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Antrag FDP Fraktion betr.: Gastronomiekultur sichern, selbstständige Existenzen retten helfen - Heizpilze in Herbst- und Wintermonaten schnell und großzügig genehmigen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.09.2020
Sachverhalt

Die Gastronomiekultur und die vielfältigen Events leisten im Bezirk Harburg normalerweise einen hohen Beitrag zur Lebensqualität. Aufgrund der von der Verwaltung getroffenen Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Covid19-Erreger, mussten diese jedoch lange Zeit und teilweise bis heute schließen oder unterbleiben.

Aufgrund andauernder Betriebs- und Veranstaltungsuntersagungen dürfen viele der Betroffenen weiterhin gar nicht öffnen. Viele andere können dies im Rahmen von Auflagen nur sehr eingeschränkt tun oder auch gar nicht, da sich der erlaubte Betriebsumfang selbstständig nicht rentiert oder nicht kostendeckend betreiben lässt.

In vielen Fällen spielt die betriebene Außengastronomie oder Events im Außenbereich eine enorm wichtige Rolle, um den eingeschränkten Betrieb rentabel oder zumindest kostendeckend weiter betreiben zu können. Hierfür wäre zwar auch an kühleren Sommerabenden die Genehmigung zum Betrieb von Heizpilzen hilfreich gewesen, in den kommenden Herbst – und Wintermonaten ist das jedoch ein immens wichtigerer Faktor, um den Betrieb im Außenbereich so rentabel wie möglich fortsetzen zu können.

Damit könnte der Bezirk vielen betroffenen selbstständigen Betreibern bessere Chancen für einen Erhalt der wirtschaftlichen Existenz gewähren. Verstärkte Nutzungen im Außenbereich verbessern zudem den Infektionsschutz, im Vergleich zu engeren und geschlossen Räumen mit entsprechenden Aerosolübertragungsrisiken.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, 

  1. zumindest für den Zeitraum der andauernden Maßnahmen zur Prävention der Covid19-Pandemie, von der bisherigen restriktiven Genehmigungspraxis für den Einsatz von Heizpilzen u.ä. Vorrichtungen im Bereich von Außengastronomie und Events im Außenbereich auszusetzen.
  2. für diesen Zeitraum vielmehr den Einsatz von Heizpilzen u.ä. möglichst großzügig und umfassend zu genehmigen.
  3. die für die Beantragung dieser Genehmigungen nötigen Antragsverfahren im Vollzug so einfach wie möglich zu gestalten und beantragte Genehmigungen jeweils unverzüglich und darüber hinaus so schnell wie möglich zu erteilen.
  4. die betroffenen Akteure und die allg. Öffentlichkeit über diese bis auf Weiteres geänderte Praxis, die betreffenden Verfahrensabläufe und die zuständigen Ansprechpartner umgehend und effektiv mit einer Informationskampagne zu informieren.
  5. der Bezirksversammlung über die Umsetzung bis zum 30. November 2020 zu berichten.