Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Kostenlose FFP2 Masken an alle Harburger:innen ausgeben
Seit dem 22. Januar 2021 gilt in Hamburg in Geschäften, Bussen und Bahnen eine erweiterte Maskenpflicht. Anstelle einer Mund-Nasen-Bedeckung, müssen nun Personen ab 14 Jahre eine medizinische Maske tragen – also eine sogenannte OP-Maske oder eine Schutzmaske mit technisch höherwertigem Schutzstandard, wie FFP2-Masken. Letztere dienen neben dem Fremdschutz zusätzlich dem Eigenschutz. Mittels einer speziellen Filterschicht werden nicht nur größere Partikel abgefangen, sondern auch die deutlich kleineren, aber gefährlichen Aerosol-Tröpfchen aus der Ein- und Ausatemluft entfernt. Wer sich also im Alltag wirksam vor einer Corona-Infektion schützen will, geht mit einer meist teureren FFP2 Maske, die zwischen vier und sechs Euro pro Stück kosten, auf Nummer sicher. In öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Gesundheitsbehandlungen, beim Friseur, bei der Fußpflege ist das Tragen von FFP2-Masken sogar Plicht – hier sind auch die OP-Masken nicht mehr gestattet.
Viele Harburger:innen stellt die strengere Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske vor enorme finanzielle Belastungen. Davon besonders betroffen sind Geringverdienende, Leistungsbezieher:innen, obdachlose Menschen und Geflüchtete. Hinzukommt, dass aufgrund der starken Nachfrage nach FFP2-Masken nicht nur mit weiteren Preissteigerungen zu rechnen ist, sondern die Masken vielerorts gar nicht mehr erhältlich sind. Sicherer Infektionsschutz sollte aber keine Frage des Geldbeutels sein. Der Bremer Senat hat deshalb beschlossen, an alle Bremer:innen im Alter von 15 bis 59 Jahren, kostenlos FFP2-Masken per Post zu verschicken. Alle über 60-Jährigen würden derzeit mit Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung vom Bund versorgt. Der Hamburger Senat hat hingegen Leistungsbezieher:innen über 18 Jahre für die Monate Februar und März einen Zuschuss in Höhe von 10 Euro pro Monat für die Beschaffung von Masken ausgezahlt. Auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil plant einen Corona-Zuschuss für Geringverdienende und möchte prüfen, ob es für Bedürftige Bezugsscheine für Masken mit einem erhöhten Schutz geben kann. In Anbetracht der hohen Kosten für FFP2-Masken reicht ein monatlicher Zuschuss von zehn Euro für höchstens fünf Masken für zwei Monate. Trocknet man die Masken zur Wiederverwendung an der Luft, benötigt man aber mindestens sieben Masken in der Woche. Der Zuschuss reicht also nicht mal für den empfohlenen Tagesbedarf an Masken. Auch Jugendliche unter 18 Jahren, die ebenfalls zum Tragen einer Maske verpflichtet sind, werden bei dem Zuschuss nicht berücksichtigt.
Der Kampf gegen die Pandemie ist eine staatliche Aufgabe und keine private Angelegenheit. Die medizinische Maskenpflicht darf nicht zu einer sozialen Ausgrenzung von Menschen mit niedrigen Einkommen führen. Wenn der Senat eine medizinische Maskenpflicht verkündet, muss im Gegenzug auch dafür gesorgt werden, dass alle Harburger:innen den bestmöglichem Schutz erhalten. Dass das möglich ist, zeigt Bremen.
Die Bezirksversammlung möge das Bezirksamt auffordern, beim Hamburger Senat zu fordern, dass
1. allen Harburger:innen ab 14 Jahren zunächst sieben FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung gestellt wird und
2. dafür die Verteilung über den Postweg sichergestellt wird.