Antrag SPD - GRÜNE betr. Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung Harburg und ihre Ausschüsse - Debatten und Redezeiten
Letzte Beratung: 27.08.2019 Bezirksversammlung Harburg Ö 3.1
In der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung Harburg vom 28.02.2017 werden die grundlegenden Verfahrensabläufe geregelt. Diese Regelungen sollen bis auf weiteres auch für die sich neu konstituierende Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse Gültigkeit behalten. Die Regelungen zu den Debattenbeiträgen laut §6 (3) und Redezeiten §7 (5) werden in einer Anlage zur Geschäftsordnung festgeschrieben. Diese sind der neuen Zusammensetzung anzupassen.
Zu §6 (3) der Geschäftsordnung:
Die Fraktionen können pro Sitzung insgesamt maximal 8 Debatten anmelden. Das Recht zur
Anmeldung von Debatten wird wie folgt auf die Fraktionen verteilt:
Fraktion |
max. Debatten |
SPD |
2 |
GRÜNE |
2 |
CDU |
1 |
LINKE |
1 |
AfD |
1 |
FDP |
1 |
Für das Recht der Anmeldung von Debatten gilt eine rotierende Reihenfolge der Fraktionen beginnend mit der stärksten Fraktion - bei Gleichheit der Fraktionsstärke nach den Gesamtstimmen der Bezirksliste: SPD - GRÜNE - CDU - AfD - LINKE - SPD - GRÜNE - FDP.
Zu §7 (5) der Geschäftsordnung:
Die allgemeine Redezeit der Fraktionen beträgt zusammen 150 Minuten, davon 75 Minuten als
Grundredezeit für jede Fraktion zu gleichen Anteilen, weitere 75 Minuten unter Berücksichtigung der
Stärke der Fraktionen nach Hare-Niemeyer.
Die allgemeine Redezeit für fraktionslose Mitglieder der Bezirksversammlung beträgt jeweils
5 Minuten.
Fraktion |
Grundredezeit |
Mitglieder |
Zeit nach Hare-Niem. |
Gesamtredezeit |
SPD |
12,5 |
14 |
21 |
33,5 |
GRÜNE |
12,5 |
14 |
21 |
33,5 |
CDU |
12,5 |
10 |
15 |
27,5 |
LINKE |
12,5 |
5 |
7 |
19,5 |
AfD |
12,5 |
5 |
7 |
19,5 |
FDP |
12,5 |
3 |
4 |
16,5 |
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