke nach den Gesamtstimmen der Bezirksliste: SPD - GRÜNE - CDU - AfD - LINKE - SPD - GRÜNE - FDP.

 

Zu §7 (5) der Geschäftsordnung:

Die allgemeine Redezeit der Fraktionen beträgt zusammen 150 Minuten, davon 75 Minuten als

Grundredezeit für jede Fraktion zu gleichen Anteilen, weitere 75 Minuten unter Berücksichtigung der

Stärke der Fraktionen nach Hare-Niemeyer.

 

Die allgemeine Redezeit für fraktionslose Mitglieder der Bezirksversammlung beträgt jeweils

5 Minuten.

 

Fraktion

Grundredezeit

Mitglieder

Zeit nach Hare-Niem.

Gesamtredezeit

SPD

12,5

14

21

33,5

GRÜNE

12,5

14

21

33,5

CDU

12,5

10

15

27,5

LINKE

12,5

5

7

19,5

AfD

12,5

5

7

19,5

FDP

12,5

3

4

16,5

 

 

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