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Antrag der FDP Fraktion betr.: Ermöglichung digitaler Bürgerbeteiligung - Arbeitsfähigkeit der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse stärken!

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.01.2021
Sachverhalt

Selbstbestimmung in allen Lebenslagen heißt demokratische Mitbestimmung unterhalb der repräsentativen Demokratie. Harburg braucht engagierte und mutige Bürger, die jenseits der Teilnahme an Wahlen Verantwortung übernehmen. Wir stärken die liberale Demokratie als Lebensform, indem wir ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement unterstützen.
Gerade können wir in diesen Tagen in Hamburg den hundertsten Jahrestag der Schaffung eines allgemeinen Wahlrechts für Frauen und Männer feiern!
Mit der gleichen Entschlossenheit der damaligen Verfassungsmütter und Verfassungsväter wollen wir in Harburg uns an weitere Instrumente der digitalen Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern machen.
Die ersten rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung digitaler Medien in den Hamburger Bezirksversammlungen sind geschaffen worden und werden genutzt. Auch die Harburger Bezirksversammlung hat die Nutzung begonnen.
Die Übertragung von Sitzungen der Bezirksversammlung und des Hauptausschusses sollen zukünftig regelmäßig im Livestream im Internet erfolgen und auch die Ausschüsse sollen die digitalen Möglichkeiten, wie digitale Abstimmungsverfahren für ihre Arbeit nutzen können. Dem aktuellen Kalender der Bezirksversammlung ist für Januar 2021 ist zu entnehmen, dass fast sämtliche Ausschüsse der Bezirksversammlung vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen sollen und damit demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten für alle Harburger weiter nicht möglich sein sollen! Die Freien Demokraten in Harburg setzen sich für eine sofortige digitale Beteiligung von Bürgern an sämtlichen digitalen Sitzungen der Bezirksversammlung und ihren Ausschüssen ein.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung beschließt, die Bürgerbeteiligung an dem öffentliche Teil der Sitzungen der Bezirksversammlung und des Hauptausschusses und sämtlicher weiterer Ausschüsse auch bei der Nutzung von digitalen Medien zu gewährleisten. Die Ausschüsse erhalten die Möglichkeit digitale Medien sowie digitale Abstimmungsverfahren bei ihrer Arbeit zu nutzen.