Antrag SPD betr. Schulzahnärztlicher Dienst in der Corona-Zeit
Der Schulzahnärztliche Dienst in den Hamburger Bezirken untersucht jedes Jahr kostenlos die Zähne der Schulkinder von der Vorschule bis zur vierten, teilweise bis zur sechsten Klasse sowie alle Förderschüler.
Basierend auf dem Hamburgischen Kinderbetreuungsgesetz (HmbKiBeG) bietet das Gesundheitsamt in Kindertagesstätten eine jährliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren an. Dabei werden sowohl die Zähne als auch die Zahnstellung kontrolliert. Die Kinder können so in vertrauter Umgebung frühzeitig Kontakt knüpfen und Unsicherheiten überwinden.
Er betreut Kinder von 3 bis 15 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen auf der Basis des § 21, SGB V, des Hamburger Schulgesetzes sowie des Kinderbetreuungsgesetzes. Im Rahmen der Gruppenprophylaxe bietet der Zahnärztliche Dienst in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Hamburg e.V. (LAJH) Grundschülern mit erhöhtem Kariesrisiko sowie allen Förderschülern in der Eingangsklasse die Teilnahme an einem kostenlosen Prophylaxeprogramm in der Schule an.
Die Betreuung vor Ort in den Kindertageseinrichtungen und Schulen hat den Vorteil, dass auch die Kinder erreicht werden, die sonst nicht regelmäßig die Zahnarztpraxis aufsuchen.
Voraussetzung für die Durchführung ist logischerweise, dass die Kindertageseinrichtungen und Schulen auch geöffnet sind. Bedauerlicherweise war dies in den vergangenen Monaten nicht der Fall.
Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sachkundige Personen des dafür zuständigen Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion einzuladen, um über die Durchführung der Untersuchungen in den Zeiten der coronabedingten Einschränkungen zu berichten. Dabei ist insbesondere auf die Zahl der üblicherweise und die tatsächlich durchgeführten Untersuchungen einzugehen, auf die Perspektiven künftiger Untersuchungen, Möglichkeiten der Nachholung nicht durchgeführter Untersuchungen und insbesondere auf die Befundlagen nebst möglicher Risiken der pandemiebedingt ausgebliebenen Untersuchungen, vor allem für Kinder, die sonst nicht regelmäßig die Zahnarztpraxis aufsuchen.