Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für Alle! - Infektionsschutz in der S3 und S 31 wirksam umsetzen!
Letzte Beratung: 29.09.2020 Bezirksversammlung Harburg Ö 29
Aufgrund der zunehmenden Aufhebung der Einschränkungen des öffentlichen Lebens zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus werden die S-Bahnen wieder voller – natürlich auch besonders die Linien S 3 und S 31, die für alle südlich der Elbe im Bezirk Harburg Wohnenden die wichtigste Verkehrsverbindung ins Hamburger Zentrum sind. Umso wichtiger wird es jetzt, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Ansteckungsgefahr in den Zügen gering bleibt.
So ist es wichtiger denn je, ausreichend S-Bahnen oder Langzüge verkehren zu lassen, denn in überfüllten Zügen ist die Ansteckungsgefahr besonders groß. Insbesondere muss kontrolliert werden, dass Personen mit sichtbaren Symptomen einer Atemwegserkrankung nicht in Kontakt mit anderen Fahrgästen kommen. Auch muss die Einhaltung der Hygienemaßnahmen wie Einhaltung des Mindestabstands und das Tragen eines Mundschutzes ständig kontrolliert werden.
Das Tragen eines Mundschutzes ist in den öffentlichen Verkehrsmitteln mittlerweile Pflicht, ein Verstoß wird mit 40 Euro geahndet. Doch mit der eigenen Leistung des HVV sieht es bisher recht mau aus. Stolz wird von einem „Hygiene-Team“ berichtet, das seit Anfang Juni im laufenden Betrieb durch die Züge geht, um oft berührte Oberflächen zu desinfizieren. Dieses Team besteht jedoch insgesamt nur aus 15 Personen. Das ist für das gesamte Hamburger Streckennetz viel zu wenig, hier muss dringend personell aufgestockt werden. Weiterhin wäre es wichtig, auf Bahnhöfen und in den Zügen den Fahrgästen eine Möglichkeit zur Handdesinfektion zu schaffen.
Andere Gewerbetreibende werden zum Teil mit viel strengeren Auflagen verpflichtet, für ausreichenden Infektionsschutz zu sorgen, als dies bisher im Hamburger öffentlichen Nahverkehr der Fall ist. Hamburg sollte sich aktiver für den Schutz der Bürger/innen einsetzen. Gerade in Bussen und Bahnen, wo täglich viele Menschen zwangsläufig auf engerem Raum zusammenkommen, muss dringend ein schlüssiges und wirksames Hygienekonzept vorgeschrieben und durchgesetzt werden.
Die Bezirksversammlung möge auf den Hamburger Senat einwirken, dass die Betreiber der Linie S3 und S 31 verpflichtet werden:
1. In der Bahn und auf den Bahnhöfen dafür zu sorgen, dass ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Fahrgästen eingehalten werden kann und wird. Die Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen sowie das Tragen eines Mundschutzes durch die Fahrgäste muss ständig kontrolliert werden.
2. Das Hygienepersonal, welches die Züge mehrmals täglich reinigen und desinfizieren soll, muss soweit aufgestockt werden, dass tatsächlich eine ständige Desinfektion der Züge bei laufendem Betrieb möglich und gewährleistet ist.
3. Auf Bahnhöfen und in den Zügen sollen Behälter mit Desinfektionsmittel installiert werden, um den Fahrgästen die Möglichkeit der Händedesinfektion zu verschaffen.
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