21-0825

Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für Alle! - Laptops für Alle!

Antrag

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29.09.2020
Sachverhalt

Die Bundesregierung beschloss im April, 500 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, um bedürftigen Schüler/innen die Anschaffung eines Laptops zu ermöglichen. Es ist geplant, den Schüler/innen aus Familien, die Sozialleistungen beziehen, jeweils 150 Euro Zuschuss zur Anschaffung eines notwendigen Gerätes zu gewähren.

Der Hamburger Senat hat jedoch entschieden, die Summe von 12,8 Millionen Euro, welche die Stadt dafür erhält, nicht an die Schüler/innen auszuzahlen, sondern die Schulen sollen selbst entsprechende Geräte anschaffen, die sie dann an bedürftige Schüler/innen verleihen. Auch die Hamburger Jobcenter sollen Anträge auf Zuschuss für digitales Lernen abschlägig bescheiden. Natürlich ist ein Zuschuss von 150 Euro ohnehin zu wenig, um ein notwendiges Gerät anzuschaffen. Um soziale Unterschiede auszugleichen und alle Schüler/innen technisch auf den gleichen Stand zu bringen, sind Leihgeräte der Schule keine Lösung, vor allem, da es sich bei digitalem Unterricht um kein vorübergehendes Phänomen handelt. Die einzige Möglichkeit, soziale Benachteiligungen auszugleichen, wäre die Auszahlung eines Betrages an die Betroffenen, der die Anschaffung eines Gerätes wie Laptop u. ä. ermöglicht. In diesem Sinne entschied jetzt auch das Sozialgericht Köln: Die Anschaffung von digitalen Endgeräten sei nicht im Regelbedarf berücksichtigt, es besteht aber ein Anspruch auf Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums für unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige Bedarfe. In diesem Sinne sollen die betroffenen Schüler/innen einen Zuschuss von 450 Euro erhalten, um ein digitales Endgerät zu erwerben, das es ihnen ermöglicht, den Unterricht digital vor- und nachzubereiten sowie mit Gerät daran teilzunehmen. Nicht nur aufgrund der Corona-Krise, auch aufgrund der Herausforderungen des digitalen Wandels nach einer spezifischen digitalen Bildung muss dies gewährleistet sein.

 

 

Petitum/Beschluss


 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge das Bezirksamt auffordern, auf den Senat einzuwirken, dass Schüler/innen aus Familien, die Sozialleistungen nach SGB II beziehen, einen Zuschuss von mindestens 450 Euro erhalten zur Anschaffung digitaler Endgeräte, die für den Schulunterricht eingesetzt werden können.