Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Schuleingangsuntersuchungen nicht vernachlässigen!
Ungleichheiten oder Entwicklungsauffälligkeiten der einzuschulenden Kinder werden in Hamburg bei den Schuleingangsuntersuchungen über das bundesweit verbreitete Entwicklungsscreeninginstrument SOPESS erfasst. Hiermit werden Sprachfähigkeit, Wahrnehmung, motorische Fähigkeiten und Körperkoordination erfasst. Diese Auffälligkeiten sind darauffolgend ärztlich abzuklären. Die Beratung der Eltern erfolgt durch den schulärztlichen Dienst. Die schulärztlichen Dienste beraten die Eltern über mögliche Hilfen und empfehlen für die Kinder, die sich noch nicht in einer medizinischen und heilpädagogischen Behandlung befinden, eine weitere ärztliche Abklärung.
Aus den Antworten zur Kleinen Anfrage der DIE LINKE an den Hamburger Senat (Drs. 22/5533) war zu ersehen, dass im Bezirk Harburg im Schuljahr 2020/21 von 1.928 einzuschulenden Kindern lediglich 252 Kinder erstuntersucht worden sind. Dieser Missstand ist in vielerlei Hinsicht problematisch: Gerade vor dem Hintergrund einer globalen Pandemie ist dies mehr als fahrlässig. Es sorgt auch für eine ungleichen Schulstart.
Der Bezirk Harburg bildet sogar mit nur 13,07 Prozent untersuchter künftiger Schulkinder das absolute Schlusslicht aller Bezirke.
Als Begründung für die verheerenden Zahlen gibt der Senat unter anderem an, aufgrund der Corona-Pandemie seien Mitarbeitende des schulärztlichen Dienstes in anderen Dienststellen eingesetzt worden, so dass die Schuleingangsuntersuchungen nicht hätten stattfinden können, da das dazu notwendige Personal aufgrund der Pandemie anderweitig eingesetzt worden sei.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Jeweils ein/e Vertreter/in des Bezirksamtes und der Behörde für Schule und Berufsbildung möge in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport und des Ausschusses für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion zu folgenden Sachverhalten berichten:
1. Warum an Harburgs Schulen mit 13,07 Prozent von allen sieben Bezirken die wenigsten einzuschulenden Kinder untersucht worden sind,
2. wie die Schuleingangsuntersuchungen künftig vor dem Hintergrund der andauernden Pandemie durchgeführt werden sollen,
3. ob, wie und wann die versäumten Schuleingangsuntersuchungen nachgeholt werden sollen.