Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Online-Ausschusssitzungen öffentlich machen!
Letzte Beratung: 26.01.2021 Hauptausschuss Ö 3.6
Im Hamburger Bezirksverwaltungsgesetz ist unter Paragraph 14, Absatz 1 festgelegt: „Die Sitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse sind öffentlich“. Unter Absatz 3 heißt es: „Die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse können den Einwohnerinnen und Einwohnern in ihren öffentlichen Sitzungen Gelegenheit geben, an die Mitglieder Fragen zum Gegenstand der Beratungen zu stellen“. Auch die Pressevertreter/innen können dabei sein, um anschließend über Entscheidungen zu berichten.
Dies gilt jedoch nicht für Ausschusssitzungen, die als Videokonferenz abgehalten werden. Unter Paragraph 13, Absatz 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes ist festgelegt: „Diese Sitzungen sind nicht öffentlich“.
Da nun zur Zeit des Corona-Lockdowns beschlossen wurde, alle Ausschusssitzungen vorerst als Videokonferenz abzuhalten, handelt es sich nicht um einmalige Vorgänge, sondern um eine Praxis auf unbestimmte Zeit. Um die Öffentlichkeit und Presse nicht dauerhaft auszuschließen, müsste das Bezirksverwaltungsgesetz in dem Sinne geändert werden, dass auch Ausschusssitzungen in dieser Form öffentlich sind.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge den Hamburger Senat auffordern, den Paragraphen 13 des Bezirksverwaltungsgesetzes dahingehend zu ändern, dass auch als Videokonferenz durchgeführte Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich sind.
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