20-4177

Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Schulärztliche Eingangsuntersuchung für alle Kinder im Bezirk Harburg und Angebot von familienfreundlichen Terminen

Antrag

Letzte Beratung: 11.11.2019 Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion Ö 2

Sachverhalt

Laut §34 Hamburger Schulgesetz gibt es eine Verpflichtung zur Untersuchung aller schulpflichtigen Kinder vor der Anmeldung zur Grundschule. Zuständig im Bezirk ist der schulärztliche Dienst des Gesundheitsamts Harburg. Aus der Antwort auf die Anfrage der Grünen DS 20-4013.01 vom 2.Oktober geht hervor, dass 2018 diese Vorgabe im Bezirk Harburg nicht erfüllt wird. Während im Jahr 2017 noch 91 % der Kinder untersucht wurden, sind es 2018 nur noch 77 %. Damit verfehlt das Gesundheitsamt seinen Auftrag, alle Kinder vor dem Schuleintritt zu untersuchen. Hinzu kommt, dass Eltern in 70 Fällen, erstmals Termine in den anderen Bezirken angeboten und damit Eltern und Kindern lange Wege zugemutet wurden. Für berufstätige Eltern ist es außerdem nicht möglich, außerhalb ihrer Arbeitszeit Termine zu bekommen. Termine werden nur von 8-16 Uhr vergeben. Eltern müssen sich also einen Tag frei nehmen. Damit summieren sich Termine für Eltern von schulpflichtigen Kindern innerhalb ihrer Arbeitszeit, weil auch Lernentwicklungsgespräche an den Schulen und Termine für U- Untersuchungen beim Kinderarzt in ihrer Arbeitszeit liegen.

Der einzige Standtort im Bezirk Harburg für die schulärztlichen Untersuchungen ist das Gesundheitsamt in der Harburger Rathauspassage. Die Außenstelle Süderelbe wurde 2014 geschlossen. An Schulen werden keine schulärztlichen Untersuchungen durchgeführt.

Petitum/Beschluss

Vertreterinnen und Vertreter des Gesundheitsamts Harburg sollen in den Ausschuss für Gesundheit Umwelt und Verbraucherschutz geladen werden und auf folgende Fragen antworten:

Wie kann sichergestellt werden, dass im Bezirk Harburg alle Kinder vor dem Eintritt in die Grundschule schulärztlich untersucht werden?

Wie kann erreicht werden, dass Untersuchungen in anderen Bezirken nur durchgeführt werden, wenn dieses von den Eltern gewünscht wird?

Ist es möglich, dass schulärztliche Untersuchungen in Süderelbe, entweder im einer Einrichtung des Bezirks oder, wie früher üblich, in Schulen durchgeführt werden können?   Wie kann erreicht werden, dass mit Rücksicht auf berufstätige Eltern, Termine bis um 19 Uhr angeboten werden?

Bera­tungs­reihen­folge
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