Antrag SPD betr. Bezirkliche Nachverdichtungspotenzialanalyse
Das prognostizierte Bevölkerungswachstum Harburgs wird auch in den kommenden Jahren den weiteren Bau von bezahlbarem Wohnraum erfordern. Zugleich werden für den Wohnungsbau aufgrund der zwischenzeitlich geänderten gesetzlichen Regelungen Eingriffe in Landschaft und Natur nicht mehr ohne Weiteres erfolgen können, so dass der wesentliche Teil der zukünftigen Projekte im Wohnungsbau auch aus Gründen der Nachhaltigkeit im Wege der Nachverdichtung erfolgen wird.
Soweit für den geplanten Wohnungsbau im Rahmen der Verdichtung innerstädtischer Quartiere wie z.B. bei der Entwicklung der Harburger Innenstadt oder des Neugrabener Zentrums die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen erforderlich ist, werden die notwendigen Fragen der benötigten sozialen Infrastruktur wie z.B. Kitas, Jugend- oder Senioreneinrichtungen oder der notwendigen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung bzw. zum Klimaschutz innerhalb des Verfahrens geprüft und ggf. durch Regelungen im B-Plan oder in städtebaulichen Verträgen erfasst.
Bei einzelnen Bauvorhaben in bereits verdichteten Quartieren, die sich nach dem geltenden Planrecht richten, werden hingegen die über das Bauvorhaben hinausgehenden Auswirkungen des einzelnen Bauvorhabens und möglicher weiterer Bauvorhaben auf das Quartier nicht untersucht. Dabei erfordern auch einzelne oder mehrere Bauvorhaben oder die Summe der im Rahmen der Nachverdichtung möglichen Vorhaben innerhalb eines Quartiers eine Beurteilung, welche Folgen diese auf die soziale Infrastruktur haben und welche Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenbewältigung deshalb notwendig werden.
Daher ist es erforderlich, einen Überblick über die anhand des geltenden Planrechts vorhandenen Nachverdichtungsmöglichkeiten im Mehrfamilienhausbereich vor allem in den verdichteten Quartieren des Bezirks zu erhalten, damit im Anschluss quartiersbezogene, angepasste Konzepte für Infrastruktur und die Klimaschutz- und Klimafolgenanpassung erstellt werden können.
Die Verwaltung wird gebeten, unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen eine Nachverdichtungspotenzialanalyse für den Bezirk zu erstellen bzw. zu beauftragen, die vor allem folgende Fragen beantwortet:
a) Welche Nachverdichtungspotenziale bestehen unter Berücksichtigung der gegenwärtigen planrechtlichen Situation in den einzelnen Stadtteilen?
b) Welche planungsrechtlichen Änderungen sind in einzelnen identifizierten Gebieten notwendig, um Nachverdichtungspotenziale zu realisieren?
c) Mit welchen zusätzlichen Wohnflächen und Wohneinheiten ist aufgrund der bestehenden Potenziale in den Quartieren zu rechnen?
d) Welche Folgebedarfe ergeben sich aus einer Ausnutzung der festgestellten Nachverdichtungspotenziale?