21-2200

Antrag SPD betr. Beschluss der Bezirksversammlung zum Antrag 21-1003 - Barrierefreiheit am Neugrabener Bahnhof vollenden - umsetzen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.05.2022
Sachverhalt

 

Am 03.01.2022 hat die Bezirksverwaltung Harburg auf den von der Bezirksversammlung einstimmig beschlossenen Antrag 21-1003 (Antrag SPD betr. Barrierefreiheit am Neugrabener Bahnhof vollenden), wie folgt geantwortet:

 

„Unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Abweichungen vom Regelwerk zur Barrierefreiheit und anderer zu bearbeitender Projekte muss dieses Vorhaben derzeitig als nachrangig eingestuft werden“.

 

Diese Antwort ist nicht zufriedenstellend. Das Herstellen von Barrierefreiheit ist durch das HmbBGG vom 19. Dezember 2019 zwingend. Dieses gilt auch auf der südlichen Seite des geplanten Durchstiches im westlichen Teil des Neugrabener Bahnhofes, da laut IBA der Durchstich unter der Bahn erst für Mitte 2023 geplant ist.

 

Gerade im Zusammenhang mit der Neuordnung bzw. -gestaltung der Fahrradabstellanlagen (Bügel, Unterstände und Mietboxen) im westlichen Zugangsbereich, drängt sich eine Betrachtung des Rampenbereichs zeitlich auf.

 

Dem für diese Maßnahme zuständige Dezernat D4 des Bezirksamtes Harburg bleibt also ausreichend Zeit, die für die Planung und Umsetzung dieses Projektes nötigen Kapazitäten zu organisieren.

Petitum/Beschluss


 

Das im Bezirksamt Harburg für die Umsetzung der obigen Maßnahme zuständige Dezernat D4 wird aufgefordert den, von der Bezirksversammlung am 27.10.2020 beschlossenen Antrag zu umzusetzen. Die zuständigen Mitarbeiter mögen sich kurzfristig mit der IBA in Kontakt setzen, um die Baumaßnahmen zu koordinieren. Über den Sachstand ist regelmäßig im Regionalausschuss Süderelbe zu berichten.