22-0538

Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Einrichtung von E-Scooter-Abstellflächen im öffentlichen Raum

Antrag

Letzte Beratung: 25.03.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 16

Sachverhalt

Sachverhalt

Die allgemeine Verhaltensregel des § 11 Absatz 5 Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) sieht das Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen vor: „Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend“. Dennoch dürfen diese Fahrzeuge nicht verkehrsgefährdend oder -behindernd abgestellt werden. Falsch abgestellte E-Scooter stellen nicht nur ein Ärgernis dar, sondern können für alle Verkehrsteilnehmenden ein gefährliches Hindernis sein. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nach eingehender rechtlicher Prüfung und in Abstimmung mit den Anbietern von E-Scootern die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum als Sondernutzung eingestuft. Es wurde im Februar 2025 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Sondernutzung geschlossen.

Feste Abstellflächen für E-Scooter in Verbindung mit Parkverbotszonen (Geofencing) können die Gehwege entlasten, das Stadtbild verbessern und die Sicherheit für Fußgänger:innen erhöhen. Langfristig wirken sich die Abstellflächen auf ein besseres Nutzer:innenverhalten aus. Die Entgelte aus der Sondernutzung können für eine Offensive bei den Abstellflächen eingesetzt werden.

Die BVM prüft fortlaufend in enger Abstimmung mit beteiligten Dienststellen wie den Bezirken und der Polizei die Einrichtung von Abstellflächen und Parkverbotszonen für E-Scooter. Wesentliche Kriterien sind die Nachfrage nach E-Scootern, das Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmenden und Flächennutzungen sowie die Platzverfügbarkeit.

Dem Bürgerschaftlichen Ersuchen Drs. 22/14109 „Mehr Abstellflächen für E-Scooter für weniger Konflikte“ folgend und um die Bezirke bei diesem Vorhaben zu unterstützen, wurde 2024 durch die BVM das „Abstellflächenprogramm für Mikromobilität“ mit der HOCHBAHN initiiert. Dieses soll die Bezirksämter bei der Umsetzung von Abstellflächen im Rahmen von hvv switch unterstützen. Die HOCHBAHN verfolgt hierbei einen netzbasierten Ansatz, der sich in Düsseldorf, Berlin und München bewährt hat.

Aktuell gibt es 45 Abstellflächen für E-Scooter an unterschiedlichen Stellen in Hamburg, die in Kombination mit einer Parkverbotszone realisiert wurden.

E-Scooter werden häufig für die letzte Meile genutzt, besonders zwischen Wohnort und dem ÖPNV, was zu Behinderungen an Haltestellen führt. Zudem sind sie ein beliebtes Verkehrsmittel, um Freizeiteinrichtungen, Geschäfte, Gastronomie, Sehenswürdigkeiten oder Veranstaltungen zu erreichen. Abstellflächen und Parkverbotszonen an Schwerpunkten können die Organisation verbessern und die Behinderung durch abgestellte E-Scooter minimieren.

Der Bezirk Harburg ist bei der Einrichtung solcher Abstellflächen Pilotprojekt und Reallabor. In der Januar-Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Inneres haben Vertreter:innen der Hochbahn die aktuelle Planung vorgestellt.

Die Bezirksversammlung Harburg begrüßt die Initiative für das geordnetere Abstellen der Elektroroller und wünscht sich eine rasche Umsetzung.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung Harburg bittet das Bezirksamt,

  1. im Bezirk Harburg bis Ende 2026 mindestens 20 E-Scooter-Abstellflächen umzusetzen;
  2. bei allen öffentlichen Planungen der Verwaltung zu prüfen, ob E-Scooter-Abstellflächen sinnvoll sind und eingerichtet werden können;

3. eine Bedarfsmeldung an die BVM zu richten, falls aufgrund von Personalknappheit Abstellflächen nicht umgesetzt werden können;

4. ein schlankes Antragsverfahren für die Sondernutzung bei hvv-switch-Flächen zu etablieren.

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