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Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für Alle! Lärmschutzwand für Rönneburg und Wilstorf notwendig!

Antrag

Letzte Beratung: 29.01.2019 Bezirksversammlung Harburg Ö 8.1

Sachverhalt


 

Im Stadtplanungsausschuss am 7. Januar 2019 berichteten Vertreter der Deutsche Bahn AG bzw. ein beauftragter Gutachter, dass nach der Erweiterung des Kreuzungsbauwerkes („Überwerfungsbauwerk“) Meckelfeld laut der neuen Lärmgutachten auf Hamburger Gebiet im Stadtteil Rönneburg an neun Wohnobjekten sowohl die Tagesgrenzwerte 60db als auch die Nachtgrenzwerte 50db überschritten werden. Während jedoch für das in Niedersachsen gelegene Meckelfeld die Errichtung einer Lärmschutzwand geplant ist, wird dies für Rönneburg und Wilstorf bisher nicht in Betracht gezogen, die in Rönneburg besonders betroffenen neun Gebäude sollen stattdessen z. B. mit Lärmschutzfenstern ausgestattet werden. Begründet wurde dies mit den sonst hohen Kosten, da für die Errichtung einer Lärmschutzwand über 2 Mio. Euro veranschlagt werden, dies bei Umlegung auf die zu schützenden Wohnobjekte pro Objekt 230.000 Euro betragen würde und  somit die Verhältnismäßigkeit überschreite.

Lärm sollte aber nicht erst am Wohnort bekämpft werden, sondern möglichst direkt dort, wo dieser verursacht wird. Eine Lärmschutzwand auf Hamburger Seite würde nicht nur die besonders betroffenen Wohneinheiten vor dem Lärm durch die Eisenbahn schützen, sondern auch alle weiteren Wohneinheiten, bei denen die Lärmbelästigung gerade noch unter den Grenzwerten liegt und für die bisher kein Lärmschutz vorgesehen ist. Außerdem wäre auf diese Weise der Lärmschutz nicht nur in den Wohnräumen bei geschlossenen Fenstern, sondern auch im Freien gewährleistet. Deshalb ist eine Lärmschutzwand nicht nur auf Seevetaler Seite, sondern auch für die Harburger Stadtteile Rönneburg und Wilstorf dringend notwendig.

 

 

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksversammlung fordert die zuständigen Stellen auf, sich dafür einzusetzen, dass die Deutsche Bahn AG in Höhe des Überwerfungsbauwerkes Meckelfeld auch zum Hamburger Gebiet eine Lärmschutzwand errichtet. So haben dann nicht nur die am meisten betroffenen neun Wohneinheiten etwas davon, sondern auch die gerade noch unter der Schwelle (60db / 50db) liegenden Wohneinheiten in Rönneburg und Wilstorf würden Lärmschutz genießen.

 

 

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