Antrag SPD betr. ChampionsTrophy Königswiesen Neugraben
Letzte Beratung: 02.06.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 6.28
Saufen, Kiffen, Grölen – ist das der neue sportliche Dreikampf?
Die ChampionsTrophy 2026 ist eine dreitägige Sportveranstaltung der Bucerius Law School, welche vom 14. – 16. Mai 2026 auf dem Campus der Bucerius Law School (Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg), in der CU Arena und auf dem zugehörenden Gelände (Am Johannisland 2, 21147 Hamburg) sowie auf der Veranstaltungsfläche der „Edelfettwerk Entertainment GmbH & Co. KG“ (Schnackenburgallee 202, 22525 Hamburg) stattfindet.
In den allgemeinen Regeln der Veranstalter lautet es u,a. „Während der gesamten Veranstaltung verpflichten sich die TeilnehmerInnen zu respektvollem Umgang miteinander. Zusätzlich verpflichten sich die TeilnehmerInnen zu respektvollem Umgang mit den Veranstaltungsflächen (insb. durch Vermeidung von Sachschäden und sonstigem Vandalismus), sowie Respekt vor den Vorgaben bezüglich des Einlasses, Dresscodes und Verhaltens.
Übermäßig alkoholisierte oder vergleichbar auffällige Gäste haben auch mit einem ordnungsgemäß angelegten und unbeschädigten Bändchen keinen Anspruch auf Zutritt zum Veranstaltungsgelände.
Abfälle sind in die dafür bereitgestellten Müllsäcke, -tonnen und -container zu entsorgen.
Urinieren und defäkieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.
Verhalten auf dem Gelände der CU-Arena:
Auf dem Gelände der CU-Arena verpflichten sich die TeilnehmerInnen zur zusätzlichen Beachtung der spezifischen Regelungen und Anweisungen des Geländes. Hierzu gehört insb. die Vermeidung lauter Musik vor Ende der Nachtruhe als auch das Vermeiden von Urinieren in der Öffentlichkeit.“
Leider ist das wohl nicht bei allen Teilnehmenden angekommen. Anwohnende können eindrucksvoll von Verstößen gegen alle diese Bedingungen berichten. Nicht zuletzt eine enorme Lärmbelästigung durch andauernde, unkontrollierte Beschallung und der wahrgenommene Konsum von Cannabis im unmittelbaren Umfeld des Kinderspielplatzes lassen an daran zweifeln, dass die Veranstalter zur Durchsetzung ihrer Regeln in der Lage waren.
1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten Referenten des Centermanagements (GMH) und der Abteilung Sondernutzungen des Bezirksamts sowie ggfs. des Veranstalters in den Regionalausschuss Süderelbe einzuladen und zu berichten: Welche Auflagen bestanden für die Durchführung der Veranstaltung, welcher Nutzergruppe ist die Veranstaltung zugeordnet, welche Kosten haben die Veranstalter für die Nutzung (CU-Arena, BGZ, öffentlicher Raum) geleistet? War der Verwaltung bei der Genehmigung der Veranstaltung bekannt, dass es sich nicht um eine reine Sportveranstaltung, sondern vor allem um eine Partyveranstaltung von Universitäten handelt? Wie war das Sicherheitskonzept ausgelegt? Wurde seitens des Veranstalters ein professioneller Ordnungsdienst beauftragt? Welche Besucherzahl war angekündigt und welche tatsächlich vor Ort? Wie sahen das Parkraumkonzept und Wegekonzept aus? Gab es vorgeschriebene Schallpegelmessungen und wie waren deren Ergebnisse? Welche weiteren Emissionsschutzmaßnahmen waren vorgesehen, wie beispielsweise Schonung der Grünflächen? Welcher Aufwand bzw. welche Kosten sind durch Abfall- / Sperrmüllentsorgung und Schäden an Grün- und Sachanlagen entstanden bzw. zu erwarten und wer übernimmt diese?
2. Die Bezirksversammlung beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit GMH ein Veranstaltungsrahmenkonzept analog zur Nutzung der Freilichtbühne zu entwickeln und mit dem Regionalausschuss Süderelbe abzustimmen.
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