Antrag SPD - GRÜNE betr. Einsetzung des Jugendhilfeausschusses nach § 71 SGB VIII
Letzte Beratung: 27.08.2019 Bezirksversammlung Harburg Ö 2.1
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit
1. der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, 2. der Jugendhilfeplanung und 3. der Förderung der freien Jugendhilfe.
Ihm gehören als stimmberechtigte Mitglieder an 1. mit drei Fünfteln des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind, 2. mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden; Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.
Die Bezirksversammlung beschließt die Einsetzung des Jugenhilfeausschusses nach § 71 SGB VIII mit insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern, welche nach den Bestimmungen des SGB VIII zu wählen sind.
Die Bezirksversammlung beauftragt den Jugendhilfeausschuss mit den Aufgaben eines Fachausschusses nach § 16 (5) BezVg.
Der Jugendhilfeausschuss wird neben den in der Anlage genannten beratenden Mitgliedern um einen zusätzlichen beratenden Platz für eine Vertretung aus den Reihen der AG gemäß § 78 SGB VIII erweitert.
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