Antrag der Volt-Fraktion Betreff: Leitlinien für den Umgang mit den neuen bauplanungsrechtlichen Instrumenten ("Bauturbo") im Bezirk Harburg
Antrag der Volt-Fraktion
Betreff: Leitlinien für den Umgang mit den neuen bauplanungsrechtlichen Instrumenten („Bauturbo“) im Bezirk Harburg
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus („Bauturbo“) hat der Bundesgesetzgeber die bauplanungsrechtlichen Steuerungsinstrumente erheblich erweitert. Zentrale Elemente sind insbesondere § 246e BauGB (Abweichungen zur Wohnraumschaffung), die erweiterten Befreiungsmöglichkeiten nach § 31 Abs. 3 BauGB sowie die neue Abweichungsregelung nach § 34 Abs. 3b BauGB. Für diese Instrumente ist jeweils eine Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB erforderlich.
Diese Regelungen ermöglichen eine beschleunigte Realisierung von Wohnungsbauvorhaben, insbesondere durch Nachverdichtung, Aufstockung und Umnutzung. Gleichzeitig verschiebt sich die städtebauliche Steuerung teilweise aus förmlichen Bebauungsplanverfahren in einzelfallbezogene Zustimmungsentscheidungen. Daraus ergeben sich Herausforderungen für Beteiligungsstrukturen, Transparenz, politische Mitwirkungsrechte sowie die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Für Hamburg ist festgelegt, dass die Zustimmungsentscheidung nach § 36a BauGB auf Bezirksebene erfolgt. Die Bezirke gestalten die Verfahrensabläufe sowie die Einbindung der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse eigenständig. Zugleich ist die Entscheidung innerhalb kurzer Fristen zu treffen, was den Bedarf klarer fachlicher und politischer Leitlinien erhöht.
Ein beispielgebender Umgang mit diesen neuen Instrumenten wird derzeit in der Stadt Jena verfolgt. Dort wurden kommunale Leitlinien und Kriterien für die Anwendung insbesondere des § 36a BauGB beschlossen. Diese umfassen u. a.:
Über diesen Ansatz wurde u. a. in der Zeitschrift KOMMUNAL berichtet.
Vor dem Hintergrund der erheblichen Steuerungswirkungen der neuen gesetzlichen Instrumente ist es erforderlich, auch für den Bezirk Harburg ein abgestimmtes, transparentes und politisch legitimiertes Leitbild für deren Anwendung zu entwickeln. Ziel ist es, die Potenziale zur gewünschten Wohnraumschaffung zu nutzen und gleichzeitig städtebauliche Qualität, Beteiligung und demokratische Mitwirkung sicherzustellen.
Die Bezirksversammlung Harburg möge beschließen:
Die Verwaltung des Bezirksamts wird gebeten,
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