20-3230

Antrag SPD betr. Mietwucher, Wohnraumschutz und Mieterschutz in Harburg

Antrag

Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 2.40

Sachverhalt

„Wohnraum muss sich zu jeder Zeit in einem Zustand befinden, der seinen Gebrauch zu Wohnzwecken ohne erhebliche Beeinträchtigungen zulässt. Er muss so benutzt werden, dass Bewohner und Nachbarn nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden.“

So zumindest lautet § 1, Absatz 1 des Gesetzes über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum (Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz - HmbWoSchG).

Die Zustände in der Seehafenstraße zeigen ein drastisches Bild, dass es auch anders aussehen kann. Laut einem Bericht der MOPO vom 27.09. haben Recherchen ergeben, dass hier Zimmer einzeln zu Quadratmeterpreisen von 30 € pro Quadratmeter vermietet werden. Zum Teil wohnen ganze Familien in einem einzigen Zimmer. Die hygienischen Zustände sind unhaltbar; Ungeziefer und Ratten bevölkern die Gebäude.

Vermietet werden die Zimmer vorwiegend an Empfänger von Transferleistungen und osteuropäische EU-Bürger (Rumänen und Bulgaren).

In einer gemeinsamen Aktion von Polizei, Zoll, Wohnraumschutz, Bauprüfabteilung, Jobcenter und Steuerverwaltung wurden zwei Häuser betreten.

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten im Hauptausschuss über die Erkenntnisse der Begehung zu berichten. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dieser Zustand beendet, ähnlich gelagerte Situationen verhindert werden können und welche Auswirkungen dieses für die Vermieter und die jeweiligen Bewohner haben kann. Dabei sind die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu erläutern. Auch über weitere bekannte ähnlich gelagerte Fälle bzw. Verdachtsfälle ist im Ausschuss regelmäßig zu berichten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.