Antrag FDP-Fraktion betr.: Einzelhandel und Gastronomie während der Corona-Pandemie stärken
Durch den Lockdown und die angeordneten Schließungen der meisten Geschäfte hat sich die wirtschaftliche Situation vieler Einzelhändler dramatisch verschlechtert. Seit November können sie ihre Geschäfte nicht oder nur stark eingeschränkt öffnen.
Ebenso betroffen ist die Gastronomie. Trotz eingeführter Hygienekonzepte und umgesetzter Hygienemaßnahmen muss die Gastronomie schließen, meist ist nur noch ein Abhol- oder Lieferbetrieb möglich.
Es ist wichtig, die Verbreitung des Corona-Virus zu stoppen. Allerdings müssen die Schutzmaßnahmen verhältnismäßig und nachweislich wirksam sein. Die Gesellschaft für Aerosolforschung hat am 11. April ein Positionspapier veröffentlicht, das den aktuellen Stand der Forschung beschreibt. Im Freien ist das Infektionsrisiko extrem gering, wenn Sicherheitsabstände eingehalten werden, Übertragungen von COVID-19 finden vor allem in Innenräumen statt (https://www.info.gaef.de/positionspapier).
Auch das Robert-Koch-Institut bewertet das Infektionsrisiko im Einzelhandel als „niedrig“ und in der Gastronomie als „moderat“. Besonders stark sei das Infektionsrisiko bei Zusammenkünften in Innenräumen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Downloads/Stufenplan.pdf?__blob=publicationFile).
Einzelhandel und Gastronomie benötigen eine Perspektive für Öffnungen. Die Konkurrenz von Lieferdiensten und Online-Händlern boomt, während Einkaufszentren und Einkaufsstraßen veröden. Dieser Entwicklung muss auch auf bezirklicher Ebene entgegengewirkt werden.
Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert,
1. sich auf Landesebene für die Öffnung des gesamten Einzelhandels unter strengen hygienemaßnahmen einzusetzen und Maßnahmen für die Öffnung des Einzelhandels vorzubereiten,
2. längere Öffnungszeiten im Einzelhandel zu ermöglichen und sich hierfür auf Landesebene einzusetzen, um Kundenströme zu entzerren, dabei sollen auch Sonntagsöffnungen geprüft werden,
3. sich für eine Öffnung der Außengastronomie einzusetzen und Gastronomen hierfür unbürokratisch Flächen im Umfeld ihres Lokals im öffentlichen Raum kostenfrei zur Verfügung zu stellen, soweit dies möglich ist und die Nutzung von Innenräumen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist,
4. die Parkraumbewirtschaftung im Bezirk auszusetzen und auf eine Parkscheibennutzung mit Parkzeiten von mindestens zwei Stunden umzustellen, damit die Anfahrt zum Einkaufs- und Gastronomiebetrieben vereinfacht und attraktiver gestaltet wird,
5. Modellprojekte zur Freitestung nach dem Vorbild Tübingens einzuführen, sobald es die Rechtslage erlaubt.