Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Auswirkung der Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Hamburg (APO)
Letzte Beratung: 23.03.2021 Hauptausschuss Ö 3.6
Sportunterricht ist an den Berufsschulen indirekt „abgeschafft“ worden. Mit der Einführung der Sportgutscheine im Schuljahr 1997 wurde das Fach Sport nicht mehr in der Berufsschule (duale Berufsausbildung) verpflichtend. Nach dem Auslaufen der Vereinbarung „Sportgutscheine“ mit dem Hamburger Sportbund im Jahre 2002 wurden die Bedarfsgrundlagen aus den Jahren vor 1997 wieder eingesetzt, das Fach Sport aber nicht regelhaft in den Stundenplan aufgenommen. Die Schulen erhielten über den Wahlpflichtbereich die Möglichkeit, eine berufsbezogene, gesundheitliche und sportliche Förderung der Auszubildenden umzusetzen. Da aber die aktuelle APO von 2017 weiterhin Sport nicht verpflichtend in ihren Stundenplan aufgenommen hat, ist es weiterhin den jeweiligen beruflichen Schulen überlassen, ob und wie sie die Wahlpflichtkurse gestalten, mit oder ohne körperliche sportliche Aktivitäten.
Über den konkreten Stundenplan entscheiden dann die jeweiligen Schulvorstände. Die Vorstände müssen sich zwischen den Feldern „pädagogisch sinnvoll“, den wirtschaftlichen Interessen der Betriebe und der bildungspolitischen Vorgabe bewegen und hieraus etwas Zufriedenstellendes erstellen. Ob es dann zu einem befriedigenden Angebot an körperlicher sportlicher Betätigung kommt, ist völlig offen.
Ein/e Vertreter/in aus dem Hamburger Institut für Berufliche Bildung möge in den Ausschuss für Bildung und Sport eingeladen werden und berichten:
1. Wie sich augenblicklich der Sportunterricht an den beruflichen Schulen jeweils konkret gestaltet
2. Wie die beruflichen Schulen und deren Student*innen diesen Zustand bewerten
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