21-2061

Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Energetische Sanierung als Beitrag zum Klimaschutz

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.10.2022
18.10.2022
22.03.2022
Sachverhalt

Bei einer „energetischen Sanierung“ eines Gebäudes führen bauliche Änderungen an einem Bestandsgebäude zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs. Hierbei hat die Wärmedämmung von Fassaden und Dächern einen hohen Stellwert, auch wenn sich zunehmend eine ganzheitliche Sichtweise zu im Einzelfall optimalen und effizienten Kombinationen von Dämmmaßnahmen und Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Quartierslösungen durchsetzt.

Angesichts der damit verbundenen Kosten sind zunächst solche Maßnahmen in den jeweiligen Transformationspfaden zu bevorzugen, die mit Blick auf die Erreichung der jeweiligen CO2-Minderungsziele des Klimaplans die größten Schritte ermöglichen und das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis erreichen. Es gibt hier kritische Stimmen zu Kosten für Eigentümer und Mieter und zur Umsetzungsgeschwindigkeit der Sanierungen in Hamburg. So kritisierte der BUND 2021 das Erreichen der Zielsetzungen des Hamburger Klimaplans zur CO2-Reduzierung bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden als unrealistisch. Diese soll laut Hamburger Klimaplan einen großen Beitrag zur angestrebten Gesamteinsparung leisten – nämlich 567.000 Tonnen.  Dieses Ziel ist laut einer Berechnung des Senats allerdings nur erreichbar bei einer jährlichen Sanierungsquote von zwei Prozent. Von dieser Quote aber ist die Stadt laut BUND weit entfernt.

Zudem stehen bei der Wärmedämmung von Gebäuden Risiken wie Brandgefahren, starke Versiegelung von Räumen mit Gefahren der Schimmelbildung und Entsorgung- und Recyclingprobleme aus dem Rückbau von   Dämmsystemen in der Diskussion. Als Dämmstoffe werden u.a. Polystyrol, Mineralwolle und ökologische Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holzfasern, Kork oder Hanf verwendet. Die Verwendung von Fassaden- und Dachbegrünung als Möglichkeit natürlicher Gebäudedämmung wird eher kritisch gesehen.

Beim Ziel eines CO2 neutralen Gebäudebestandes kann es aber nicht nur um die Dämmung gehen. Auch die Art der Energieversorgung (Strom und Wärme) müssen im Fokus stehen. Zunehmend setzt sich die Erkenntnis durch, dass neben der wichtigen Zielgröße bei der Sanierung, nämlich dem Energieverbrauch/m2 und Jahr auch die CO2 Emission/m2 und Jahr relevant ist. Und dies nicht nur im Betrieb; auch die graue Energie oder die grauen Emissionen, die durch die Sanierungskomponenten, die im Haus eingebaut werden eingebracht werden rücken zunehmend in den Fokus. Am Ende muss die Gesamtrechnung stimmen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter:innen der Fachbehörde BUKEA in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (KUV) einzuladen, um über die Umsetzung und den Fortschritt der energetischen Sanierung von Wohnhäusern in Hamburg und im Bezirk Harburg zu berichten.

Insbesondere soll auf folgende Aspekte eingegangen werden:

        Umsetzung der Zielsetzungen des Hamburger Klimaplans durch energetische Sanierung von Bestandsgebäuden,

        bestehende und geplante Förderprogramme zur energetischen Sanierung,

        Anwendung der Innovationsklausel des GEG bei Sanierungen,

        Betrachtung der Gesamtenergiebilanz bzw. der gesamten CO2-Bilanz inklusive grauer Energie bzw. grauer Emissionen,

        Bewertung der Ökobilanz von Dämmsystemen, Risiken, Effizienz, Entsorgungsprobleme und Recyclingmöglichkeiten beim Rückbau von Dämmungen.