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Antrag der FDP Fraktion betr.: Zur Inselklause gehören Open-Air-Konzerte

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.09.2019
Sachverhalt

Die Location Inselklause liegt im Landschaftsschutzgebiet „Hamburger Elbe“, dessen Verordnung besagt, dass aus Gründen des Naturgenusses lärmen, musizieren oder das Anbieten von Waren in dem Gebiet verboten sind. In diesem Einzelfall liegt die Inselklause nicht in Mitten einer Wanderroute an der Elbe entlang, sondern ist das Ziel einer Wanderung und das von vielen Hamburgerinnen und Hamburgern. Die Open-Air-Konzerte und die launige Atmosphäre machen die Natur dort zum Genuss und tragen zu der gut funktionierenden Kulturszene vor Ort bei. Das Lokal liegt ausdrücklich nicht in dem Naturschutzgebiet Schweenssand, es besteht also keine Gefahr für Flora und Fauna. Da bisher Open-Air-Konzerte möglich waren, sollten auch jetzt, nach der Renovierung der Inselklause, weiterhin Konzerte möglich sein.

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten in dem für Kulturthemen zuständigen Ausschuss bis spätestens 30. November zu berichten, wie es zu dem Open-Air Konzertverbot für die Inselklause kam, wie die Kommunikation vonstatten ging und wie man mit dem Betreiber verblieben ist. Ziel des Gespräches soll sein, gemeinsam mit Verwaltung und Politik sicherzustellen, dass es in der Inselklause auch in Zukunft Open-Air-Konzerte geben kann.