Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für Alle! - Finanzielle Zulage für ALG II - Empfänger/innen während der Corona-Pandemie
Letzte Beratung: 24.11.2020 Hauptausschuss Ö 4.2
Schon unter normalen Bedingungen ist es kaum möglich, vom ALG II – Regelsatz zu leben – in der Corona-Krise ist es fast unmöglich. Während des nun wieder eingetretenen Lockdowns sind z. B. die Tafeln geschlossen, bei denen sich die ALG II – Empfänger/innen mit kostenlosen Lebensmitteln versorgen können. Die Lebenshaltungskosten steigen also zusätzlich an. Dazu kommt, dass während eines Lockdowns viele Minijobs nicht ausgeübt werden können, mit denen die Betroffenen sich sonst ihr monatliches Einkommen aufbessern können.
Besonders betroffen sind Familien mit Kindern. Schon im Jahr 2019 waren bereits 30,9 Prozent der Familien mit drei oder mehr Kindern armutsgefährdet. Durch die Coronakrise und die Lockdowns verschärft sich die Situation. Durch die zeitweiligen Schul- und Kitaschließungen fallen z. B. zusätzliche Kosten für Lebensmittel an, da die Kinder sonst in der Woche in Schule oder Kindergarten essen können. Zwar wurde ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro bewilligt, doch ist dies nur wie ein Tropfen auf den heißen Stein.
Empfänger/innen von ALG II sind in Hamburg ohnehin benachteiligt: Die jährlichen Stromkosten betragen durchschnittlich 555 Euro pro Jahr, das sind 46,25 pro Monat. Im ALG II – Regelsatz sind allerdings nur 35,50 Euro pro Monat für Strom vorgesehen – der Rest geht wiederum von den Lebenshaltungskosten ab.
Die Regelleistungen sind zwar pauschalisiert, aber es sind auch Ausnahmen möglich. So fallen in München nachweislich höhere Lebenshaltungskosten an, deshalb wird dort ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II berücksichtigt und ausgezahlt. Da während der Coronakrise die Lebenshaltungskosten für alle Empfänger/innen gestiegen sind, muss gegenwärtig für alle ein Mehrbedarf bewilligt werden.
Fazit: Da der ALG II – Regelsatz ohnehin zu niedrig bemessen ist und die Lebenshaltungskosten während der augenblicklichen Pandemie zusätzlich steigen, ist es dringend notwendig, den Regelsatz zumindest zeitweilig anzuheben. Auch die Gewerkschaft Verdi fordert mindestens für die Zeit des Lockdowns einen monatlichen Bonus von 150 Euro für Hartz-4-Bezieher/innen.
Der Senat wird aufgefordert, den Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten während der Zeit der Corona - Krise eine finanzielle Zulage von mindestens 150 Euro mit einer entsprechenden prozentualen Erhöhung für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu bewilligen.
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