22-1528

Antrag FDP betr. Transparente und standortbezogene Neubewertung der Nitrosaminbelastung auf dem Gelände der ehemaligen New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie

Antrag

Sachverhalt


Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 BauGB sowie der angestrebten Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gelände der ehemaligen New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie wird die Nitrosaminbelastung der Bestandsbebauung seit Jahren als wesentlicher planungsrelevanter Faktor angeführt.

Die diesbezüglich vorliegende fachgutachterliche Stellungnahme vom Januar 2024 bewertet mögliche Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit einer freigestellten Fassadenlösung. Grundlage dieser Bewertung ist jedoch eine modellbasierte Berechnung unter Verwendung von Vergleichsdaten aus anderen Industrieanlagen. Eine aktuelle, standortbezogene Vollerhebung der Nitrosaminbelastung im Mauerwerk wurde im Rahmen dieser Stellungnahme nicht vorgenommen und vorhandene Messdaten wurden auch dem Fachgutachter nicht zur Verfügung gestellt.

Für eine sachgerechte Abwägung im weiteren Bebauungsplanverfahren sowie zur Gewährleistung von Transparenz und Planungssicherheit ist eine belastbare, standortbezogene Datengrundlage erforderlich.

Gesundheitsschutz, Denkmalschutz und Stadtentwicklung bedürfen einer nachvollziehbaren und überprüfbaren Bewertungsbasis.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass für das Gelände der ehemaligen New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie eine unabhängige, aktuelle und standortbezogene Untersuchung der Nitrosaminbelastung des verbleibenden Mauerwerks durchgeführt wird.

Diese Untersuchung soll insbesondere umfassen:
- eine erneute Mauerwerksbeprobung mit Tiefenprofil,
- die Bestimmung der tatsächlich vorliegenden Nitrosaminverbindungen und deren Konzentrationen,
- eine Bewertung auf Grundlage geltender arbeits-, gesundheits- und bauordnungsrechtlicher Maßstäbe,

- eine fachliche Überprüfung und Validierung der bisherigen Modellannahmen.

Die Ergebnisse der Untersuchung sind der Bezirksversammlung in geeigneter Form vorzulegen.

Im weiteren Bebauungsplanverfahren ist die aktuelle standortbezogene Belastungslage ausdrücklich in die Abwägung einzustellen.

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