Antrag SPD betr. Gemeindepsychiatrische Verbünde
Letzte Beratung: 02.06.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 6.48
Mit dem Landespsychiatrieplan verfolgt der Senat das Ziel, die Versorgung psychisch schwer erkrankter Menschen grundlegend neu zu strukturieren und verbindlicher zu verzahnen. Die geplante Einrichtung von Gemeindepsychiatrischen Verbünden, der Ausbau aufsuchender Angebote sowie die Stärkung präventiver Ansätze stellen dabei wesentliche Reformschritte dar.
Psychische Erkrankungen beginnen jedoch häufig bereits im Kindes- und Jugendalter. Junge Menschen mit komplexen Problemlagen – etwa bei psychischen Erkrankungen in Verbindung mit familiären Belastungen, Suchterkrankungen, Gewalterfahrungen oder drohendem Schulabbruch – sind in besonderem Maße auf eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Gesundheitswesen und weiteren Unterstützungssystemen angewiesen. Schnittstellenprobleme führen hier nicht selten dazu, dass Hilfen verspätet einsetzen oder nicht ausreichend koordiniert erfolgen.
1. den Landespsychiatrieplan im Jugendhilfeausschuss vorzustellen,
2. dabei insbesondere darzulegen, welche konkreten Auswirkungen, Maßnahmen und strukturellen Veränderungen sich für Kinder und Jugendliche ergeben,
3. auszuführen, wie die Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII verbindlich in die geplanten Gemeindepsychiatrischen Verbünde (GPV) eingebunden wird,
4. darzustellen, wie Prävention, Früherkennung und aufsuchende Hilfen für psychisch belastete bzw. schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche konkret ausgestaltet werden sollen,
5. dem Ausschuss aufzuzeigen, wie die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Schulen, Schulsozialarbeit, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie weiteren relevanten Akteuren verbessert wird.
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