Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Kein Planungsabbruch für die Haakestraße (Ost)!
Auf Beschluss der damaligen Bezirksversammlung Harburg (Drs. 21-1727) stimmten die Behörde für Mobilitätswende (BVM) und die örtliche Straßenverkehrsbehörde (PK 46) Ende 2021 zu, den östlichen Teil der Haakestraße (Lohmannstr./Milchgrund bis Schwarzenbergstraße) in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln. Die Zuständigkeit des Bezirksamtes gemäß § 19 Abs. 2 ist unstrittig, da es sich um eine Bezirksstraße ohne herausgehobene Bedeutung handelt (s. Drs. 21-1727.01).
Im Herbst 2023 erhielten die Fraktionen eine noch nicht vollständige Erstverschickung der Planung. Die wesentlichen Planungsziele sind die Verbesserung der Übersichtlichkeit und die Erleichterung der Querungen für den Fußverkehr entlang der Querstraßen durch Fahrbahnverengungen an den Einmündungen. Damit verbunden ist eine Veränderung des Straßenquerschnitts, der eine schmalere Fahrbahn, dafür aber auf einer Fahrbahnseite bauliche Parkstände vorsieht.
Nach Stellungnahmen der Politik wurde seitens der Verwaltung im Frühjahr 2025 angekündigt, dass die Schlussverschickung nun unmittelbar bevorstehe. Auch zwischenzeitliche Einwendungen der Feuerwehr Hamburg konnten nach zwischenzeitlicher Auskunft der Verwaltung einvernehmlich gelöst werden.
Nach Unterzeichnung des neuen Koalitionsvertrages auf Hamburger Landeseben meldete die Verwaltung des Bezirksamtes die Planung der Haakestraße pflichtgemäß bei der Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende, um eine Beurteilung der Maßnahme vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag vereinbarten so genannten „Parkplatz-Moratoriums“ einzuholen.
Im Fahrradbeirat des Bezirksamtes am 26.6.25 gab die Verwaltung bekannt, dass die Planung der Haakestraße angehalten worden sei. Die Verwaltung äußerte ihre Auffassung, dass nun die Umbauplanung komplett zu stoppen sei und die Straße weitgehend im bestehenden Querschnitt saniert werden solle. Eine Umwandlung in eine Tempo-30-Zone soll im Zuge der Sanierung nicht mehr erfolgen.
Nachdem in der Antwort des Senates zur Drs. 23-00778 die Maßnahme der Haakestraße nicht aufgeführt wurde, teilte die Verwaltung auf Nachfrage mit, dass parallel zur Ablehnung durch die Senatskommission die Straßenverkehrsbehörde ihr Einverständnis zur Einrichtung einer T-30-Zone zurückgezogen habe.
Der Beschluss der Bezirksversammlung Harburg ist allerdings für die Verwaltung des Bezirksamtes bindend und kann nur durch einen ggf. neuen Beschluss geändert bzw. aufgehoben werden. Für einen solchen Schritt sind keine plausiblen Gründe erkennbar.
Es besteht die Sorge, dass aufgrund des beidseitigen Parkens auf der Fahrbahn die örtliche Straßenverkehrsbehörde weitreichende Park- und Halteverbotszonen anordnet, um die Sicherheit und die Flüssigkeit des Verkehrs auch unter den Bedingungen der aktuellen StVO zu gewährleisten. Damit würden mindestens genauso viele Abstellmöglichkeiten für Kfz entfallen, wie es bei Umsetzung der Umbauplanung der Fall wäre.
Deshalb fordert die Bezirksversammlung:
Petitum
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