21-1148

Antrag der AfD-Fraktion: Vorrangschaltung für ÖPNV Hannoversche / Winsener Straße

Antrag

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Gremium
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23.02.2021
Sachverhalt

 

Wie sich aus der Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende vom 19.01.2021 zu unserer Anfrage hinsichtlich der Ampelschaltungen im Bereich Hannoversche / Winsener Straße zwischen ZOB und der Bushaltestelle Winsener Straße Nord / Jägerstraße (Drs 21-1070) ergibt, erfolge die Schaltung der Lichtsignalanlagen entsprechend einer im Verkehrsrechner hinterlegten Wochenautomatik. Bei den Lichtsignalanlagen zwischen dem ZOB-Harburg und der Haltestelle Jägerweg an der Winsener Straße handele es sich um zwei verschiedene Koordinierungsabschnitte, wobei die vorhandenen Bedarfssteuerungen keinen Einfluss auf nachfolgende Lichtsignalanlagen hätten. Von dem Einsatz einer aufwändigen Kommunikationstechnik zwischen den Lichtsignalanlagen sei aus Kosten-/Nutzengründen abgesehen worden.  Die Lichtsignalanlage an der Einmündung der Paul-Gerhardt-Straße liefe mit einer Festzeitsteuerung. Der Verkehr entlang der Winsener Straße werde immer zum selben Zeitpunkt im Umlauf und für immer dieselbe Zeitspanne aufgehalten, um der Nebenrichtung ein Einfahren auf die Winsener Straße und dem Fußgängerverkehr eine Querung zu ermöglichen. Die Lichtsignalanlage vor dem Busdepot liefe mit einer verkehrsabhängigen Steuerung. Nur bei Anforderung durch querenden Fußverkehr werde der Fahrverkehr entlang der Winsener Straße aufgehalten. Im Sinne einer Koordinierung für den Fahrverkehr entlang der Winsener Straße könne eine Anforderung jedoch immer nur innerhalb eines festgelegten Zeitraumes im Umlauf erfolgen. Auf die Schaltung der anderen genannten Lichtsignalanlagen habe dies keinen Einfluss.

 

Wie sich daraus ergibt, unterliegt die Steuerung der Lichtsignalanlagen im benannten Bereich tatsächlich in gewisser Weise dem Zufallsprinzip. Da auf Kommunikationstechnik zwischen den Lichtsignalanlagen verzichtet wurde, bringt jeder „zufällig“ einmündende Verkehrsteilnehmer und jeder „zufällig“ querende Fußgänger den fließenden Verkehr, und damit auch die Busse des ÖPNV, zum Stehen. Insbesondere die stur einem Zeittakt unterliegende Lichtsignalanlage an der Einmündung der Paul-Gerhardt-Straße muss hier als Ärgernis gesehen werden, da hier, insbesondere zur verkehrsarmen Zeit, kaum einmündender Verkehr gegeben ist.

 

Hier sei nochmals darauf hingewiesen, dass dies nicht nur in keiner Weise zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV beiträgt, sondern auch zu unnötigen, insbesondere die unmittelbaren Anwohner belastenden Lärm und Abgasemissionen führt.

 

Entsprechend der Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende ist eine Vorrangschaltung für Fahrzeuge des ÖPNV auf dem genannten Streckenabschnitt technisch grundsätzlich in Abhängigkeit von zur Verfügung stehenden Ressourcen durchführbar. Eine derartige Vorrangschaltung halten wir für sinnvoll und erforderlich.


 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung fordert die Verwaltung auf, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende für eine Vorrangschaltung für Fahrzeuge des ÖPNV auf dem Streckenabschnitt ZOB – Winsener Straße Nord/Jägerstraße einzusetzen. Über die Ergebnisse ist im Ausschuss für Mobilität und Inneres zu berichten.