Antrag FDP-Fraktion betr.: Bauprogramm für Einfamilienhäuser starten
Letzte Beratung: 23.03.2021 Hauptausschuss Ö 3.8
Viele Familien können sich kein Haus mehr in der Stadt leisten. Grund hierfür ist, dass zu wenig Bauflächen für Häuser ausgewiesen werden. Im Bezirk Hamburg-Nord etwa sollen überhaupt keine neuen Bauflächen mehr für Einfamilienhäuser vorgesehen werden.
Einfamilienhäuser im städtischen Raum haben viele Vorteile. Die Lebensqualität steigt, die Bebauung ist nicht so stark verdichtet und bei Neubauten erreichen niedrigere Energieverbräuche als Altbauten. Die Wege zum Arbeitsplatz sind kürzer und können etwa mit dem ÖPNV zurückgelegt werden. Zudem zahlen die Familien, die in Hamburg wohnen, in Hamburg Steuern.
Durch ein gezieltes Programm soll der Bezirk die Errichtung von Einfamilienhäusern, sowie von Doppelhäusern und Reihenhäusern ermöglichen und attraktiv gestalten. Hierzu müssen vor allem Bauflächen ausgewiesen werden und bürokratische Hindernisse abgebaut werden, wie etwa kleinteilige Regelungen in Bebauungsplänen.
Im Bezirk Harburg besteht noch ein erhebliches Flächenpotential für neue Einfamilienhäuser. Harburg sollte deshalb mit gutem Beispiel vorangehen und sich als attraktives Familienwohngebiet in Hamburg einen Namen machen. Insbesondere geeignet sind Flächen, die nicht direkt an Ortskerne oder Bahnstationen angrenzen und Flächen in den ländlicheren Bereichen des Bezirks.
Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, bis zum 31. Mai 2021 ein Bauprogramm für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser zu entwickeln, das den zusätzlichen Neubau von mindestens 100 neuen Wohneinheiten in diesen Häusern pro Jahr vorsieht. Es soll folgende Punkte umfassen:
1. Die Ausweisung von neuen Bauflächen für jährlich mindestens 100 Einfamilien-, Doppel-, und Reihenhäuser, wobei mindestens 50 Einfamilienhäuser pro Jahr gebaut werden sollen,
2. die Identifikation von Potentialflächen, auch in der Nachverdichtung oder Umwidmung bestehender Baugebiete, inklusive Zeitplänen für die Umsetzung,
3. schnellere Genehmigungsverfahren, hierzu soll die Verwaltung gezielt Vorschläge erarbeiten und vorstellen, etwa eine zeitliche Befristung zur Nachforderung von Unterlagen auf zwei Wochen nach Eingang von Bauanträgen im vereinfachten Verfahren,
4. ein Verzicht auf eine verpflichtende Grundstücksvergabe auf Grundlage des Erbbaurechts,
5. ein Verzicht auf eine Bauträgerbindung bei ausgewiesenen Bauflächen, die Käufer sollen selbst entscheiden können, mit welchem Unternehmen sie bauen möchten,
6. die Überarbeitung von Bebauungsplänen in bereits bestehenden Baugebieten mit Nachverdichtungspotential, die eine Vereinfachung der Bauvorgaben zum Ziel hat,
7. ein Vergabeprogramm der Grundstücke, das nicht nur finanzielle Aspekte, sondern auch soziale Kriterien umfasst.
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