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Antrag der AfD-Fraktion: Harburger Stadtpark - Wo bleibt die angemessene Beschilderung?

Antrag

Letzte Beratung: 27.10.2020 Bezirksversammlung Harburg Ö 28

Sachverhalt

 

Der Harburger Stadtpark ist allen Harburgern bekannt. Er gilt als das bekannte Naherholungsgebiet für die Harburger Bürger überhaupt, wird aber seiner Bedeutung in der öffentlichkeitswirksamen Darstellung nicht gerecht. Dem zugrunde liegt die Annahme, was seine Entstehung anbelangt, vielerorts Unwissenheit herrscht.

 

Einigen Harburgern sind allerhöchstens seine geographischen Rahmendaten bekannt, wie ein Wegenetz von 16 km Länge sowie ein 3 km langer Rundweg. Spätestens beim Denkmal des Stadtparkplaners, Georg Hölscher, hört es aber auch schon mit dem Wissen auf!

 

Nun hat der Stadtpark vieles mehr zu bieten: Denken wir insbesondere als Grundlage für eine Annäherung an eine angemessene Beschilderung, an die Gestaltung des Stadtparks, seine abwechslungsreiche Landschaft sowie Wanderwege und die beheimatete Tier- und Pflanzenwelt. Nicht zu vergessen ist seine Bedeutung als grüne Oase für die Harburger.

 

Komplettiert wird der Stadtpark mit dem von allen Harburgern beliebten Außenmühlenteich. Ohne diesen würde dieser seine starke Anziehungskraft, als das Harburger Naherholungsgebiet überhaupt, nicht besitzen. Seine Entstehungsgeschichte ist ebenso zu beachten. Darüber hinaus befinden sich auch architektonische Räume auf dem Parkgelände. Ebenso auch kulturelle Attraktionen bzw. Sehenswürdigkeiten wie die Freilichtbühne oder der Beethovenstein. Zu erwähnen sind auch die Gärten mit ihrer Pflanzenvielfalt, wie insbesondere der Schulgarten.

 

Es gibt sicherlich an verschiedenen Stellen des Stadtparks spezifische Beschilderungen. Allerdings wurde der Gesamtbedeutung des Harburger Stadtparks bisher nicht die angemessene Würdigung in Form einer Beschilderung zuteil. 

 

So erwähnt das offizielle Faltblatt für den Harburger Stadtpark folgenden markanten Satz zu seiner Bedeutung: „Der Harburger Stadtpark ist als Volkspark der 1920er Jahre ein wichtiges Gartendenkmal mit herausragender Architektur.“

 

Im schon erwähnten Faltblatt sind die relevanten Informationen zum Harburger Stadtparkt bereits niedergeschrieben.

 

Quellen: (https://www.hamburg.de/parkanlagen/3229448/harburger-stadtpark/)

 

https://www.hamburg.de/contentblob/4471478/8d702918050f015533809ad29282106d/data/d-harburger-stadtpark.pdf

 


 

Petitum/Beschluss

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Behörde dafür einzusetzen, zu prüfen, welche Beschilderung mit welchem Inhalt und an welchen Orten auf dem Gelände des Harburger Stadtparks angebracht werden kann, um diesen angemessen abzubilden und zu würdigen.

 


 

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