Antrag Grüne betr. Partizipation ermöglichen - Leitlinien für bessere Bürgerbeteiligung erarbeiten
Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 2.6
Demokratie lebt davon, dass die Bürgerinnen und Bürger sich nicht nur an Wahlen beteiligen, sondern darüber hinaus auch ihre vielfältigen Erfahrungen und Kenntnisse in
Entscheidungsprozesse einbringen. Grundvoraussetzung für eine gelungene Beteiligung ist
Transparenz. Daher sollen Transparenz und Beteiligung wesentliche Eckpfeiler der bezirklichen Politik der kommenden Jahre werden.
In den vergangenen Monaten gab es vermehrt Proteste gegen Bauvorhaben,
Bebauungspläne und andere Planungen von bezirklichem Belang. Gemeinsam war diesen
Protesten der Vorwurf mangelnder oder verspäteter Beteiligung. Dabei wurde vom Bezirk der
gesetzliche Rahmen nicht nur immer eingehalten, sondern teilweise auch überobligatorisch
erfüllt.
Offensichtlich erwarten die Bürgerinnen und Bürger von Politik und Verwaltung aber mehr als
die Erfüllung gesetzlicher Beteiligungspflichten. Daher scheint es geboten, die Beteiligungs-möglichkeiten – auch auf anderweitige größere quartiersrelevante Vorhaben -
auszuweiten. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen bedarf es aber unterschiedlicher Maßnahmen für eine bessere Beteiligung.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen beginnt das Beteiligungsverfahren für die
Bürgerinnen und Bürger meist erst dann, wenn die Träger der öffentlichen Belange wesentliche Planungsziele bereits festgeschrieben haben. Aktive Information und Einbindung soll aber am Anfang und nicht am Ende des Entscheidungsprozesses stehen.
Daher sollten gemeinsam mit den Initiativen, der interessierten Bevölkerung, Bürgervereinen,
Quartiers- und Stadtteilbeiräten, anderen Vereinen und Verbänden, der Verwaltung und der
Bezirkspolitik „Leitlinien einer besseren Bürgerbeteiligung im Bezirk Harburg" aufgestellt werden.
Für diesen Prozess, der von einer interfraktionellen Arbeitsgruppe des Stadtentwicklungs-ausschusses organisiert werden sollte und der auch Expertenanhörungen
beinhalten kann, sollen bezirkliche Mittel bereitgestellt werden. Geklärt werden soll dabei unter anderem, wie eine frühzeitige Beteiligung organisiert werden kann. In deren Rahmen sollen auch Alternativen diskutiert werden können (die das Baugesetzbuch auch schon bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung so vorsieht..), so dass eine echte Einflussnahme auf Entscheidungen durch die Bevölkerung stattfinden kann. Die Phase der gesetzlich
vorgeschriebenen, öffentlichen Auslegung beispielsweise von Bebauungsplänen stellt dann vor allem eine Phase der Detailkorrekturen dar.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Expertinnen und Experten, etc.) werden aus dem Förderfonds Bezirke in 2015 und in 2016 jeweils bis zu 25.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Harburg, 07.05.2015
Britta Herrmann
GRÜNE-Fraktionsvorsitzende
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