Antrag Fraktion Die Linke betr.: Praxisausbildungsstätten (PAS) und Zukunft der sozialpädagogischen Ausbildung in Harburg
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung hat entschieden, die PraxisAusbildungsstätten (PAS) zu schließen und dies mit einer strukturellen Neuausrichtung der sozialpädagogischen Ausbildung gemäß Vorgaben der Kultusministerkonferenz zu begründen. Die PAS hätten ursprünglich die enge Verzahnung von Theorie und Praxis ermöglicht, seien jedoch nach Auffassung der Behörde durch die Weiterentwicklung der Fachschulausbildung überholt.
Künftig soll die praktische Ausbildung verstärkt über Kooperationen mit zahlreichen Hamburger Kindertageseinrichtungen organisiert werden. Die Behörde argumentiert, dass dadurch breitere Praxiserfahrungen, eine stärkere Berufsfeldnähe und bessere Übergänge in Beschäftigung erreicht würden. Negative Auswirkungen auf Ausbildungsqualität oder Fachkräftesicherung werden ausdrücklich zurückgewiesen.
Gleichzeitig verweisen Fachkräfte aus den Einrichtungen auf die besondere Qualität der PASen:
Sie bieten eine strukturierte Anleitung durch erfahrene Fachkräfte, eine enge Verzahnung mit der theoretischen Ausbildung sowie intensive Begleitung durch kleine Gruppenstrukturen. Darüber hinaus stellen spezielle Lernräume und pädagogische Angebote wichtige Praxisfelder für angehende Fachkräfte dar.
Vor diesem Hintergrund besteht weiterhin Klärungsbedarf hinsichtlich der fachlichen Bewertung der PASen, der Auswirkungen auf Ausbildungsqualität und Fachkräfteentwicklung sowie der konkreten Folgen für Einrichtungen, Beschäftigte, Auszubildende und Kinder.
Da frühkindliche Bildung und Fachkräftesicherung zentrale Aufgaben der Jugendhilfe sind, ist eine fachliche Befassung des Jugendhilfeausschusses geboten.
Der Vorsitzende wird gebeten, folgende Vertreter*innen in eine der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses einzuladen:
1. Vertreter*innen der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)
zur Darstellung
a. der Gründe für die Entscheidung zur Schließung der PraxisAusbildungsstätten.
b. der fachlichen Bewertung des bisherigen PAS-Modells.
c. der geplanten Struktur der praktischen Ausbildung im neuen Ausbildungsmodell.
2. Die Leitung der Beruflichen Schule Sozialpädagogik (BS 18) zur Darstellung
a. der bisherigen Zusammenarbeit zwischen Schule und PraxisAusbildungsstätten.
b. der Rolle der PAS für die Ausbildung von Erzieherinnen und sozialpädagogischen Assistenzen.
3. Vertreter*innen der PraxisAusbildungsstätten (Leitungen / pädagogische Fachkräfte) zur Darstellung
a. der pädagogischen Arbeit der Einrichtungen.
b. der Bedeutung der PAS für Ausbildungsqualität, Praxisanleitung und Fachkräfteentwicklung.
4. Vertreter*innen der Arbeitnehmer- und Berufsverbände (z.B. GEW oder Fachverbände der Sozialpädagogik) zur Einschätzung der Auswirkungen der Schließung auf Ausbildung, Fachkräfteentwicklung und Arbeitsmarkt.
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