Antrag der fünf fraktionslosen Abgeordneten Dennis Wacker (SPD), Mehmet Kizil (SPD), Benizar Gündogdu (SPD), Arne Thomsen (SPD), Markus Sass (SPD) betr. Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle im Bezirk Harburg nach dem Vorbild der Antidiskriminierungsstelle im Bund
Letzte Beratung: 01.07.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 7.9
Diskriminierung im Alltag betrifft viele Menschen auch auf kommunaler Ebene. Sei es im Wohnungsmarkt, im Bildungsbereich, bei Behördenkontakten oder im öffentlichen Raum. Die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmale: ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität, bieten einen wichtigen rechtlichen Rahmen, greifen in der konkreten Lebenswirklichkeit aber oft zu kurz.
Der Bezirk Harburg ist ein vielfältiger, wachsender und sozial durchmischter Stadtteil, in dem sowohl strukturelle Benachteiligung als auch Alltagsdiskriminierung regelmäßig benannt werden. Im Kontakt mit Behörden, auf dem Wohnungsmarkt, in Bildungseinrichtungen oder im Umgang mit queeren oder migrantischen Communities.
Viele Vereine, Initiativen und NGOs, etwa aus den Bereichen Antirassismus, queere Selbstorganisation, Behindertenhilfe, interkulturelle Bildung oder feministische Stadtteilarbeit, leisten bereits wichtige Arbeit, sind jedoch oft nicht systematisch eingebunden oder institutionell unterfinanziert.
Eine kommunale Antidiskriminierungsstelle kann:
Erstberatung und Unterstützung für Betroffene bieten
eine Vernetzungsstelle für lokale NGOs darstellen
Awareness- und Fortbildungsangebote für Verwaltung, Schulen und öffentliche Einrichtungen initiieren
sowie eine strukturelle Antidiskriminierungsstrategie für den Bezirk entwickeln
Darüber hinaus sollte die Stelle, anders als beim ADS (Bund), auch Beratungsangebote für Menschen mit Diskriminierungserfahrungen innerhalb von Vereinen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und demokratischen Parteien bereitstellen. Denn auch diese Bereiche sind nicht frei von Machtungleichgewichten, Ausschlüssen oder diskriminierenden Strukturen und benötigen entsprechende Sensibilisierung und Ansprechbarkeit.
Vorbild für die Struktur kann die bundesweite Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) sein, allerdings angepasst an die lokalen Bedingungen, Bedarfe und zivilgesellschaftlichen Strukturen im Bezirk Harburg.
Die Bezirksversammlung Harburg bittet die Verwaltung, die Einrichtung einer bezirklichen Antidiskriminierungsstelle nach dem Vorbild der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zu prüfen und konzeptionell vorzubereiten. Dabei sollen neben den gesetzlichen Diskriminierungsmerkmalen insbesondere auch die Erfahrungen und Bedarfe lokaler Organisationen, Initiativen und NGOs (Nichtregierungsorganisationen), die sich mit Vielfalt, Teilhabe und Diskriminierung befassen, systematisch einbezogen werden. Über die Ergebnisse soll im Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion berichtet werden.
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