Antrag DIE LINKE und NEUE LIBERALE betr.: Harburg für Alle! - Übergangsweise die kulturelle Weiternutzung der leerstehenden Dreifaltigkeitskirche Neue Straße 44 ermöglichen
Letzte Beratung: 30.04.2019 Bezirksversammlung Harburg Ö 15
Der Kirchengemeinderat der Ev. - Luth. Kirchengemeinde St. Trinitatis Harburg hat in seiner Sitzung am 12.03.2019 beschlossen, dass ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren (IBkV) für die Nachnutzung des Gebäudeensembles Neue Str. 44 (Dreifaltigkeitskirche) durchgeführt wird. Zudem, dass es eine Nutzung der Kirche während des Verfahrens nicht geben soll.
Das Kulturprojekt ´3falt` hat in den letzten Monaten verdeutlicht, wie groß der Bedarf an Kulturräumen ist.
Das von der St. Trinitatis-Gemeinde beabsichtigte Interessenbekundungsverfahren wird aber nicht vor Ende 2019 zu erwarten sein. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht ersichtlich ist, wo im Bezirk weitere und adäquate Räume für Kultur nutzbar sind, ist hier eine Dringlichkeit gegeben.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, sich bei der St. Trinitatis-Gemeinde für eine weitere temporäre kulturelle Nutzung des Gebäudekomplexes Neue Straße 44 (Dreifaltigkeitskirche) einzusetzen, bis das beabsichtigte Interessenbekundungsverfahren eingeleitet ist. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, den Senat der Stadt Hamburg und/oder die Behörde für Kultur und Medien um Unterstützung zu ersuchen, um der Kirchengemeinde die anfallenden Betriebskosten für diesen Zeitraum zu erstatten.
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