22-0799

Antrag der Abg. Dirk Kannengießer und Annett Musa (FDP) betr. Umwandlungen von "Kellerräumen" zu Wohnzwecken administrativ und gesetzlich ermöglichen, wenn Erreichen einer adäquaten Wohnqualität gesichert werden kann.

Antrag

Sachverhalt

Der anhaltend drängende Bedarf an Wohnungen aller Art und Güte ist in Hamburg
sehr groß und vermag die Nachfrage seit Jahren und auf absehbare Zeit nicht zu
decken. Deswegen hat u.a. der Hamburger Senat sich trotz schwacher Erfolge
weiterhin das Ziel gesetzt jährlich den Bau mindestens 10000 Wohnungen zu
ermöglichen und ggf. noch darüber hinaus zu befördern.
hrend dieses Ziel in den letzten Jahren zumindest bei den Genehmigungen
dramatisch wurde, ist der Nachfrageüberhang nach Wohnungen weiterhin sehr groß.
Um der oft drängenden Lage von mehr Wohnungssuchenden weiter abzuhelfen gilt
es daher auch im Bestand alle geeigneten Potentiale formal nutzbar zu machen, um
dort die Schaffung zusätzlicher Wohneinheiten möglich zu machen
Diesem Ziel steht u.a. noch die gegenwärtige Regelung des §45 Abs.5 HBauO
entgegen, die pauschal und ohne jedwede Ausnahmen die Nutzung von
Kellerräumen als Wohnung untersagt. Diese pauschale Regelung blendet die
Tatsache aus, das in vielen Einzelfällen jeweils trotz einer Lage von Räumen in
Kellergeschossen eine Herstellung von adäquater Wohnqualität möglich wäre.
Prägnantestes Beispiel sind besonders im Bezirk Harburg hierzu viele Keller- oder
Soutarrainräumlichkeiten mit einer freiliegenden Wand durch eine Hanglage des
Gebäudes oder davorliegende großgige Ausschachtungen. Des weiteren
ermöglichen moderne Beleuchtungsmittel eine so tageslichtnahe/simulierende wie
energieeffizente künstliche Beleuchtung mit entsprechend förderlicher Wirkung für
eine Wohnqualität auch in Kellerräumlichkeiten. Das gleiche gilt für aktuelle
technische Mittel zur künstlichen Belüftung und deren Steuerung, u.a. durch
Smarthome-Technologien.
Eine Wohnnutzung faktisch geeigneter Kellerräume zu Wohnzwecken wäre auch
dem Senatsziel des Klimaschutzes förderlich, da deren weniger wetterexponierten
Außenwände, die zudem durch umgebendes Erdreich oft noch gegen besonders
hohe und niedrige Temperaturen geschützt werden und dieses ohne Bedarf für teure,
zeitaufwändige und ressourcenverbrauchende und brandschutz- und
entsorgungskritische Fassadenverkleidungen.
Hinzu kommen noch die andauernden Folgewirkungen der Maßnahmen des Senates
zur Bewältigung der Corona-Krise die bereits zur Nutzungsaufgabe vieler
Geschäftsräume in Keller- und Souterrainräumlichkeiten geführt haben und zweifellos
noch verstärkt führen werden. Für einen wesentlichen Teil diese Räumlichkeiten wird
eine Folgenutzung gesucht werden, die man für eine Linderung des
Nachfrageüberhangs nach Wohnungen schnell nutzbar gemacht werden könnte.
Eine entsprechende Aktivität der Hamburgischen Gesetzgebung für eine
Aktualisierung in ihrer pauschalen Art veralteten Regelung ist daher in dieser
Angelegenheit überfällig.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Verwaltung und der Vorsitzende der Bezirksversammlung werden ersucht
sich beim Senat und seinen Fachbehörden dafür einzusetzen, dass der
pauschale Regelungsbestand des §45 Abs.5 HBauO in Hinsicht auf mögliche
Freiräume in der behördlichen Praxis Anwendung umgehend überprüft wird .
Die Verwaltung und der Vorsitzende der Bezirksversammlung werden ersucht,
sich bei der Behörde für Stadtewicklung und bei der Hamburgischen
Bürgerschaft unter Hinweis auf die besonders ausgeprägten Bestandslage in t
eilen des Bezirkes Harburg für eine Novelle des §45 Abs.5 HBauO
einzusetzen, die das ggw. pauschale Gebot ersatzlos aufhebt und statt
dessen die Genehmigung von Wohnraum in Kellergeschossen nur dann
erlaubt, wenn aufgrund der jeweiligen individuellen Gegebenheiten eine
ausreichende Luft- und Lichtversorgung und somit gute Wohnverhältnisse
sichergestellt sind oder sich durch geeignete technische Maßnahmen
herstellbar ist, die dann nach Prüfung im Genehmigungsverfahren mit der
bauordnungsrechtlichen Bescheidung verbindlich anzuordnen sind.
Die Verwaltung wird des Weiteren ersucht, dieses Thema und mögliche
Veränderungen im Rahmen von ggf. kommenden nächsten
Wohnungsbaukonferenz(en) einzubringen

Lokalisation Beta
Hamburg Hamburg-Bergedorf – Harburg

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