Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Grünvolumen- oder Grünflächenzahl als Steuerungsinstrument nachhaltiger Bauplanungen verwenden?
Letzte Beratung: 19.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3
Immer mehr Menschen leben in Städten mit Auswirkungen für den urbanen Flächenverbrauch und das Klima. Folgen sind u.a. häufigere Extremwetterlagen mit mehr Starkregen und längeren Hitzeperioden. Diesen Folgen des Klimawandels kann mehr Grün in der Stadt entgegenwirken. Wir wollen deshalb grundsätzlich den Anteil des Stadtgrüns nach Fläche, Volumen und Naturwert erhalten und erweitern.
Eine zentrale Rolle zur Milderung der Folgen des Klimawandels spielt die Integration von Vegetation in Architektur und Städtebau. Eine zusätzliche Anpassungsmaßnahme ist die Nutzung von Dachbegrünungen und begrünten Fassaden, die eine Verbesserung des Mikroklimas und der Luftqualität, eine Minderung der Abflussspitzen bei Regenereignissen sowie eine Erhöhung der Biodiversität erwarten lassen.
Wichtig für den Erfolg von klimarelevanten Maßnahmen ist, dass sie systematisch mit den anderen dringlichen Aufgaben eines nachhaltigen Stadtumbaus mitgedacht und abgestimmt werden. Um die Anfälligkeit von Mensch und Umwelt gegenüber dem Klimawandel zu verringern, müssen frühzeitig Maßnahmen geplant und umgesetzt werden, wie sie auch das Baugesetzbuch für die Bauleitplanung fordert.
Festlegungen und Verbindlichkeiten zur Grünvolumen- oder zur Grünflächenzahl auf der Ebene des Bebauungsplanes können Instrumente sein, Quartiere nachhaltig und klimagerecht zu entwickeln. Dazu wollen wir die Grünvolumenzahl und die Grünflächenzahl als Steuerungsmittel für die Bauleitplanung prüfen. So könnte analog zur heutigen Geschossflächenzahl der Grünanteil von Bebauungsflächen perspektivisch Teil einer der Bebauungsplanung sein..
Zweck derartiger Festlegungen ist, ein Mindestmaß an Begrünung im Quartier zu sichern, die Entwicklung von Grünflächen gezielt zu fördern und gleichzeitig auch eine gewisse Flexibilität für den Bauherrn zu ermöglichen, wie er diese Begrünung umsetzt.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Grünvolumenzahl oder die Grünflächenzahl als Instrument zur Steuerung einer nachhaltigen klimagerechten Entwicklung der Bauleitplanung auf der Ebene von Quartieren geeignet und im Bezirk umsetzbar sind.
Insbesondere sollen auch Aussagen zur Mindestgröße von Grünvolumen- oder Grünflächenzahl für eine Quartiersentwicklung, deren potenzielle Verbindlichkeit und zu Möglichkeiten der modellhaften Einbeziehung derartiger Monitoringverfahren in RISE-Projekten gemacht werden.
Über die Ergebnisse soll im Stadtentwicklungsausschuss berichtet werden.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.