Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Verkehrssicherheit an der Einmündung Rehrstieg - Parkverbot durchsetzen, Sicht verbessern
Die Stellungnahme des Polizeikommissariats 47 zu unserem Antrag Drs. 22-0267 bestätigt, dass an der Einmündung Hausbrucher Straße/Rehrstieg aufgrund der vorhandenen Radverkehrsanlage ein Parkverbot von maximal acht Metern vor der Einmündung besteht. In der Praxis wird diese bestehende Regelung jedoch nicht eingehalten, was zu erheblichen Verkehrssicherheitsproblemen für alle Verkehrsteilnehmer führt.
Konkret parken Fahrzeuge regelmäßig direkt an der Einmündung und schaffen dadurch gefährliche Sichthindernisse. Besonders problematisch sind große Fahrzeuge wie Sprinter oder Transporter, die tagelang direkt an der Einmündung abgestellt werden. Fußgänger, die auf der nördlichen Seite des Rehrstiegs in Richtung Hausbrucher Straße gehen, müssen aufgrund parkender Fahrzeuge weit auf die Fahrbahn treten, um den Verkehr aus der Hausbrucher Straße einsehen zu können. Gleichzeitig können Autofahrer aus der Hausbrucher Straße Fußgänger, die von rechts aus Richtung Rehrstieg kommen, nicht rechtzeitig erkennen. Die geltende rechts-vor-links-Regelung verstärkt diese Problematik, da Autofahrer primär nach links blicken, während Fußgänger von rechts kommen.
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für den Fuß- und Radverkehr, ist eine wirksame Durchsetzung der bestehenden Regelung erforderlich. Erfahrungsgemäß reicht eine alleinige Beschilderung in solchen Bereichen nicht immer aus, um Fehlverhalten nachhaltig zu unterbinden. Ergänzende bauliche Maßnahmen können hier einen wirksamen Beitrag leisten. Ziel ist es, die Sichtverhältnisse zu verbessern, das Parken im Einmündungsbereich zuverlässig zu unterbinden und somit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge die zuständige Stelle bitten:
1. Die bestehende 8-Meter-Parkverbotszone vor der Einmündung Hausbrucher Straße/Rehrstieg zeitnah durch bauliche Maßnahmen zu kennzeichnen und durchzusetzen. Zu prüfen sind insbesondere Fahrbahnmarkierungen, Gehwegnasen oder Poller.
2. Verstärkte Kontrollen in diesem Bereich durchzuführen und Parkverstöße konsequent zu ahnden.
3. Zu prüfen, ob zusätzliche verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtverhältnisse erforderlich oder sinnvoll sind.
4. Über die getroffenen Maßnahmen und den vorgesehenen Umsetzungszeitplan bis Ende 2025 im Ausschuss für Mobilität und Inneres zu berichten.
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