20-3449

Antrag SPD betr. Nachverdichtung im Einfamilienhausbau

Antrag

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23.09.2019
Sachverhalt

Ein wichtiges Element des Wohnungsbaus in Hamburg ist neben dem Bau von Wohnungen an neuen Orten oder auf Konversionsflächen insbesondere die Nachverdichtung. 

Nachverdichtung findet – auch in Harburg – in systematischer Form im Wesentlichen im Geschosswohnungsbau statt. Bauvorhaben wie das der SAGA in der Denickestraße sind ein gutes Beispiel. Alte, nicht mehr zeitgemäße Wohnungen werden abgerissen und das Grundstück verdichteter bebaut, so dass im Saldo etwa 130 zusätzliche moderne Wohnungen entstehen. 

Zugleich wird mit einer verdichteten Bebauung auf bisher untergenutzten Grundstücken oder in Baulücken ein guter Teil des Baus neuer Geschosswohnungen erledigt. Nachverdichtung ist bei der Schaffung neuen Wohnraums unerlässlich. 

Hamburg braucht neben einem wachsenden Angebot von bezahlbaren Mietwohnungen aber auch ein gutes und bezahlbares Angebot an Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäusern, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, in den Grenzen Hamburgs Eigentum zu erwerben. 

Die Ausweisung neuer Baugebiete für den Einfamilienhausbau ist in Hamburg und auch im Bezirk Harburg keine Lösung, da der Flächenverbrauch hierfür innerhalb der städtischen Grenzen in keinem Verhältnis  zur Anzahl der dadurch geschaffenen Wohnungen steht. 

Zugleich gibt es in Harburg jedoch eine Vielzahl von Wohngebieten mit Ein- und Zweifamilienhäusern, die vor allem in den 50er bis 70er Jahren entwickelt wurden, in denen einzelne Häuser auf größeren Grundstücken erbaut wurden. 

Es soll ermittelt werden, ob und gegebenenfalls in welchen Harburger Einfamilienhausgebieten Nachverdichtungspotenziale vorhanden sind sowie, ob diese nach den jeweils bestehenden planrechtlichen Voraussetzungen und anderen rechtlichen Rahmenbedingungen wie Erhaltungsverordnungen, Milieuschutzregelungen, Denkmal- oder Landschaftsschutzausweisungen unmittelbar realisierbar sind oder ob Planrecht hierfür geändert werden muss.

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten, unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen Nachverdichtungspotenziale in Einfamilienhausgebieten zu ermitteln und darüber im Stadtplanungsausschuss mit folgenden Inhalten zu berichten:

 

1. Welche Nachverdichtungspotenziale bestehen unter Berücksichtigung der gegenwärtigen

     planrechtlichen Situation in einzelnen Wohngebieten?

2. Welche planungsrechtlichen Änderungen sind in einzelnen identifizierten Gebieten notwen-

    dig, um Nachverdichtungspotenziale zu realisieren?

3. In welchem Umfang können durch entsprechende Nachverdichtungsmaßnahmen in älteren

   Einfamilienhausgebieten Wohneinheiten vor allem in Eigentumsmnahmen realisiert wer-

    den?

 

Die mögliche Umsetzung dabei ermittelter Potenziale soll nur im Einverständnis mit Eigentümern, Erbbauberechtigten und sonstigen Nutzern erfolgen.