Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Kein Planungsabbruch für die Haakestraße (Ost)!
Auf Beschluss der damaligen Bezirksversammlung Harburg (Drs. 21-1727) stimmten die Behörde für Mobilitätswende (BVM) und die örtliche Straßenverkehrsbehörde (PK 46) zu, den östlichen Teil der Haakestraße (Weusthoffstraße bis Schwarzenbergstraße) in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln. Die Zuständigkeit des Bezirksamtes gemäß § 19 Abs. 2 ist unstrittig, da es sich um eine Bezirksstraße ohne herausgehobene Bedeutung handelt (s. Drs. 21-1727.01)
Im Herbst 2023 erhielten die Fraktionen eine noch nicht vollständige Erstverschickung der Planung. Die wesentlichen Planungsziele sind die Verbesserung der Übersichtlichkeit und die Erleichterung der Querungen für den Fußverkehr entlang der Querstraßen durch Fahrbahnverengungen an den Einmündungen. Damit verbunden ist eine Veränderung des Straßenquerschnitts, der eine schmalere Fahrbahn, dafür aber auf einer Fahrbahnseite bauliche Parkstände vorsieht.
Nach Stellungnahmen der Politik wurde seitens der Verwaltung im Frühjahr 2025 angekündigt, dass die Schlussverschickung nun unmittelbar bevorstehe. Auch zwischenzeitliche Einwendungen der Feuerwehr Hamburg konnten einvernehmlich gelöst werden.
Nach Unterzeichnung des neuen Koalitionsvertrages auf Hamburger Landeseben meldete die Verwaltung des Bezirksamtes die Planung der Haakestraße pflichtgemäß bei der Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende, um eine Beurteilung der Maßnahme vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag vereinbarten so genannten „Parkplatz-Moratoriums“ einzuholen.
Im Fahrradbeirat des Bezirksamtes am 26.6.25 gab die Verwaltung bekannt, dass die Planung der Haakestraße angehalten worden sei. Die Verwaltung äußerte aufgrund der ungewissen Dauer bis zur Entscheidung über die Fortsetzung der Maßnahme ihre Auffassung, dass nun die Umbauplanung komplett zu stoppen sei und die Straße im bestehenden Querschnitt saniert werden solle. Eine Umwandlung in eine Tempo-30-Zone soll nicht mehr erfolgen.
Diese Entscheidung ginge deutlich über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zum „Masterplan Parken“ hinaus. Im Koalitionsvertrag ist lediglich die „Überprüfung“ und ggf. „vorläufige Aussetzung“ von Maßnahmen vereinbart (vgl. Koalitionsvertrag S. 66).
Der Beschluss der Bezirksversammlung Harburg ist allerdings für die Verwaltung des Bezirksamtes bindend und kann nur durch einen ggf. neuen Beschluss geändert bzw. aufgehoben werden. Für einen solchen Schritt sind keine plausiblen Gründe erkennbar.
Der Abbruch der Planung würde nicht nur eine Verschwendung von Planungsressourcen bedeuten, sondern den Zustand dieser Straße im Wohngebiet für mindestens 25 bis 30 Jahre festschreiben. Es besteht darüber hinaus die Sorge, dass aufgrund des beidseitigen Parkens auf der Fahrbahn die örtliche Straßenverkehrsbehörde weitreichende Park- und Halteverbotszonen anordnet, um die Sicherheit und die Flüssigkeit des Verkehrs auch unter den Bedingungen der aktuellen StVO zu gewährleisten. Damit würden mindestens genauso viele Abstellmöglichkeiten für Kfz entfallen, wie es bei Umsetzung der Umbauplanung der Fall wäre.
Deshalb fordert die Bezirksversammlung:
1. Petitum
1. Die Bezirksversammlung bittet die Verwaltung, die Entscheidung der Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende bezüglich der Planung für die Haakestraße abzuwarten, bis geklärt ist, ob ein Umbau gemäß Beschlusslage der Bezirksversammlung nach Vorlage des „Masterplans Parken“ möglich bleibt.
2. Die Bezirksversammlung lehnt die Sanierung der Haakestraße im bestehenden Querschnitt ab. Nicht aufschiebbare Reparaturen sollen so durchgeführt werden, dass der Umbau zu einer Tempo-30-Zone davon nicht beeinträchtigt wird. Wie im Koalitionsvertrag auf Landesebene vorgesehen, soll dann auf Grundlage des tatsächlichen Bedarfes und der tatsächlich vorhandenen Abstellmöglichkeiten über die Fortsetzung und ggf. Anpassung der Planung entschieden werden.
3. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Inneres über den Verlauf der Gespräche und den der Senatskommission vorgelegten Planungsstand zu berichten.
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