20-3376

Antrag der GRÜNEN Fraktion betr. Zusatzantrag zum Antrag der CDU: Baumfällungen und Nachpflanzungen im öffentlichen Raum Harburg (20-3350). Kriterien und qualitative Bedarfe für Baumnachpflanzungen auf öffentlichem Grund in Harburg

Antrag

Letzte Beratung: 22.01.2019 Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 2

Sachverhalt

Ohne Bäume und ohne grüne Pflanzen gäbe es auf unserem Planeten kein Leben. Grund genug, sich nicht nur mit der Zahl, sondern mit dem Wert von Bäumen auseinander zu setzen, der gleichermaßen ökologische, klimatische und ökonomische Bereiche umfasst.

Aus Gründen der Verkehrssicherung, der Baumpflege oder zur Vorbereitung von Bauvorhaben wird es aber immer wieder erforderlich, Bäume zu fällen oder Teile von ihnen abzuschneiden. Dieses wirft Probleme hinsichtlich der Erfüllung der ökologischen und klimatischen Bedeutung des Baumbestandes auf, insbesondere dann, wenn nicht adäquat nachgepflanzt wird.

„Die Ersatzpflanzung soll vorrangig die zerstörten Werte und Funktionen des Naturhaushaltes und des Orts-und Landschaftsbildes unter Beachtung der Standortgegebenheiten wiederherstellen. Sie muss angemessen und zumutbar sein.“ (aus FHH, BUE: Arbeitshinweise zum Vollzug der Baumschutzverordnung und der dabei zu beachtenden Artenschutz-rechtlichen Vorschriften, 1.2.2017), Diese gilt für den privaten Grund, sollte aber gleichermaßen auch Maßstab für den öffentlichen Bereich sein.

Es liegt auf der Hand, dass die „ökologische Wertigkeit“ eines neuen kleineren Baumes meist geringer ist, als die eines gefällten alten großen Baumes. Die Berechnung des Ersatzbedarfes ist also in den meisten Fällen kein einfaches 1:1-Verfahren, sondern erfordert eine genaue Erfassung und Berechnung nach transparenten Kriterien, die eben die individuelle Bedeutung eines Baumes berücksichtigen. Die Wertigkeitsstufe eines Baumes könnte sich dann in der Reihenfolge des Ersatzes niederschlagen und auch ein begründetes Abweichen vom 1:1-Ersatz nahelegen. In der Praxis würde das wohl bedeuten, dass viel mehr Bäume als die Gefällten nachgepflanzt werden müssten, um einen annähernd gleichwertigen Ersatz zu erreichen.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten über Kriterien und Verfahren zu Baumnachpflanzungen auf öffentlichem Grund in Harburg im Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz zu berichten.

Insbesondere soll auch erläutert werden,

mit welchem begründeten Verfahren „die zerstörten Werte und Funktionen des Naturhaushaltes und des Ort- und Landschafsbildes“ (s.o.) erfasst und wiederhergestellt werden,

wie die ökologische Wertigkeit der  gefällten Bäume durch die Nachpflanzungen  berücksichtigt wird und in welchem Maße von einer 1:1-Nachpflanzung aus ökologischen  Gründen abgewichen wird,

in welchem Maße bei der Baumauswahl  klimatische Veränderungen berücksichtigt werden,

wie hoch der Verlust von Bäumen durch Sturmschäden im Bezirk Harburg in den letzten 2 Jahren war und welche besonderen Nachpflanzungen in diesem Zusammenhang erfolgen?

welche anderen Möglichkeiten zum Ersatz von Bäumen wie z.B. Fassaden- und Dachbegrünungen in Harburg zum Einsatz kommen bzw. angedacht sind?

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
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